Das ergibt sich aus der Mail der BNetzA.
Gemäß Abschnitt 4.3 des Nummernplans Mobile Dienste müssen Rufnummern mit Vorwahl 015 elf Stellen haben. Bei den Vorwahlen 0160, 0162, 0163 und 017 entscheidet der Zuteilungsnehmer, ob er zehn- oder elfstellige Rufnummern schaltet.
Hieraus ergibt sich, dass eine Kurzwahl mit entsprechender Netzvorwahl schon nicht zulässig ist, da unter diesen Nummernbereichen eben nur zehn- bzw. elfstellige Rufnummern vergeben werden dürfen.
Dass eine Kurzwahl keine Vorwahl hat ergibt sich aus 8.1 des Nummerierungskonzepts. Dort heißt es: "In Mobilfunknetzen liegt aufgrund eines anderen Wahlverfahrens eine andere Situation vor. Teilnehmerrufnummern in Mobilfunknetzen können nicht ohne Voranstellung der Dienstekennzahl und der Blockkennung angewählt werden. Dadurch können in Mobilfunknetzen kurzstellige Rufnummern geschaffen werden, die mit den gleichen Ziffern beginnen, wie genutzte Teilnehmerrufnummern."
Satz 2 bedeutet in Verbindung mit Satz 1, dass gerade keine Dienstekennzahl und Blockkennung vorab gewählt werden muss.
Weiterhin heißt es: "Trotz der – abgesehen vom Fall des Roamings – nur internen technischen Vermittlung sind die angebotenen Dienste regelmäßig für die Kunden aller Mobilfunkanbieter unter derselben kurzstelligen Rufnummer erreichbar. Um diese übergreifende Erreichbarkeit einfach zu erreichen, bestehen für einen Teil der Nummern Absprachen zwischen den Mobilfunknetzbetreibern, die den Netzbetreibern für bestimmte kurzstellige Rufnummernblöcke ein Erstvergaberecht gewähren."
Dieser Absatz ergibt nur einen Sinn, wenn Kunden von T-Mobile Kurzwahlen von o2 gerade nicht durch das Voransatzen der o2-Vorwahl erreichen können. Stattdessen soll die gleiche Kurzwahlnummern in allen Mobilfunknetzen zum gleichen Anbieter führen (beispielsweise die 222222 zum ADAC).
Hast Du Die CallYa-Hotline schonmal aus dem Ausland angerufen? Das sollte direkt mit der 22911 funktionieren...