Beiträge von handytim

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    Da geht es um Daten, aber prinzipiell ist genau das doch das gleiche Vorgehen wie bei o2:
    Die Kunden haben etwas vertragsgemäß genutzt und wurden dafür ordentlich gekündigt. Im Falle von Base wurde sogar nur die Option gekündigt.


    Hat Base einem Vieltelefonierer seine Allnet-Flat gekündigt?


    Das Beispiel Base habe nicht ich gebracht, mit E-Plus beschäftige ich mich nur peripher.

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    Original geschrieben von john-vogel
    Bisschen OT: Wie realisiert die DB denn ihr WLAN-Angebot? R-GSM wird zur Datenübertragung sicher nicht reichen.


    Flash-OFDM auf ca 450 MHz und UMTS. Funktioniert ziemlich gut und ist mit Telekom Hotspot-Flat auch kostenlos nutzbar.


    Nochmal zu den Repeatern: Theoretisch verstärken die das empfangene Signal jeweils in beide Richtungen. Was für Effekte da aber bei WCDMA auftreten können, weiß ich nicht. Der Compenser von FWD verstärkt das 3G Signal deutlich stärker als das GSM-Signal, aber wohl aufgrund des Frequenzbereichs (2,1 GHz) und nicht aufgrund der Übertragungstechnologie. Ich könnte mir vorstellen, dass es Probleme wegen der maximalen Sendeleistung gibt, bei Dabendorf beispielsweise derzeit GSM900 2 Watt und UMTS2100 0,25 Watt (siehe auch http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4141455#post4141455).

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    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Bei Vodafone ja, aber wie lauten denn die publizierten Werte von Base und T-Mobile?


    Haben Base und Telekom Mobilfunk denn schon Vielnutzern gekündigt? Wenn sie das nicht tun, heißt "Flat" bei denen tatsächlich auch "Flat".



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    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Thema kann wohl geschlossen werden


    Wieso denn das? Du kannst das Thema auch einfach nicht mehr beachten und/oder die Benachrichtigungen ausschalten, wenn Dich die weitere Diskussion "stört".

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    Original geschrieben von flatty
    RECHTLICH ist mir die Lage absolut klar.


    Der Threadtitel ("Haftung?") suggeriert was anderes.


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    Mir geht es aber darum, praktische Hindernisse vor die rechtliche Verfolgung zu stellen.


    Mir geht es nicht darum, was der NB kann.


    Da die Netzbetreiber bestimmte Auskünfte erteilen müssen, geht es genau darum, was der Netzbetreiber gespeichert hat und welche Auskünfte er (technisch) erteilen kann (siehe EDIT im vorherigen Post).


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    Mir geht es darum, dass z.B. das BKA sieht: OH, IP-Adresse x.y.z.a kündigt gerade einen Bombenanschlag auf dem Flughafen X an. Den schnappen wir uns mal - und schon klingelt mein Handy.


    Und genau wegen irgendwelchen Knallköpfen, die mit einem offenen Internetzugang sofort jeden Mist machen, würde ich die Idee lieber sein lassen.

    Nur weil Du nach außen hin eine (gemeinsam genutzte) IP hast, heißt das nicht, dass der Netzbetreiber die Verbindung nicht weiter (also auf Dich) zurückverfolgen kann. Rechtlich ist es das gleiche wie ein offenes WLAN-Netz zuhause am Festnetzanschluss.


    EDIT: Laut http://wiki.vorratsdatenspeich…auer_.28.C3.9Cbersicht.29 ist eine Rückverfolgung nur bei Vodafone möglich. Allerdings glaube ich nicht so recht daran, dass Telekom, E-Plus und o2 eine solche Lücke lassen...

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    Original geschrieben von flatty
    Auch hier sehe ich noch einen Unterschied: Kündigst Du einem Kontoinhaber sein Konto, muss er ÜBERALL seine Kontodaten neu mitteilen, ggf. Briefbögen neu drucken.... Kündigt Dir jemand den Mobilfunkanschluss, gehst Du zum nächsten Anbieter, notfalls Prepaid.


    Viele Banken bieten einen Wechselservice an und erstellen Schreiben an alle Lastschrift-Einzieher.


    Aber das gleiche Problem hat man mit der Handynummer auch. Zwar kann man die Nummer portieren, aber wieso sollte der betroffene Kunde hierfür die (gerade vor kurzem auch noch fragwürdig erhöhten) "Freigabegebühren" an o2 bezahlen?


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    Ich bin jedoch schon der Meinung, dass mal irgendein Verband die "paar" EUR in die Hand nehmen sollte, um das Wort "Flatrate" zu klären. Das hätte dann womöglich transparentere AGB mit Maximalminuten à la Vodafone zur Folge.


    Volle Zustimmung!

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    Original geschrieben von john-vogel
    Weiß dass denn irgendwer, dass das so stimmt?


    Naja, ich gehe mal davon aus, das die Betroffenen hier die Wahrheit gesagt haben. AGB-Punkt 5.3 behandelt den Mißbrauch des TK-Anschlusses und nach dem hier geschilderten Telefonieverhalten liegt ein solcher nicht vor.


    Der Rest ist ja nun schon ordentlich durchdiskutiert worden.


    Einfach eine klarstellende Regelung in die Preisliste/AGB aufnehmen und alle sind glücklich. Dann weiß der Kunde, was er machen darf, um nicht gekündigt zu werden und Telefónica kann die belastenden Vielnutzer auch vor den 90 Tagen (außerordentlich) raushauen.