Beiträge von mazed

    weiss jemand wie es mit dem branding (Schale und Menü!!) dieser handies aussieht bei einem vertrag mit eplus?
    schale denk ich mal nicht.
    was genau ist beim menü gebrandet? MMS-einstellungen usw. und intro??

    Hallo allerseits!
    Mir fällt bei ebay auf, dass der durchschnittliche Preis eines Sony Ericsson K750i ca. alle 2 Wochen um etwa 5-10 Euro sinkt.
    Gibt es kompetente User, die sagen können wo sich der Preis in ungefähr 4 Wochen eingependelt hat oder ist das absolut nicht möglich?


    Gruß
    mazed

    bigblue
    schön blöd wenn die es dann auch wirklich "entsorgen"!
    ich geh jede wette ein dass die auf noch einigermaßen brauchbare handies 50-400% draufschlagen und weiterverkaufen!


    Nokia 6100 für 20 Euro
    Nokia 3410 für 4 Euro


    :D


    das lustige ist ja dass die sich nur mit neueren handies zufrieden geben...ältere handies (z.b. Nokia 3210 etc.) die wirklich "entsorgt" gehören die wollen sie ja gar nicht haben ;)
    insofern kann man davon ausgehen dass es denen bestimmt nicht in erster linie um die entsorgung geht!

    nagut ihr drei, das heisst dann aber auch dass wenn ich die anfallenden grundgebühren die über den zeitraum des vertrags anfallen PLUS anschlussgebühr (laut vertrag sind das die einzigen mehrkosten die beim kauf des handys für 0 euro anfallen) SOFORT entrichte, mit dem handy machen kann was ich will...und selbst wenn ichs mit ein paar eiern in ne pfanne haue und handy-omlett draus mache!!!! :eek:

    bibsurfer
    ich hab ja nicht vor mich mit dem handy samt vertrag nach südamerika abzusetzen :D
    werde alle anfallenden kosten bezahlen. nur den vertrag werde ich nicht aktiv nutzen. demzufolge hat der händler bzw. provider nicht das recht das handy zurückzufordern auch wenn es laut klausel erst mit "schriftlicher zustimmung" des händlers in das eigentum des kunden übergeht. (s. 5.2)
    ich hab noch nie von einem fall gehört/gelesen dass ein handy aus nicht triftigen gründen vom händler zurückgefordert wurde. die schmeissen mit den teilen doch um sich...

    tokwa
    schon richtig und in den agb steht ausser diesem paragraphen auch nichts besonderes. der preis ist 0 euro und es gibt keinen mindestumsatz!
    diese klausel hat mich nur etwas stutzig gemacht aber jetzt wo du es sagst... diese klausel gilt ja für sämtliche angebote des händlers..sprich auch für z.b. ein SE P910..also würde es da greifen wenn man den subventionierten preis nicht bezahlt...trotzdem was soll diese klausel dann? ich mein wenn ich den beispielsweise subventionierten preis von 149 euro für ein SE P910 in verbindung mit einem 2-jahresvetrag nicht bezahle dann bekomm ich das handy doch erst gar nicht!?!?! :rolleyes:


    naja also kann man kurz und knapp sagen: der händler darf das handy nicht zurückfordern wenn man alle aus dem vertrag ersichtlichen kosten entrichtet!

    wenn der preis des handys mit 0 euro (verständlicher mit einem 2-jahresvertrag und monatlich anfallender grundgebühr!) angegeben ist dann geht das handy doch mit abschluss des vertrags in meinen besitz über. was soll dann diese klausel? oder ist das eine zulässige zusätzliche absicherng des händlers, dass ich das handy nicht verkaufe?
    wenn ich tokwa recht verstanden habe ist dies im "Verhältnis zu Privatkunden unzulässig".
    es steht diesbezüglich nichts anderes erwähnenswertes mehr in den AGB.
    also ist es ein (wenn auch rechtlich irrelevanter) versuch des händlers mich davon abzuhalten den vertrag als "kapitalanlage" (:D) zu sehen?
    also vertrag abschließen und ruhigen gewissens handy verkaufen?

    Eigentumsvorbehalt


    5.1
    Die von XXX GmbH ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die XXX GmbH gegen den Kunden in umittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum von XXX GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.


    5.2
    Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über diese Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXX GmbH verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Kunde XXX GmbH sofort schriftlich Meldung zu machen und den Kunden unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von XXX GmbH hinzuweisen.


    Fragen:


    1. Ist es theoretisch nicht erlaubt das Handy, welches mit einem Vertrag erworben wird direkt nach Vertragsabschluss zu verkaufen?
    2. Angenommen, ich möchte das Handy nur nutzen um erreichbar zu sein. Es gehen also keine Anrufe ab (allenfalls SMS, die inklusive sind!). Mindestumsatz ist ausdrücklich mit 0 Euro angegeben. Aus welchem Grund könnte XXX GmbH das Handy zurückfordern?
    3. Hat Jemand Erfahrungen dahingehend, dass das Handy bei passiver Nutzung (oder anderen Gründen?) zurückgefordert wurde?
    4. Muss ich tatsächlich XXX GmbH um Erlaubnis bitten das Handy zu verkaufen?
    5. Bin ich praktisch aus dem Schneider, wenn ich anfallende Grundgebühren über den Vertragszeitraum im voraus bezahle und weiterhin keine Anrufe tätige?