Beiträge von Printus


    Sicher, in einem Fall (T-Shirts aus China...) paßt die Erklärung besser, bei einem anderen Artikel (Handy aus der Schweiz...) weniger. Man kann aber nicht für jedes Produkt aus jedem Land der Welt eine eigene Regel in jedem EU-Land entwerfen, sondern es geht eben nach Grundprinzipien, die hier eingehalten werden (müssen).


    Privatverkauf oder nicht - für Ware im freien Verkehr, wie man das nennt, ist ja schon mal irgendwann Steuer bezahlt worden, nämlich entweder als die Ware importiert wurde oder, bei im Inland hergestellten Produkten, beim erstmaligen Verkauf.
    Bei Deinem Handy ist aber bisher keine MwSt gezahlt worden, denn das Gerät kommt ja zum ersten Mal in den freien Verkehr der EU...

    Sinn der Zollabgaben ist es den Handel innerhalb der EU zu fördern und die EU vor Billigimporten aus Drittländern zu schützen. Bei der Schweiz mag es schwer vorstellbar sein, aber gegenüber vielen anderen Ländern macht es Sinn. Indem man die Kosten durch den Zoll künstlich erhöht soll es uninteressant werden außerhalb der EU zu kaufen und wenn man es doch tut spült das zumindest Geld in die Staatskasse. Die Idee ist im Grundsatz OK und berechtigt, wenn man sich z. B. anschaut was die Chinesen abziehen. Klar ist allerdings auch daß viele Dinge hier gar nicht produziert werden können und wir ein Interesse am Import haben. Handys sind z. B. deswegen zollfrei weil wir möchten daß sie importiert werden.


    Generell mußt Du bei einem Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (als Ersatz für die entgangene MwSt, weil Du ja nicht im Inland gekauft hast) zahlen. Zoll fällt hier nicht an weil Handys zollfrei sind, also bleibt die EuSt. Und die Beträgt eben 16% auf Warenwert und Transportkosten.


    Den Verkäufer kannst Du dafür nicht verantwortlich machen, der kann nichts dafür daß Du in der EU wohnst und hiesigen Zollformalitäten unterliegst. Hättest Du ihm das Handy verkauft würdest Du genauso argumentieren daß Du mit dem Schweizer Zoll nichts zu tun hast und das sein Problem ist.


    Dein "Fehler" war daß Du nicht wußtest daß Einfuhrabgaben zu zahlen sind... beim nächsten Mal mußt Du das eben einkalkulieren und überlegen ob es dann noch Sinn macht im Nicht-EU-Ausland zu kaufen, oder ob Du lieber gleich die hiesige Wirtschaft stützen möchtest.


    Der Zoll richtet sich nach dem, was in den Unterlagen steht und glaubwürdig ist. Wenn da also steht 20 EUR Versand, dann ist das für den Zoll die Berechnungsgrundlage. Adresse des Verkäufers solltest Du unbedingt mit angeben und bei der Warenbeschreibung das ganze Zubehör erwähnen: "Inkl. Ladegerät, Ladestation, Akku, Software."


    In der Auktion steht übrigens "Versand 5 EUR" - wobei das etwas zu preiswert erscheint, oder?


    Martyn: Handy ist Handy, defekt oder nicht ... Warenwert und warenbeschreibung bleiben gleich, insofern tut das nichts zur Sache.

    Verzollt werden müssen alle Waren, die man aus Nicht-EU-Ländern importiert, und Du als Warenempfänger bist gegenüber dem Zoll in der Pflicht.
    Normalerweise läuft es so daß die Post Dir das Paket anliefert und Du dem Postboten die Zollabgaben wie bei einer Nachnahme zahhlst. Das hat in diesem Fall nicht funktioniert weil dem Paket offenbar keine ordentliche Begleitdokumentation beigefügt war, aus der die für die Zollabwicklung erforderlichen Daten hervorgehen.


    Deswegen schreibt man Dich nun an diese Daten nachzuliefern um eine Zollabwicklung durchzuführen.


