Beiträge von cardphone1

    Aber lieber Dokter, diese leicht aufwendige Aufgabe, eingehende MNP zu "belegen", überlasse ich jetzt den PP-Vertrags-Interessierten, ich hab' das nur zufällig gestern Nacht in der Preisliste gelesen:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3686751#post3686751
    (Thema: Wie SIM-Karte entsorgen?)



    In dieser aktuellen Preisliste steht übrigens nicht geschrieben, "was es kosten wird, wenn MNP irgendwann einmal geht"... ;)


    Die weiteren, d.h. wohl, die über Obiges hinausgehenden "Premium-Services", sind in einer gesonderten, auf Anfrage erhältlichen Preisliste enthalten, da darf man ruhig einmal davon ausgehen, das die in der Standard-Preisliste enthaltene eingehende MNP zu den Standard-Services gehört, demzufolge eingehende MNP bereits möglich ist.


    Lasse dich bitte nicht durch deine Zweifel dazu verleiten, eine abwehrende Haltung gegenüber allMobil einzunehmen, wir als Endverbraucher sollten immer bestrebt sein, Konkurrenz unter den Diensten zu fördern... ;)




    LG,
    cp

    Laut aktueller aM-Preisliste vom 13.03.2009 ist eingehende Portierung möglich:


    https://www.allmobil-online.de…mobilWeb/info-options.jsf


    Zitat


    "Weitere Services: Mitnahme der Rufnummer von einem anderen Anbieter zu allMobil (MNP) - 25 €"


    Zur Abwrackprämie:


    https://www.allmobil-online.de/CcsAllmobilWeb/start.jsf
    (PDF-Datei)


    Zitat


    Auch wir leisten unseren Beitrag zum Konjunkturpaket - mit der Abwrackprämie für Ihre alte SIM-Karte.
    Senden Sie diese innerhalb von 30 Tagen nach Kauf Ihrer neuen allmobil SIM-Karte an die unten angegebene Adresse. Geben Sie hierbei unbedingt Ihre neue allmobil Rufnummer an. Sie erhalten dann von uns Ihre Abwrackprämie in Höhe von 5 Euro als Extra-Guthaben.


    Interessant übrigens die Formulierung: "Kauf Ihrer neuen allmobil SIM-Karte" ;) :top:


    Du wirst Eigentümer!!! So geht's auch! [1]



    LG,
    cp




    [1] Käufer der neuen allMobil-SIM sollten diese Webseite für alle Fälle lokal abspeichern (Screenshot) ;) ;) ;)

    Re: D-Netz Discounter gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von freggeln
    Ich bin auf der Suche nach einem Prepaid Anbieter in einem der D-Netze. Folgende Aspekte benötige ich:


    - vernünftige Minutenpreise (0,08 - 0,15€ pro Minute)
    - eingehende Portierung
    - vernünftige Datenpreise (keine Abrechnung pro Minute, sondern paketweise, bis ca. 0,50€ pro MB)


    Wurde schon allMobil.de irgendwo erwähnt?


    Darauf hatte ein TT-user in Bezug auf eine Art der Abwrackprämie hingewiesen.


    Die vertreiben das Netz von Vodafone,
    9 Cent/Min. in alle inländischen Netze,
    35 Cent/MByte,
    eingehende Portierung möglich,


    welche leider 25 € kostet, jedoch werden 5 € für die Einsendung irgendeiner alten SIM gutgeschrieben.


    Ein alter Hase würde natürlich vor Einstieg bei allMobil einmal höflich nachfragen, ob man nicht auch 2 (i.W.: zwei) SIM zum Abwracken auf einen PP-Vertrag gutgeschrieben bekäme (=10 €), da man ab jetzt auch die Gespräche des zweiten Providers über allMobil führen würde.



    LG,
    cp

    Zitat

    Original geschrieben von 0151
    So, nun zur weiteren Verwirrung - nein: Klarstellung ;) - hier ein Blick in die AGB von blau.de:


    "8.3 Die Übertragung der Prepaid SIM-Karte und der damit verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Mobilfunkvertrag an einen Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung von blau Mobilfunk zulässig. Der Kunde ist so lange aus dem Mobilfunkvertrag berechtigt und verpflichtet, bis der Dritte gegenüber blau Mobilfunk die Übernahme des Vertrages schriftlich erklärt hat."


    Ja, 0151, wirklich ein Thema, welches sich von mehr als vielen Seiten beleuchten lässt! Du weist ja: 2 Juristen - 3 Meinungen...



    Und dieser von Blau in den AGB nicht explizit verbotenen Übertragung der kundenseitigen Rechte und Pflichten von A auf B stimmt dann Blau - und bei anderen Providern wird sich das ganz ähnlich verhalten - abschließend mit der Vornahme bzw. der Akzeptanz der Umregistrierung zu, bzw. falls Blau dieser nicht widersprechen wird, so diese PP-AGB ein bisserl versteckt. Das dürfte so der Regelfall sein bei der vom Kunden angestoßenen Übertragung von Prepaidverträgen, von der Blau zunächst keine Ahnung hatte.


