Angenommen die Sperre ist legitim, wo ist dann der nötige Hinweis in der Preisliste, Leistungsbeschreibung oder AGB? Bei Datenpaketen werden sogar z.T. einzelne Dienste ausgeschlossen. Dies sollte dann genauso für das Telefonieren gelten (nach den ganzen Preiserhöhungen bei Nebenleistungen hat o2 doch klar genug definiert, dass Telefonieren die eigentliche Hauptleistungspflicht ist
).
Mit wem verbinde ich mich denn im Falle von Phonecaster? Ich rufe die Plattform an und werde nicht weiterverbunden.
Ich kann doch nicht als Anbieter einfach bestimmte (unliebsame) Dienste sperren, dann mit "Überlastung" begründen, dies aber auch auf mehrfache Nachfrage nicht belegen. Die Krönung ist ja noch, dass o2 selbst die Nummern nur aus dem Mobilfunknetz sperrt, nicht aber von o2-DSL-Anschlüssen. Hier scheint es auch keinerlei Überlastungen zu geben.
Und alleine schon die Mail des Supports zeigt doch das Rechtsverständnis des Münchener Anbieters:
"Erbringung der Leistungen vorbehaltlich der technischen Möglichkeiten". Was hat dieser Satz mit einem Betrugsverdacht (aus Sicht von o2!) zu tun? Kann o2 in Zukunft auch die 112 blockieren, weil es hier auch erheblichen Mißbrauch gibt?
Mir stellt sich auch die Frage, wie o2 denn bei einer Flatrate, mit der man beliebig lange telefonieren kann (da o2 dies wiederum nicht in der Preisliste, Leistungsbeschreibung oder AGB eingeschränkt hat!) überhaupt von Betrug ausgehen kann. Würde o2 einfach ein 2000-Minutenpaket statt einer Flatrate anbieten, wäre das Thema vom Tisch.
Aber eine Flatrate anbieten und hinterher von Betrug sprechen, oder aber "alle Festnetznummern: 19 Cent/Minute" anbieten und hinterher einige Nummern sperren ist einfach nur hinterlistig und mit Sicherheit nicht legitim.