    Als Begleitdokumentation gehört nach internationalen Standards immer eine Rechnung ins Paket, auch bei Privatsendungen und Geschenken - dann eben eine Proforma-Rechnung. Daraus muß hervorgehen wer der Absender ist, wer der Empfänger ist, welche Ware im Paket liegt, wo diese hergestellt wurde und welchen Wert sie hat. Auch bei Geschenken darf also nicht stehen "nagelneues Handy, proforma 1 EUR", sondern da muß eine genaue Warenbezeichnung hin ("Nokia N73 in silber, IMEI ..., Wert 450 EUR").


    Was Du jetzt also beibringen mußt ist eine Rechnung, wobei ein Ausdruck der Ebay-Aktion in Ordnung ist. Wichtig ist daß Du Ausdrucke hast, aus denen hervorgeht wer der Versender ist, um welche Ware es sich da genau handelt und wieviel Du für das Gerät bezahlt hast.


    Der Zoll schaut dann in ein schlaues Buch oder einen PC und findet heraus daß Handys unter der Warentarifnummer 8525 2020 000 geführt werden. Du siehst daß Handys zollfrei sind, allerdings fallen 16% Einfuhrumsatzsteuer an. Ich habe als Ursprungsland mal China angenommen weil das "Herkunftsland" immer das Land ist, in dem das Gerät zusammengeschraubt wurde, hier kannst Du also nicht Schweiz angeben weil das Paket von dort kommt.


    Was Du jetzt also machen mußt ist mit den entsprechenden Unterlagen / Ausdrucken antanzen, ihnen erzählen daß Du ein "Sende- und Empfangsgerät für den zellularen Mobilfunk unter der Warentarifnummer 8525 2020 000 anmelden möchtest, dann 16% von Warenwert UND Versandkosten an den Zoll abdrücken. Das ist alles. Laß Dich durch den ganzen Schmarrn schwieriger Formulierungen nicht verwirren.


    Freigrenze für Geschenke sind in der Tat 45 EUR. Hier gibt es aber kein Geschenk und das Handy ist mehr als 45 EUR wert - ist für ihn also ohne Belang. Selbstverständlich dürfen Waren teurer sein als 45 EUR, dann muß aber eine komplette Zollanameldung durchgeführt werden, es gibt nicht die Möglichkeit der Freischreibung wie bei Geschenken bis 45 EUR.


    Was die Fristen angeht: damit der Zoll nicht überhäuft wird mit Paketen, die niemand mehr abholt, gibt es eine Frist innerhalb derer die Zollanmeldung stattfinden muß. Zusätzlich verlangen Paketdienste oft Lagerungsgebühren wenn die Sachen länger geparkt werden müssen. Wartet man also zu lange zahlt man erstmal Gebühren für die Lagerung, und wenn es mit der Frist zur Gestellung eng wird muß entweder die Zollanmeldung stattfinden oder die Ware muß zurück geschickt werden. Sie kann aber nicht ewig im Zolllager bleiben.


    Aus diesem Grund ist es, neben der Tatsache daß man gerne seine Paketre bekommen möchte, wichtig zeitnah zu reagieren und deswegen ist es , wie ich hier auch immer betone, wichtig seine Telefonnummer auf den Begleitpapieren zu nennen damit ggf. unkompliziert angerufen werden kann. Wenn nämlich schon 3 Tage verstreichen bis man die entsprechenden Unterlagen per Post bekommt verkürzt sich die jeweilige Zeit, die man zur Zollabwicklung hat bzw. riskiert daß Lagerkosten anfallen.

    Find' ich sehr gut daß Du es durchgezogen hast! Und die schlechte Erfahrung mit der Sicherheitsfirma beweist es um so mehr - stell Dir vor Du hättest die Prüfung nicht gemacht und stündest jetzt ohne alles da, ohne Ausbildungsabschluß UND ohne Job... Oder stell Dir vor Du hättest in einer solchen Scheiß-Firma angefangen, vielleicht kein Geld bekommen oder so. Hättest Du unter so einem Chef arbeiten wollen? Die zeigen doch jetzt ganz klar was von ihnen zu halten ist.