    Also kurz zusammengefasst: die vorhgehende Einholung einer Genehmigung von Blau, ob man seine Rechte und Pflichten aus dem Prepaidvertrag auf einen bestimmten Dritten übetragen darf, ist nicht zwingend erforderlich.



    Weiters:


    "Verkauf der SIM" und Umregistrierung finden idR zeitnah statt. Also ganz praktisch auf ein übliches eBay-Geschäft bezogen: in dem kurzen Zeitraum von Auktion/Zahlungsabwicklung über Versand der SIM bis hin zur abschließend vorgenommenen Umregistrierung bleibt die Übertragung der kundenseitigen Rechte und Pflichten an dem Prepaidvertag 'schwebend unwirksam', so sagen glaube ich die Juristen zu solchen Rechtsverhältnissen.


    Zitat


    Eine "unberechtigte Nutzung" - wobei zumindest diskutabel ist, ob der hier
    vorliegende Fall darunter subsumiert* werden kann - muß blau.de mitgeteilt werden:


    Ja, richtig, aber kommt auf den Betrachtungswinkel an und derer gibt es viele ;)


    Mit "unberechtigter Nutzung" dürfte hier nicht zuletzt die Nutzung einer geklauten SIM gemeint sein, welcher weder Provider, rechtmäßiger Kunde noch Gesellschaft (letztere vertreten durch die Polizei) zustimmen werden, oder daß der minderjährige Sohnemann mit der nichtsbösesahnenden Mutti ihrem Prepaid-Händi stark kostenpflichtige Sexgespräche führt, was zwar den beteiligten Provider sehr freuen dürfte, jedoch Mutti und Gesellschaft vielleicht weniger...


    Zitat


    "9.3 Der Kunde hat blau Mobilfunk [...] die unberechtigte Drittnutzung der Prepaid SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Kunde [...] eine unberechtigte Drittnutzung der Prepaid SIM-Karte zu vertreten hat, haftet der Kunde bis zur Mitteilung [der] [...] unberechtigten Drittnutzung für diejenigen Leistungen, die unter Nutzung der Prepaid SIM-Karte in Anspruch genommen worden sind. [...]"


    Es bleibt der erbosten Mutti also vertraglich verwehrt, nachher vom dem gewieften Blau die vorausbezahlten 200 € zurückzuverlangen, die ihr nicht geschäftsfähiger, neugieriger, 12-jähriger Nachkomme verplappert hat, denn Blau lehnt sich bequem in seine normale Pilatushaltung und schreibt Mutti zurück: "Passen Sie doch mal besser auf Ihre unmündigen Plagen und unsere unschuldige SIM auf, Sie Erziehungsberechtigte! Wir behalten Ihr Geld, danke und basta!"


    Zitat


    Auch solche Themen haben ihren Reiz. ;)


    Genau so ist das! Ich argwöhne, daß es zu diesem Thema schon ein ganzes Bündel an Haus- und Magisterarbeiten gibt...



    Liebe Grüße,
    cp

    echt moderne Goldgräbber!


    Zitat


    Erstaunlich! Etwa, um an das SIM-Gold ihrer Neu-Kunden zu kommen?


    Ach - leider ja! :(


    Diese Abwrackprämie ist eine Offenbarung, wenn man der aM-Preisliste vom 13.03.2009 auf den Grund geht:


    Derzufolge verlangt allMobil für die eingehende Rufnummernmitnahme (MNP) 25 TEuro! Wenn man nun als Neukunde seine funktionslose Gold-SIM zum Abwracken an aM einschickt, darf man sich von den 25 Teuronen nur fünfe abziehen! Macht summasummarum noch 20 Teuro, welche allMobils Goldgräbberei den Neukunden im Vergleich kostet... :flop:


    Na, denen sollte man den goldenen Spaten um die bauernschlauen Löffel hauen! :top:



    LG,
    cp



    (aM ist im Netz von VF)

    Ja, Bescheid geben, dies wäre nett, @Frau Chefkassiererin!


    Übrigens sind mir jetzt beim Heißduschen weitere Konsequenzen eingefallen.


    Und zwar wg. dem "verkaufen" oben in Verbindung mit dem Argument von Gatekeeper, daß sich der Provider darum zu kümmern hat, daß der keine anonymen Kunden im Bestand führt. Denn eigentlich kann man die SIMs ja gar nicht verkaufen, das würde ja einen Eigentumsübergang voraussetzen, die SIMs bleiben jedoch idR im Eigentum der herausgebenden Firma (Provider), wie die leidige Kartenpfandgeschichte beweist!


