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Hallo mober,
die Unterlagen sind angekommen. Ich bin gerade beim Ausfüllen.
Natürlich stehen die Sonderkonditionen wie erste 12 Monate nur 19,95 Grundgebühr, kostenloser Router und UMTS Stick nicht mit in den Unterlagen.
Ich gehe davon aus, das wird dann von dir alles so zugebucht?
Beste Grüße
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Okay dann werde ich bestellen :top:
EDIT: Habe bestellt (ebay) 
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Hallo mober,
gibt es einen inhaltlichen Unterschied deines Angebots zu DSL All Inclusive Surf Sofort Paket bei TT zu deinem Angebot auf ebay?
Ich ziehe am 01.09. in eine neue Wohnung. Meinst du bis dahin wäre der Surfstick bei mir und UMTS nutzbar wenn ich heute bzw. morgen bestelle und die Unterlagen gleich fertig mache?
Kann man da noch eine Freundschaftswerbung durchziehen?
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Wo hast du denn bestellt?
Wurde das Gerät denn als QWERTZ verkauft?
Wie kannst du jetzt Umlaute eingeben?
:confused:
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Hmm... habe gerade das hier gefunden:
Zitat
BGH (Az.: VIII ZR 308/02) : Mieter müssen nicht doppelt renovieren
Mieter können einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge nicht gleichzeitig zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen und zur Renovierung bei Auszug gezwungen werden. Der BGH erklärte zwei entsprechende Klauseln in Standardmietverträgen für unwirksam. Der Mieter werde unangemessen benachteiligt, wenn er gleichzeitig zu Schönheitsreparaturen und Abschlussrenovierung verpflichtet werden solle, hieß es.
Das Gericht gab damit einem Mieter recht, der vertraglich zu beidem verpflichtet worden war. Bei seinem Auszug stellte sich heraus, dass er weder Schönheitsreparaturen noch Abschlussrenovierung gemacht hatte.
Die Klauseln verpflichteten den Mieter zu Schönheitsreparaturen wie Innenanstrich und Tapezierung in regelmäßigen Abständen. Ungeachtet dessen musste die Wohnung laut Klausel bei Auszug "in fachmännisch renoviertem Zustand zurückgeben" werden.
Klauseln heben sich gegenseitig auf
Der BGH erklärte beide Klauseln für nichtig, sollten sie gemeinsam in einem Mietvertrag auftauchen. Damit fallen sie ersatzlos weg. In dem Fall selbst erklärte der BGH, der Mieter habe zu Recht nie renoviert.
(Az.: VIII ZR 308/02)
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EDIT: Hmm... man spricht dann wohl von Summierungseffekt:
Zitat
Das Zusammenwirken beider Klauseln im Mietvertrag bedeutet eine unangemessene Benachteiligung für den Mieter, so dass eine Renovierungspflicht bei Auszug gänzlich entfällt. Zwar kann eine Klausel über die Durchführung von turnusmäßigen Schönheitsreparaturen für sich betrachtet wirksam abgeschlossen werden, jedoch entsteht durch das Zusammenwirken mit einer Endrenovierungsklausel ein nachteiliger Summierungseffekt, der den Mieter unangemessen benachteiligt.
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Also §14 - die sogenannte starre Endrenovierungsklausel ist meines Erachtens nach BGH VIII 316/06 ungültig, da hier eine starre Frist (nämlich bei Auszug) vorliegt.
Dies sollte doch eigentlich auch somit rückwirkend auch für §11 gelten, oder? Meint ihr das §14 die evtl. Wirksamkeit von §11 mit aufhebt?
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Hallo Community,
ich möchte am 01.09. aus meiner Wohnung ausziehen.
Der Vermieter hat mich nun freundlichst auf folgenden Sachverhalt hingewiesen:
Zitat
Laut Mietvertrag, §11, Absatz 1,2 haben Sie die Schönheitsreperaturen übernommen. Ich darf Sie deshalb darauf hinweisen, dass diese spätestens [...] zum Beendigungstermin durchzuführen sind.
Der Mietvertrag selbst sagt folgendes:
Zitat
§11 Schönheitsreperaturen
1. Die Schönheitsreperaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der Mieter.
2. Der Vermieter kann die fälligen Schönheitsreperaturen bereits während der Laufzeit des Vertrages fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle erforderlichen Instandsetzungen und Schönheitsreperaturen verlangen.
[...]
§14 Beendigung der Mietzeit
1. Die Räume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß tapeziert und weiß gestrichen und mit sämtlichen Schlüsseln zu übergeben.
[...]
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Muss ich renovieren?
Oder kann ich mich auf das "berühmte" BGH Urteil VIII ZR 316/06 berufen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Software:
- Habe bisher eigentlich kaum Software-Bugs entdeckt. Allerdings habe ich gestern mal diese Themen-Effekte eingeschaltet und mit MAPS rumgespielt.
- Ergebnis --> Telefon hängt sich oft auf und reagiert nicht mehr auf Eingaben.
- Hatte auch einmal aus heiterem Himmel "SIM-Karten Registrierung fehlgeschlagen"
Verarbeitung/Druckpunkte:
Was mir noch aufgefallen ist: Die Druckpunkte der Tastatur sind ja wie vermehrt schon von anderen Usern festgestellt nicht gerade "ideal". Die Rücklöschtaste reagiert sehr schwammig und ich habe auch das Gefühl, dass die gesamte Tastatur auf der linken Seite anders reagiert als auf der Rechten...
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Löscht sich der Gesprächsdauerzähler (*#war0anty#) des E52 eigentlich nach einem Firmwareupdate?
Weiß grad nicht, wie das bei S60v3 ist.