Derzeit kommt es in der Gemeinde Ruhpolding und Umland zu Einschränkungen bei der Mobilfunknutzung. Hintergrund: Der Mietvertrag für den Mobilfunkstandort in der Ortsmitte wurde gekündigt. Die Mobilfunkanlage musste deshalb jetzt abgeschaltet werden. Ruhpolding wird derzeit von einem Standort am Ortsrand versorgt.
https://www.presseportal.de/pm/9077/5834912
War heute in Ruhpolding. Beim ehemaligen Telekom Standort Hauptstr. 43 ist TEF noch aktiv. Schaut so auf, als wären die am gleichen Mastträger angebracht gewesenen, darüberliegenden Antennen von Telekom abgebaut und die unteren TEF Antennen noch da.
Da wären die Mietverhältnisse interessant. Hatte jetzt gedacht, wenn der Mietvertrag gekündigt wird (zwischen Hauseigentümer und Towergesellschaft, dann ist der gesamte Träger (es ist ja nur eine "Stange" ) betroffen.
Oder der Mietvertrag der Towergesellschaft , mit dem Hauseigentümern ist gar nicht betroffen, sondern nur der Vertrag der Towergesellschaft mit der Telekom, nicht aber mit o2.
Oder hat jeder NB seinen Mietvertrag mit dem Hauseigentümer (auch wenn es nur ein Antennenträger ist) und die Frist von TEF ist noch nicht abgelaufen. Aber wer ist dann für die Trägerkonstruktion zuständig?
Gibt wohl alle mögliche Konstellationen?
PS. Dahinter meinte ich einen Telekom MRT zu sehen, der als Ersatz da ist.