das geht nicht.
Beiträge von karsten26
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Original geschrieben von Detonator
wird als Headset erkanntStefan
dann hast du aber wahrscheinlich genau das Problem, das strubbl schon angesprochen hat. Wenn jemand anruft musst du wahrscheinlich den Adapter abziehen, da dich der Gesprächspartner sonst nicht hört. (Telefon denkt es ist ein Headset (incl. Mic) angeschlossen. In Wirklichkeit ist es aber nur ein Kopfhörer).
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Original geschrieben von strubbl
Was ist aber, wenn beim eingesteckten Adapter wer anruft?
- Kann man das Handy einfach ans Ohr halten und telefonieren (wäre wünschenswert!)?Ich befürchte letzteres - was denkt ihr?
genau so funktioniert das Original S/E Musickabel (MMC-60)
das Kabel wird NICHT als Headset erkannt. Telefonieren funktioniert weiterhin direkt über das Telefon, auch bei angeschlossenem Kabel. Radio funktioniert trotzdem.
Wie das bei Nachbauten aussieht, kann ich nicht sagen. Wahrscheinlich ist das unterschiedlich.
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Zitat
Ihr Handy ist eingeschaltet, Sie konnten den Anruf aber gerade nicht entgegen nehmen und wissen nun nicht, ob Sie zurückrufen sollen. Der neue Komfortdienst "Rückrufbitte per SMS"7) 5) schafft hier Abhilfe. Mit diesem Komfortdienst kann Ihnen ein Anrufer aus dem deutschen Festnetz oder einem anderen deutschen Mobilfunknetz per SMS eine Rückrufbitte zukommen lassen, wenn es aus seiner Sicht dringend ist. Diese SMS-Zustellung ist für T-Mobile Kunden natürlich kostenfrei, die Komfortdiensteansage ist für Anrufer kostenpflichtig. Neben der Rückrufbitte enthält die SMS - die Rufnummer des Anrufers sehen Sie als Absender der SMS - die Rufnummer des Anrufers und den Zeitpunkt des Anrufs.ich verstehe das so: Handy eingeschaltet, man geht nicht dran. Ist die Mobilbox nicht eingeschaltet, so wird nach einer gewissen Zeit zu der Ansage umgeleitet man könne dem t-mobile-Kunden eine SMS zustellen dass er zurückruft. Diese Ansage ist für den Anrufer kostenpflichtig (wie es auch eine Weiterleitung zur Mailbox gewesen wäre) die SMS ist für den Angerufenen jedoch kostenlos.
---> Ich sehe hier keine Abzocke, der Anrufer kann ja auflegen bevor die "Willst du eine SMS senden Ansage" kommt. Das gleiche als wäre die Mailbox aktiviert....
Zitat
Mit dem neuen Komfortdienst "Anruferinnerung per SMS"7)5) werden Anrufer, die versucht haben Sie zu erreichen, während Ihr Handy ausgeschaltet war, automatisch per SMS informiert, sobald Sie wieder erreichbar sind. Damit kann der Anrufer nun erneut versuchen, Sie auf Ihrem Handy zu erreichen. Dieser Komfortdienst ist für T-Mobile Kunden kostenlos und Anrufer aus dem deutschen Festnetz und anderen deutschen Mobilfunknetzen zahlen für diesen Komfortdienst einen tarifabhängigen Preis.da ist mir noch nicht ganz klar wie das funktioniert. Kommt auch hier eine entsprechende Ansage? Zahlt der Anrufer für die SMS, oder Verbindungsgebüren für eine eventuelle Ansage?
Ich habe das ganze mal von einem Festnetzanschluss aus probiert. Bei meinem t-mobile-anschluss kommt noch die normale "Teilnehmer nicht erreichbar"-Ansage. Eine SMS habe ich auf dem Festnetz nach dem einschalten des Handys nicht bekommen. Lediglich auf dem Handy die Info über den verpassten Anruf...[URL=http://www.t-mobile.de/telefonieren/1,9633,13751-_,00.html]quelle[/URL]
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bei t-mobile werden über die 2000 auch die verbrauchten SMS angesagt. Leider ist die Angabe (auch der verbrauchten Minuten) alles andere als genau. Die Hotline kann dazu jedoch auch (und dann angeblich zuverlässig) Auskunft geben.
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Zitat
Original geschrieben von blend
Genau das
Und in 439 BGB steht, dass man sich auf Nachbesserungen gar nicht einlassen muss, sondern sofort u.a. ein neues Gerät verlangen kann (es sei denn man hat beim Kauf etwas anderes vereinbart).Torsten
also ich lese dort etwas anderes...:
1. Steht dort nicht "neu" sondern "mangelfrei"
2. Kann er generell die andere Art (Nachbesserung) wählen, wenn die Kosten für ihn sonst unverhältnismäßig hoch wären.ZitatAlles anzeigen
§ 439
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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Original geschrieben von Grimmo
[...] finde ich nur den wechseldatenträger [...]dann probier diesen mal zu öffnen... und?

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im Mediaplayer kannst du auf Vollbild schalten. (horizontal)
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Re: Ist mein K750i defekt?
ZitatOriginal geschrieben von David328
Netzbetreiber ist O2, die sagten mir ich solle zu dem SE Händler gehen weil das 1. Jahr Garantie der Hersteller übernimt, ein Gerät aus dem Gerätepol gibt es also nicht (will ich eigentlich auch nicht, aber wenn die es nicht in den Griff bekommen?)...Sorry, aber da hat man dir völligen Quatsch erzählt. Der Händler hat dir gegenüber eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten. NICHT der Hersteller.
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KFZ-Profil nehmen.