Ob man das Logo wohl à la T610 VF wegradieren kann?
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Ruben :cool:
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Ob man das Logo wohl à la T610 VF wegradieren kann?
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Ruben :cool:
Zitat
Das geht er sowieso nicht, solange die 2 Jahre nicht um sind. Darum gehts ja auch nicht. Nur hat er halt bisher offenbar noch keinen Reparaturversuch über den Händler angestossen, so dass er, bevor überhaupt eine Wandlung in Betracht käme, zunächst den Händler zwei Mal nacherfüllen lassen müsste. Und dieser wiederum wird sich hüten, den Defekt überhaupt als Gewährleistungsfall anzuerkennen, und dann hat Ruben die Brille auf, weil die Beweislast bei ihm liegt.
Bei beiden Defekten wandte ich mich zunächst an den Händler. Dieser blockte jedoch sofort mit den Worten "Wir haben keine Werkstatt, wir können da garichts machen." ab und verwies mich auf einen Servicepunkt des Herstellers... ![]()
Naja, damit dass ich wohl einfach Pech mit dieser Maschine habe, habe ich mich inzwischen schon abgefunden - nichtsdestotrotz werde ich es mal beim Händler versuchen. Wir werden ja dann sehen, was dabei rauskommt... ![]()
Ruben :cool:
Hmm, es war wohl beide Male die "Brühgruppe" - für mich als Kaffemaschinenlaie also schon das selbe Teil...
Wichtiger ist: Gilt das Ganze während der Garantie (1Jahr) oder während der Gewährleistung (2 Jahre)?
Ruben :cool:
So, jetzt mal eine Frage an die Experten: ![]()
Ich bin mir sicher irgendwo mal gelesen zu haben, dass bei einem 3 maligen Defekt während der Gewährleistungszeit (oder Garantiezeit?), d.h. wenn ein Kunde ein Gerät bereits 2 mal reparieren ließ, und es dann ein drittes mal defekt ist, dieses Zurückgeben und sein Geld zurückverlangen kann...?
Am Beispiel: Wir haben aktuell einen Saeco Kaffeevollautomaten im April letzten Jahres gekauft (1100 EUR Klasse :mad: ). Abgesehen davon, dass das Ding nie wirklich 100%ig lief war es dann letztes Jahr zum ersten und dieses Jahr zum zweiten Mal gänzlich lahmgelegt. Ergebnis, ich musste dieses Riesending (auf meine Kosten) zum Service einschicken, 2-3 Wochen warten und (Filter)Kaffee trinken, der zu k***en schmeckte.
Jetzt ist dieses Wunderwerk italienischer Ingenieurskunst wieder am bocken und wird so wie ich es kenne in den nächsten paar Tagen dann auch wieder komplett den Geist aufgeben. Dazu sollte man noch bemerken, dass die Kaffemaschine vorschriftsmäßig behandelt und regelmäßig gereinigt wurde (dennoch hat Sie - und das ist imho mehr als ärgerlich - während ihren Werkstattaufenthalten einige Kratzer abbekommen). :mad: ![]()
Jetzt stell ich mir doch die Frage: Kann ich jetzt rechtlich gesehen dieses "Ding" an den Händler (in diesem Fall ein Internetversand) zurückgeben und mein Geld zurückverlangen? Der Händler tut mir schon auch leid, weil er dafür ja nichts kann... Ich selber tue mir allerdings noch mehr leid, da ich offensichtlich 1000 EUR für 100 EUR Qualität bezahlt habe... ![]()
Danke schon mal für Eure Tipps. :top:
Ruben :cool:
Also ich hab vor 2 Monaten mal die MSI Version (S270) bestellt und habe das Gerät eine halbe Stunde, nachdem ich es ausgepackt habe zurückgesendet.
Das Gerät ist nicht schlecht, allerdings auch nicht toll, und wenn man wie ich IBM verwöhnt ist, ist es undenkbar sich damit abzufinden.
Der Lüfter war bei meinem Gerät ebenfalls unerträglich.
Ich empfehle - auch wenn das nahezu unmöglich ist, es sei denn man wohnt in der Nähe einer der Internetanbieter, das Gerät vorher anzuschauen/zu testen.
Ruben :cool:
Hier wird immer noch gesucht. ![]()
Ruben :cool:
Noch aktuell. ![]()
Ruben :cool:
Und hoch. ![]()
Ruben :cool:
ZitatOriginal geschrieben von herr_domenic
Funktioniert
Jo, tut es.
Ist ja sogar noch einfacher/günstiger. Lieferung per NN, wobei der Endpreis laut Hotliner dann 10 EUR beträgt - angeblich keine Versandkosten, keine NN Gebühr (kann sein, dass der Briefträger noch seine 1,53 EUR will, aber dafür renne ich nicht zum T-Punkt und stell mich an...
).
Ruben :cool:
Noch ist es da. ![]()
Ruben :cool: