Beiträge von handytim

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    Original geschrieben von john-vogel
    Und wie soll sich dass dann anhören?


    "Betroffen sind Kunden, die eine Alle-Netze-Flatrate gebucht haben, da dieser Tarif aufgrund ihres Telefonierverhaltens das passendste Angebot des Netzbetreibers Telefónica ist. Im Angebot heißt es "Telefonieren soviel Sie möchten für maximal 50 Euro/Monat". Die Kunden haben dabei vertragsgemäß, also gerade nicht mißbräuchlich, ihren Anschluss genutzt, was zur Folge hatte, dass Telefónica kein Interesse an einem Fortbestand des Vertrags hat. Zwar wirbt der Netzbetreiber mit "endlosem Telefonieren", will diese Dienstleistung jedoch nicht längerfristig erbringen und widerspricht in seinem systematischen Kündigungsverhalten dieser Vielnutzer seinen eigenen Werbeaussagen und der eigenen Preisliste.


    Die Mitbewerber hingegen stellen in ihren Preislisten und AGB klar, welche Nutzung sie bei ihren Flatrates tolerieren."

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Falsch. Sie erbringen doch die vertraglich geschuldete Leistung, und zwar vollumfänglich und ohne Einschränkungen.


    Telefónica erbringt eine Leistung, darum geht es aber nicht.


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    Und natürlich kommt es für die Frage, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, genau darauf an. Wo macht o2 "zur Täuschung geeignete Angaben über [...] die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung", die ich für § 5 UwG brauche?


    Sie sagen "Endlos Telefonieren für maximal 50 Euro". Damit machen sie eine Angabe über die Verfügbarkeit, Art, Erbringung, Verwendungsmöglichkeit und Menge der Dienstleistung, die sie jedoch gerade nicht erbringen wollen. Das nennt man ein Lockvogel-Angebot, denn ein Kunde geht (nach der Tarifbeschreibung) davon aus, dass er unbegrenzt telefonieren kann - und das nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern längerfristig (AGB: "unbestimmte Zeit").



    Zitat

    Sie sagen "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, wir können dich allerdings monatlich ohne weitere Voraussetzungen kündigen". Du verstehst offensichtlich: "Lieber Kunde, du bekommst eine All-Net-Flat für 50 Euro, und zwar dein Leben lang, weil wir als Mobilfunkbetreiber ja niemandem ordentlich kündigen, obwohl wir es dürften."


    Es geht beim UWG um die gemachten Aussagen zur Dienstleistung. Wenn man mit "endlos Telefonieren für 50 Euro" wirbt und jeden Kunden, der dieser Aussage auch nur halbwegs nacheifert direkt wieder (auch ordentlich) kündigt, ist die Werbung schlicht und ergreifend nicht richtig. Man macht bewusst falsche Angaben zur tatsächlich angebotenen Dienstleistung, die man gewillt ist zu erbringen.


    Sieh es doch mal andersrum: Was will Telefónica tatsächlich (auf Dauer) anbieten? Es gibt offenbar eine interne Grenze (laut dem bereits genannten Teltarif-Artikel) und die Existenz dieser Grenze steht bereits im Widerspruch zur gemachten Werbeaussage.


    Wie auch immer, Telefónica hat den Tarif wirklich bis zu Ende durchdacht, das muss man ihnen lassen. Ist nun alles von meiner Seite dazu, meine Meinung ist wohl klar geworden ;)


    @ john-vogel:
    Es hat ganz offenbar System, dass Telefónica "kritische" Äußerungen nur telefonisch macht. Das macht den Anbieter nicht unbedingt sympathischer.

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    Original geschrieben von phonefux
    Wo haben Mitbewerber Minutengrenzen für eine ordentliche Kündigung? Wenn irgendwo Minutengrenzen dafür stehen, dass ein Anbieter seine vertraglichen Leistungen nicht mehr erfüllen muss (außerordentliche Kündigung) ist das ein gänzlich anderes Paar Schuhe!


    Durch die Minutengrenzen zeigen die Mitbewerber welche Leistung sie tatsächlich anbieten wollen, die zu erbringende Dienstleistung wird genauer definiert. Sie sichern sich durch die Klausel bei (mehrfacher) Überschreitung ein außerordentliches Kündigungsrecht.


    Telefónica will jedoch die beworbene Leistung (keine nähere Bestimmung mangels Klauseln) gar nicht erbringen (und das systematisch, denn es gibt ein genaues Vorgehen für diesen Fall). Ob das in einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung endet ist - aus der Perspektive der unlauteren Werbung für den Tarif - vollkommen unerheblich.

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    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Es schadet also dem Mitbewerber wenn o2 Kündingt fristgemäß und der Kunde zum Mitbewerber geht und nun dran verdient, hmmmm.........


    Lies doch erstmal nach, worum es hier wirklich geht!


    Thema ist, dass Telefónica den Tarif o2 o unlauter bewirbt. Und ja, den Mitbewerbern schadet es, wenn Telefónica ein Produkt ohne irgendwelche Einschränkungen bewirbt, dann aber die Vielnutzer heraussiebt. Die Mitbewerber nehmen Minutengrenzen in die Bedingungen auf, die das Produkt für den Kunden auf den ersten Blick unattraktiver macht.

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    Original geschrieben von phonefux
    Eben nicht. Und da liegt der Denkfehler bei dir: Während der Vertragslaufzeit haben die Kunden die beworbene Leistung ja vollumfänglich erhalten. Von Anfang an war klar, dass o2 jederzeit ordentlich kündigen kann. Wenn sie dieses Recht ausüben, kann darin kein Wettbewerbsverstoß liegen. Jetzt sind die Kunden ja frei und können zu jedem Wettbewerber gehen.


    Sie üben aber gerade nicht "nur" das Recht der ordentlichen (unbegründeten) Kündigung aus, sondern begründen diese Kündigung explizit mit Vielnutzung. Und genau das ist ein meines Erachtens durchaus ein Wettbewerbsverstoß.


    Wenn Mobilfunkanbieter regelmäßig Kunden ordentlich kündigen würden, wäre das Vorgehen halbwegs nachvollziehen. Aber genau das tun sie eben nicht. Außerdem immer an das Ungleichgewicht zwischen Mobilfunkanbieter und Kunde denken.



    Zitat

    Selbst wenn übrigens der von dir zitierte § 5 UWG einschlägig wäre, braucht man darüber hinaus noch den § 3 UWG: die spürbare Beeinträchtigung von Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern.


    Natürlich ist das Interesse von Mitbewerbern beeinträchtigt. Die anderen Netzbetreiber haben Klauseln zu Höchstnutzungen aufgenommen, die Telefónica eben gerade nicht hat. Dennoch kündigt Telefónica Vielnutzern. Das ist so gesehen ein Nachteil, der dem Mitbewerber schadet.

    Zitat

    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Die kündigen ebend nicht auf Grund der vielnutzung, da kein Grund genannt wird bei ordentlicher Kündigung ;)


    Hast Du Dich denn mit dem Thema befasst?


    Lies mal diesen Beitrag genau durch: http://www.teltarif.de/o2-o-ku…en-airbag/news/42631.html


    Zitat daraus: "Das Procedere der Kündigung bei zu starker Nutzung scheint immer das Gleiche zu sein: Die Kundenbetreuung von o2 meldet sich telefonisch bei dem Betroffenen und teilt ihm mit, dass er aufgrund übermäßiger Nutzung die (fristgemäße) Kündigung erhalte."



    Zitat

    o2 berechnet ja auch nicht mehr, also halten die sich doch an Ihren angaben, oder wurde dir was extra berechnet? ;)


    Es geht um die Kündigung und nicht um eine (fehlerhafte) Berechnung.


    Zitat

    Beschwere dich bei o2 als geschädigter Kunde, du willst ein Sonderkündigungsrecht für o2 das die dich schneller loswerden als zur nächsten Frist. Echte frechheit ^^


    Du hast offenbar nicht wirklich verstanden, worum es hier geht.

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Beweise deine These bitte.


    § 5 I Nr. 1 UWG.


    Telefónica wirbt mit "Der O2 Kosten-Airbag sorgt dafür, dass Sie - unabhängig davon wie viel Sie tatsächlich nutzen - für nationale Standardgespräche/-SMS innerhalb eines Abrechnungsmonats nicht mehr als 50 € bezahlen." In mehreren Pressemitteilungen steht sogar das Schlagwort "Alle-Netze-Flatrate" beim o2 o.


    Da die Preisliste als auch die AGB keine Begrenzungen enthalten (anders als die der Mitbewerber), wirbt Telefónica faktisch mit "endlosem Telefonieren/SMSen".


    Genau diese Leistung will Telefónica jedoch nicht erbringen und kündigt den Kunden. Diese Kündigungen sind zwar regulär, aber eben aufgrund der Vielnutzung. In weit über 99% der Fälle kündigt der Kunde, Mobilfunknetzbetreiber kündigen hingegen so gut wie gar nicht, schon gar nicht ordentlich. Der Kunde hat seinen Mobilfunkvertrag vertragsgemäß (mangels näherer Bestimmungen in Preisliste/AGB) genutzt.


    Insgesamt hat Telefónica also etwas beworben, was man überhaupt nicht erfüllen wollte, also war die Werbung irreführend.



    Zitat

    Ich weiss echt nicht warum auf o2 eingeschlagen wird.


    Echt nicht? Diese Sammlung ist schonmal ein guter Einstieg, wenn auch nicht ganz vollständig. Eigentlich fällt seit Jahren immer nur ein Netzbetreiber mit solchen Aktionen in schöner Regelmäßigkeit auf.

    Zitat

    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Ist ebend fast überall so, dass unbequemen Kunden gekündigt wird. Nicht nur im Mobilfunkbereich,...


    Welcher andere Mobilfunkanbieter kündigt seinen Kunden nicht außerordentlich?


    Schlechte Zahlungsmoral und Tarifeinstellungen sind natürlich was anderes.


    Das Vorgehen von Telefónica ist wettbewerbsrechtlich angreifbar, allerdings ist fraglich, wer klagen soll: Die anderen Netzbetreiber haben eventuell selbst (irgendwann mal) ein Interesse Kunden auf diese Weise loszuwerden und die klageberechtigten Verbände haben größere Sorgen.

    Re: Klage gegen T-Mobile wegen Lizenzen


    Zitat

    Original geschrieben von dF_
    Hat da jemand mehr Infos?


    Der bereits bestehende Thread wurde schon genannt.


    Übrigens wurde nicht gegen T-Mobile geklagt, sondern gegen die Bundesnetzagentur.