Beiträge von handytim

    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Sicher...das ist der Punkt wo die Scheibe mehr Reserven hat aber man kann nun absolut nicht sagen, daß eine Magura HS-33 mit Brake Booster und richtiger Kombination Klötze/ Felge für Nässe nicht geeignet ist.


    Habe ich doch nicht.


    Die Magura HS ist eine gute Bremse. Wer jedoch einmal den Vergleich zu einer guten Scheibenbremse hat, wird selbst nie wieder was anderes kaufen. Ernsthaft weiterempfehlen würde ich nur, was ich auch selbst kaufen würde. Mit Crossbikes erreicht man locker 40 km/h und mehr, da sollte man durchaus eine gute Bremse haben (gerade in Städten mit teilweise "blinden" anderen Verkehrsteilnehmern).

    Es sind o2 und E-Plus betroffen, da diese eine zu kurze Hotlinerufnummer nach der Vorwahl haben (0177-1000 (bzw. "viele" andere) und 0179-55222). Diese Rufnummern sind zu kurz.


    Daneben dürfen Nummern aus dem Bereich "Mobile Dienste" gerade nicht abweichend abgerechnet werden, da diese sonst einen in dieser Nummerngasse nicht zulässigen Premium-Dienst darstellen.


    EDIT: Die kurzen Nummern der Telekom Hotline (2202/2828) und Vodafone (1212) sind nicht mittels Netzbetreiber-Vorwahl aus Fremdnetzen erreichbar. Daher sind nur E-Plus und o2 betroffen.

    Das ergibt sich aus der Mail der BNetzA.


    Gemäß Abschnitt 4.3 des Nummernplans Mobile Dienste müssen Rufnummern mit Vorwahl 015 elf Stellen haben. Bei den Vorwahlen 0160, 0162, 0163 und 017 entscheidet der Zuteilungsnehmer, ob er zehn- oder elfstellige Rufnummern schaltet.


    Hieraus ergibt sich, dass eine Kurzwahl mit entsprechender Netzvorwahl schon nicht zulässig ist, da unter diesen Nummernbereichen eben nur zehn- bzw. elfstellige Rufnummern vergeben werden dürfen.


    Dass eine Kurzwahl keine Vorwahl hat ergibt sich aus 8.1 des Nummerierungskonzepts. Dort heißt es: "In Mobilfunknetzen liegt aufgrund eines anderen Wahlverfahrens eine andere Situation vor. Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen können nicht ohne Voranstellung der Dienstekennzahl und der Blockkennung angewählt werden. Dadurch können in Mobilfunknetzen kurzstellige Rufnummern geschaffen werden, die mit den gleichen Ziffern beginnen, wie genutzte Teilnehmerrufnummern."


    Satz 2 bedeutet in Verbindung mit Satz 1, dass gerade keine Dienstekennzahl und Blockkennung vorab gewählt werden muss.


    Weiterhin heißt es: "Trotz der – abgesehen vom Fall des Roamings – nur internen technischen Vermittlung sind die angebotenen Dienste regelmäßig für die Kunden aller Mobilfunkanbieter unter derselben kurzstelligen Rufnummer erreichbar. Um diese übergreifende Erreichbarkeit einfach zu erreichen, bestehen für einen Teil der Nummern Absprachen zwischen den Mobilfunknetzbetreibern, die den Netzbetreibern für bestimmte kurzstellige Rufnummernblöcke ein Erstvergaberecht gewähren."


    Dieser Absatz ergibt nur einen Sinn, wenn Kunden von T-Mobile Kurzwahlen von o2 gerade nicht durch das Voransatzen der o2-Vorwahl erreichen können. Stattdessen soll die gleiche Kurzwahlnummern in allen Mobilfunknetzen zum gleichen Anbieter führen (beispielsweise die 222222 zum ADAC).



    Hast Du Die CallYa-Hotline schonmal aus dem Ausland angerufen? Das sollte direkt mit der 22911 funktionieren...

    Freiminuten werden nicht übertragen.


    Wenn auf der Rechnung ein Übertrag erscheint, dann liegt das daran, dass noch Verbindungen aus dem Vormonat auf der Rechnung auftauchen. Schau mal genau im EVN nach, da wird wohl eine solche Verbindung auftauchen. Kommt öfter vor, bei mir erstaunlicherweise vor allem bei netzinternen Verbindungen in den letzten 2 Tagen des Vormonats.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nach dem verbindlichen Nummerierungsplan dürfen kurze Rufnummern nicht als Teilnehmerrufnummer vergeben werden, weil sie eben als kurzstellige Rufnummern für Premiumdienste (wie etwa auch Hotlines) reserviert sind.


    Es dürfen gar keine anderen Nummern als in der dort vorgegebenen Länge vergeben werden. Das ist die aktuelle Ansicht der BNetzA.


    Schau doch mal, welche "Ersatzrufnummern" o2 für die Hotline geschaltet hat. Das dürfte ein starkes erstes Indiz sein.


    Dass bestimmte Rufnummern abweichend anders berechnet werden ist davon unabhängig eine zweite Sache. Die BNetzA geht davon aus, dass dies ein Premium-Service darstellt, welcher unter dem RNB "Mobile Dienste" nicht zulässig ist.


    Kurzwahlen sind wiederum eine völlig andere Baustelle, da diese nur netzintern und (zwingend!) immer ohne Netzvorwahl gewählt werden (und entsprechend auch "beworben" werden) müssen. Das hatten wir aber schon geklärt...

    Die Antwort der BNetzA ist da.


    Das Vorgehen ist nicht zulässig, alleine schon die zu kurze Hotlinenummer darf nach den Regelungen des Nummerierungsplans nicht verwendet werden. Die gesonderte, höhere Berechnung widerspricht ebenfalls dem Nummerierungsplans. Ein Verwaltungsverfahren wurde bereits eingeleitet.


    Aufgrund des laufenden Verfahrens werde ich die Email nicht 1:1 hier reinposten, bei Bedarf leite ich sie individuell weiter (Email-Adresse per PN).