Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Aha. Plötzlich ist es dann also doch kein verbindliches Vertragsrecht, sondern allenfalls eine optionale Klausel in AGBs? Wieso wundert mich das jetzt nicht...?! :D:D
Ich fresse übrigens einen Besen, wenn die AGBs dieses Händlers tatsächlich eine solche Klausel beinhalten. Würde ja bedeuten, dass jeder Kaufvertrag mit diesem Händler zunächst eine Anzahlung voraussetzt. Wenn sowas in der Schweiz gängig wäre, denke ich, dass ich das schon mal gehört hätte.
Darum geht es aber nicht. Es geht um Deine als Tatsache hingestellte Behauptung, ein Kaufvertrag sei deshalb nicht zustande gekommen, weil er keine Anzahlung geleistet habe. Du hast bisher nichts von Dir gegeben, welches diese Behauptung in irgendeiner Weise untermauert hätte.
Wenn ich Dich zitieren darf:
Noch Fragen, Kienzle? 
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Ja, Hauser, mein Statement bezüglich der Anzahlung bezog sich lediglich auf die Reservation, ist doch klar!
Noch einmal für dich:
Reservation + Anzahlung => Kaufvertrag
Ich weiß nicht, warum du mir ständig Wörter in den Mund legen willst, die ich so nicht gesagt habe. Deine Argumentationen erinnern mich doch sehr an das Hornberger Schiessen! 
Um es abzukürzen, eine provisorische Reservation, wie er sie abgegeben hat, ist absolut unverbindlich und verpflichtet zu nichts! 
Dies hat der Händler ja sogar geschrieben.
Ich denke, auch du wirst mir sicher zustimmen, dass die Aussage"
Ist mir doch etwas zu teuer...
Meine "Schmerzgrenze": ca. 600
Hoffentlich bessert sich die Situation bald..."
nicht als Willenserklärung zu werten sein kann.