ZitatOriginal geschrieben von petersandi
Seit wann? Seit Menschengedenken kommt bei solchen Gutscheinen der Hinweis, dass der Betrag selbständig abzuziehen ist, da aus "technischen Gründen" eine Aufführung auf der Rechnung usw. nicht möglich sei. Mir ist zwar unverständlich, warum das so sein soll, aber so ist es eben.
Nicht unbedingt. Otto handhabt dies so, die Neckermänner dagegen bekommen es hin, einen Gutschein auf der Rechnung zu vermerken.
Ansonsten gilt: einfach mal die Suche verwenden, da finden sich so einige Hinweise, wie man bei einem nicht ausgewiesenen Gutschein vorgehen sollte. ![]()