    Also bleib' am Ball, im Grunde ist es goldrichtig gelaufen bisher - auf dem Weg die Ausbildung zu schaffen und kein Sinnlos-Job im Wachschutz. Es ist im Augenblick enttäuschend mit der verloren gegangenen Stelle, aber es wird nicht lange dauern und Du bist heilfroh daß es so gekommen ist, wie es jetzt gekommen ist.


    Zieh die Ausbildung durch und dann hast Du gute Perspektiven! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Wie wärs mit Gutscheinen ;)
    SCNR :D


    Nicht schlecht, Herr Specht :D:D:D


    Aber mal im Ernst: was würde denn gegen Gutscheine sprechen? Wenn man krank im Bett liegt kann niemand erwarten daß man Geschenke zur Hand hat... Ist zwar blöd, aber man hat sich die Grippe ja nicht freiwillig ausgesucht. Wenn's also anders nicht geht...

    Du hast kein Problem bekommen weil niemand genau nachgeschaut hat. Das ist aber auch schon alles. Als gemeingültige Regel kann man das nämlich nicht stehen lassen.


    Wenn Du diese Spiele bei der Einreise mitführst und nachgefragt wird kommst Du ganz schnell ins Schwimmen. Ich kenne mich mit den Spielen nicht aus, aber liegt der Wert unter 175 EUR? Geht es da im weitesten Sinne um Gewalt, Sex, etc.? Es gibt die VuB's (Verbote und Beschränkungen), es könnte ja mal ein Zöllner, dem Dein Auftreten zu keß erscheint, der Meinung sein das überprüfen zu lassen... Dann bist Du die Spiele erstmal los.


    Rechtklich bist Du als Einführer einer Ware Zollbeteiligter und Zollverpflichteter. Das heißt konkret: Du mußt dich melden und Waren anmelden - und nicht: der Zoll muß Dich fragen. Sich blöd stellen funzt auch nicht - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Insofern: sei froh daß es keine Probleme gab, aber sei Dir darüber im Klaren daß, nur weil das mitunter problemlos geht, nicht alles nur Papiertiger sind.
    WENN der Zoll dich herauszieht und mal checkt was Du im Gepäck hast, und wenn Du dann auch noch eine dicke Lippe hast - dann haben die viele Möglichkeiten Dich ganz schnell kleinlaut zu machen.


    Zu den Klamotten: wenn die nicht offensichtlich neu sind (Etiketten noch dran, passende Kaufbelege direkt daneben, etc.) kann man Dir schlicht nicht nachweisen daß diese Dinge erst dort im Ausland erworben wurden. Also wird das auch gewöhnlich nicht nachzuweisen versucht, denn es ist kaum nachzuweisen. Klamotten also aussehen lassen wie schon mal getragen und nicht frisch aus dem Laden - dann hinterfragt das niemand.


    Berechnungsgrundlage ist der Warenwert auf der Rechnung. Wenn Du die Uhren für 30 USD gekauft hast ist das die Grundlage. Gut ist hier die offizielle Rechnung, die sollte also greifbar sein um den Wert der Uhren nachzuweisen.


    Problematisch wäre wenn der Preis absolut extrem vom hiesigen Preisniveau abweicht. Dann könnte der Zoll die Rechnung unglaubwürdig finden und könnte eine Schätzung vornehmen (die aber für Dich sehr ungüstig ausfällt). Deswegen sollte die Rechnung realistisch sein.

    Waren, die Du als persönliche Reiseutensilien dabei hast, kannst Du problemlos wieder mitbringen, also z. B. Fotoapparat, Handy oder sowas. Notfalls muß man nachweisen können daß man Dinge bereits bei der Abreise bei sich hatte und nicht im Ausland gekauft hat. Das geschieht entweder anhand entsprechender Gebrauchsspuren, ansonsten notfalls mittels Kaufbelegen.