    Es gehen demnach nur die Rechte und Pflichten an dem Kartenvertrag (inkl. der VIP-Numer, auch Prepaid/Wertkarte ist ein Vertrag) auf den "Gewinner" der Auktion bzw. des Sofortkaufs über, dazu muss das SIM-Dingens ja nicht in die Hand genommen werden (tatsächliche Verfügungsgewalt/Besitz ist nicht erforderlich).


    Diese Rechte und Pflichten an dem Kartenvertrag zwischen bisherigem Besitzer und Telecomprovider gehen aber spätestens mittels der nachfolgenden eBay-Zahlungsabwicklung auf den "Käufer" über!


    Der "Verkäufer" hat sich zwar idR. außerdem dazu verpflichtet, dem "Käufer" mittels Übersendung den Besitz an der SIM-Karte zu verschaffen, das ist aber für den Rechtetransfer am Telecomvertrag nicht Voraussetzung und letztlich auch nicht unbedingt für den Betrieb der SIM erforderlich, da sich der "Käufer" auch eine Ersatz-SIM vom Provider bestellen könnte. Trotzdem bleibt natürlich die Verpflichtung des "Verkäufers" gegenüber dem "Käufer" bestehen, seine Leistung zu erbringen (=dem "Käufer" Besitz an der "verkauften" SIM zu verschaffen), aber das ist eben eine separate Schiene.


    Somit müsste im Zweifelsfall schon die Übersendung der Auktions"akten" inkl. der Zahlungsabwicklungsdokumente (Screenshot) an den Telecomprovider ausreichend beweiskräftig sein, um den neuen Kunden als Inhaber der SIM zu registrieren. So sollte man vll. vorgehen, wenn sich der neue Besitzer der SIM gegen die Abmachungen ungebührlich lange Zeit mit der Umregistrierung Zeit lässt, Fax/Ausdruck/eMailanlage dürfte dazu ausreichen. Im vorliegenden Fall an Blau, auch wenn das nicht dem normalen Ablauf solcher Dinge entspricht. Damit sollte der "Verkäufer" der SIM wenigstens aus der Haftung für Mißbrauch raus sein.



    Was ergeben sich nun für rechtliche Folgerungen für die SIM-Übertragung auf einen Kunden?


    1. Man sollte in seine "Verkaufs"bedingungen" bei eBay reinformulieren, daß - wie oben besprochen - der neue Besitzer der SIM sich zur Umregistrierung binnen soundsoviel Tagen nach Kaufabwicklung/Versand der SIM verpflichtet.


    Weiters sollte man in das Kleingedruckte mindestens aufnehmen:


    2. Das Recht zur Beantragung einer Kartensperre verbleibt bis zur Umregistrierung beim bisherigen Besitzer, sprich beim eBay-"Verkäufer". Ersatzpflichtig für die Kosten der Sperre bleibt der vereinbarungswidrig handelnde Geschäftspartner. Rückabwicklung des über eBay getätigten Geschäftes gibts nicht, Haftung für Verlust der "VIP"-Nummer wegen der Sperre und der getätigten Zahlungen trägt der Erwerber.


    3. Einer vorhergehenden Mahnung durch den "Verkäufer" zu einer bevorstehenden Kartensperre bedarf es nicht.


    4. Die Gefahr (des Versandes) geht beim Einwurf des Briefes mit der SIM in den DP-Briefkasten/Übergabe an das Transportunternehmen auf den neuen Benutzer (sprich: eBay-"Käufer") über.



    Soweit die unmaßgeblichen Betrachtungen eines kleinen Kaufmannssohnes...


    Wünsche allen Betroffenen viel Erfolg bei ihren Auktionen!



    LG,
    cp

    Innerhalb 14 Tagen nach Erhalt. Schickst du die Karten per EBf? Das Datum des Postversands teilst du dem Käufer ja wohl immer per eMail mit, über den eMailservice des Auktionshauses.


    Daß diese Art Käufer sich so anstellen ist mir unverständlich, ein einfaches Fax oder Brief an den Provider oder Umregistrierung im Internet ist doch das Simpelste, was man sich vorstellen kann!


    Aber lass ruhig mal wissen, wie die Sache ausgegangen ist.



    LG,
    cp

    Wahrscheinlich nicht, jedenfalls wäre der Anspruch, so er denn bestehen sollte, wegen der fehlenden Umregistrierung nicht durchsetzbar, die Personendaten des abgebenden und des annehmenden Inhabers müssen ja übereinstimmen, so lauten die Vorschriften des MNP-Verfahrens bei allen Providern.


    Übrigens sollte die OP auch einmal daran denken, beim Service- oder Netzbetreiber der Karte nachzufragen, wie sie sich verhalten soll.



    LG,
    cp