Was will uns dieser Beitrag sagen ![]()
Wahrscheinlich eines: Soncek sollte mal ein bischen Pause vom Internet machen. Zuviel surfen führt wohl manchmal zu Gehirnerweichung :p
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Wahrscheinlich eines: Soncek sollte mal ein bischen Pause vom Internet machen. Zuviel surfen führt wohl manchmal zu Gehirnerweichung :p
Achtung
Das Tragen von militärischen Uniformen (das gilt ausdrücklich nicht nur für BW Klamotten) ohne Angehöriger dieser Armee zu sein kann strafbar gemäß § 132a StGB sein!
§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Also Jungs & Mädels, nicht vergessen im Militarismus-Rausch ![]()
Warum bei "einem anderen Anbieter"?
ZitatOriginal geschrieben von CK-187
was deine versicherung betrifft hoffe ich doch das du noch eine rechtschutz versicherung bei einem anderen anbieter hast
Schon mal von den Grundsatz der Spartentrennung gehört CK-187? Offensichtlich nicht...
Diese ist aber in Deutschland praktische Voraussetzung um überhaupt Versicherungen (egal in welcher Rechtsform) anbieten zu können!
Wie das in der Praxis aussieht? Es gibt zum Beispiel die ARAG Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs-AG (als Anbieter von Rechtsschutzversicherungen) und die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG (als Anbieter von z.B. Unfall-, Hausrat-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherungen). Ich will hier keine Schleichwerbung machen, aber durch diese Konstruktion (die die Versicherugnsaufsicht vorgibt) ist gewährleistet, dass der Kunde auch wenn er alle Versicherungen bei einer Gruppe abschliesst, seine Rechtsschutzversicherung voll nutzen kann. Einzige Ausnahme: Die Firma zahlt natürlich keinen Prozess gegen sich selber (im Gegensatz zu Prozessen gegen andere Konzernteil)!
Kleiner Tipp: einfach mal auf die Namensteile nach Allianz, Victoria, Mannheimer achten ![]()
Also mich als Versicherungs-Mitarbeiter macht so ein "Einbruch" auch stutzig... Es ist nämlich nicht üblich, dass gewöhnliche Einrichtungsgegenstände geklaut werden! Und dann noch ohne Einbruchspuren! Im Regelfall geht es mit roher Gewalt (Fenster aufhebeln bzw. Schloss zerstören) rein und dann schnell Sachen wie Bargeld, Schmuck, Notebook und evt. noch HiFi "gekrallt" und ab... Aber es muss sich wohl gelohnt haben
Richtig schwierig wird es für Dich, wenn die Versicherung bei einer Wirtschaftsauskunft wie z.B. Creditreform negative Informationen zu Deiner Bonität erhält: dann bekommt Deine Schadenakte dort - bildlich gesprochen - den Stempel "Versicherungsbetrug".
Ich kenn' Dich nicht, aber aus der Ferne sieht es wie ein Rachefeldzug einer (Ex-)Partnerin aus ![]()
Üblich ist es nicht, die Bankkarte erst nach 3 Monaten zu bekommen - aber bei schlechter Bonität nicht ungewöhnlich ![]()
Gib' doch einfach weniger Geld für Handies aus :p
Weg ist weg....
Warum nicht ein bischen Fluktuation? Also nicht lamentieren, es kommt ja immer "Frischfleisch" nach!
ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
[*]Deine Personalausweisnummer
Hahaha, was für ein Blödsinn ![]()
Dummheit wird bestraft! Nicht unter 24 Monaten ![]()
Habe für solche Fälle gar kein Verständnis, warum soll es da auch ein Rücktrittsrecht geben? Sie hat doch unterschrieben, obwohl sie die Unterlagen nicht hatte... ![]()
Der Vertrag wurde inzwischen sogar verlängert, mach Dir keine Sorgen ![]()
Der Hintergrund: auch bei UMTS arbeitet o2 Deutschland mit T-Mobile Deutschland zusammen und aufgrund der schlechten Netzabdeckung des neuen Mobilfunkstandards wird so schnell nicht auf GSM (als Backup) verzichtet werden können...
Wer jetzt denkt, das T-Mobile an dem Roamingvertrag gar kein interesse hat (z.B. wegen der dadurch schärferen Konkurenz) sollte mal ein bischen weiter denken und vor allem über den Tellerrand hinausschau'n: in Grossbritanien ist die Situation genau umgekehrt
Dort verlässt sich der kleine Ableger von T-Mobile auf das landesweit gut ausgebaute Netz von o2 - und wenn das nicht so wäre hätte es T-Mobile in GB richtig schwer ![]()
Keine Sorge, Du brauchst KEIN Triband Mobile um in Thailand zu telefonieren...
Es geht auch mit einem 900 / 1800er Telefon!