Ja, Bescheid geben, dies wäre nett, @Frau Chefkassiererin!
Übrigens sind mir jetzt beim Heißduschen weitere Konsequenzen eingefallen.
Und zwar wg. dem "verkaufen" oben in Verbindung mit dem Argument von Gatekeeper, daß sich der Provider darum zu kümmern hat, daß der keine anonymen Kunden im Bestand führt. Denn eigentlich kann man die SIMs ja gar nicht verkaufen, das würde ja einen Eigentumsübergang voraussetzen, die SIMs bleiben jedoch idR im Eigentum der herausgebenden Firma (Provider), wie die leidige Kartenpfandgeschichte beweist!
Es gehen demnach nur die Rechte und Pflichten an dem Kartenvertrag (inkl. der VIP-Numer, auch Prepaid/Wertkarte ist ein Vertrag) auf den "Gewinner" der Auktion bzw. des Sofortkaufs über, dazu muss das SIM-Dingens ja nicht in die Hand genommen werden (tatsächliche Verfügungsgewalt/Besitz ist nicht erforderlich).
Diese Rechte und Pflichten an dem Kartenvertrag zwischen bisherigem Besitzer und Telecomprovider gehen aber spätestens mittels der nachfolgenden eBay-Zahlungsabwicklung auf den "Käufer" über!
Der "Verkäufer" hat sich zwar idR. außerdem dazu verpflichtet, dem "Käufer" mittels Übersendung den Besitz an der SIM-Karte zu verschaffen, das ist aber für den Rechtetransfer am Telecomvertrag nicht Voraussetzung und letztlich auch nicht unbedingt für den Betrieb der SIM erforderlich, da sich der "Käufer" auch eine Ersatz-SIM vom Provider bestellen könnte. Trotzdem bleibt natürlich die Verpflichtung des "Verkäufers" gegenüber dem "Käufer" bestehen, seine Leistung zu erbringen (=dem "Käufer" Besitz an der "verkauften" SIM zu verschaffen), aber das ist eben eine separate Schiene.
Somit müsste im Zweifelsfall schon die Übersendung der Auktions"akten" inkl. der Zahlungsabwicklungsdokumente (Screenshot) an den Telecomprovider ausreichend beweiskräftig sein, um den neuen Kunden als Inhaber der SIM zu registrieren. So sollte man vll. vorgehen, wenn sich der neue Besitzer der SIM gegen die Abmachungen ungebührlich lange Zeit mit der Umregistrierung Zeit lässt, Fax/Ausdruck/eMailanlage dürfte dazu ausreichen. Im vorliegenden Fall an Blau, auch wenn das nicht dem normalen Ablauf solcher Dinge entspricht. Damit sollte der "Verkäufer" der SIM wenigstens aus der Haftung für Mißbrauch raus sein.
Was ergeben sich nun für rechtliche Folgerungen für die SIM-Übertragung auf einen Kunden?
1. Man sollte in seine "Verkaufs"bedingungen" bei eBay reinformulieren, daß - wie oben besprochen - der neue Besitzer der SIM sich zur Umregistrierung binnen soundsoviel Tagen nach Kaufabwicklung/Versand der SIM verpflichtet.
Weiters sollte man in das Kleingedruckte mindestens aufnehmen:
2. Das Recht zur Beantragung einer Kartensperre verbleibt bis zur Umregistrierung beim bisherigen Besitzer, sprich beim eBay-"Verkäufer". Ersatzpflichtig für die Kosten der Sperre bleibt der vereinbarungswidrig handelnde Geschäftspartner. Rückabwicklung des über eBay getätigten Geschäftes gibts nicht, Haftung für Verlust der "VIP"-Nummer wegen der Sperre und der getätigten Zahlungen trägt der Erwerber.
3. Einer vorhergehenden Mahnung durch den "Verkäufer" zu einer bevorstehenden Kartensperre bedarf es nicht.
4. Die Gefahr (des Versandes) geht beim Einwurf des Briefes mit der SIM in den DP-Briefkasten/Übergabe an das Transportunternehmen auf den neuen Benutzer (sprich: eBay-"Käufer") über.
Soweit die unmaßgeblichen Betrachtungen eines kleinen Kaufmannssohnes...
Wünsche allen Betroffenen viel Erfolg bei ihren Auktionen!
LG,
cp