    Waren, die Du einführst nachdem Du sie im Ausland gekauft hast, mußt Du verzollen wenn sie überhalb der Reisefreigrenzen liegen. Reisefreigrenze sind 175 EUR Warenwert, die Du mit Dir führen darfst. Sonderregeln gelten für VBS-Waren (Kaffee, Zigaretten, Branntwein, ...).
    Vorsicht auch mit Arzneimitteln: die sind generell nur einfuhrfähig wenn sie "in einer der Reise angemessenen Menge" mitgeführt werden - heißt: ein Päckchen Aspirin ist OK, einer 1000er-Flasche nicht.


    Bei 11 Fossil-Uhren liegst Du klar über 175 EUR Gesamt-Warenwert, außerdem kannst Du natürlich nicht nachweisen daß das Reiseutensilien zu Deinem persönlichen Ge- und Verbrauch sind, vor allem weil fehlende Gebrauchsspuren, Originalverpackungen und Kassenbons das ja auch belegen. Gerade im Hinblick auf die Damen-Uhren hast Du eh keine Chance eine persönliche Nutzung glaubwürdig zu vertreten und auch bei den Herren-Uhren nimmt man fast noch eher an daß Du gewerblicher Importeur sein könntest als daß man Dir glaubt daß Du dir mal ein paar Stücke auf Vorrat angeschafft hast. Insofern ist die Absicht klar erkennbar und dumme Ausreden ziehen nicht, da wirst Du keine glaubwürdigen Stories zur Hand haben. Die Zöllner sind nicht doof und kennen den gängigen Laber...


    Also mußt Du alles, was Du mehr als 175 EUR dabei hast, beim Zoll anmelden und Einfuhrabgaben zahlen.


    Konkret heißt das: Du darfst nicht den grünen, sondern mußt durch den roten "Kanal" aus dem Baggage Claim herausgehen.
    Rechtlich stellt das durchschreiten des jeweiligen Kanals eine konkludente Zollerklärung dar, d. h. indem Du z. B. durch die grüne Tür gehst gibst Du durch diese Handlung die Zollerklärung ab daß Du keine zollpflichtigen Waren am Mann hast.
    Wirst Du dann zur Kontrolle herausgezogen und hast aber doch zollpflichtige Waren dabei hast Du dich der illegalen Einfuhr ("Schmuggel") schuldig gemacht. Dann wird es richtig teuer und unangenehm...


    Praktisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle nicht extrem groß weil wenn eine Jumbo-Ladung Passagiere ankommt kann man nicht 300 Passagiere kontrollieren, sondern nur Stichproben machen.


    Wer rausgezogen und kontrolliert wird richtet sich letztlich nach dem Gespür der Zollbeamten, wobei es da "ungeschriebene Gesetze" gibt, gewisse Erfahrungswerte, welche Verhaltensweisen am Gepäckband oder generelle Passagierdaten ins Auge springen weil es fast immer "Treffer" sind.
    Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind viele Reisende unterwegs, viele haben Geschenke im Gepäck, insbesondere jemand, der nicht nur 2 Wochen im Urlaub war sondern länger im Ausland war, hat immer "irgendwas" an Anschaffungen dabei. Und Du hast in der Vergangenheit schon das Talent gehabt in die Kacke zu greifen, bist dazu auch durch diesen Text sensibilisiert - also eine "leichte Beute" für Zöllner, die die Leute am Gepäckband beobachten und meist sehr zielsicher die interessanten Reisenden abschöpfen.


    Uhren oder Elektronik in größeren Mengen einzuführen ist eine sehr lästige, und mitunter sehr teure Angelegenheit.


    Ich kann Dir jetzt keinen Rat geben was Du tun sollst. Ich kann Dir nicht empfehlen zu schmuggeln, genauso wie ich Dich aber andererseits darauf hinweise daß es teuer werden "kann", je nachdem... manche Uhren sind auch preiswert zu importieren, aber das kann ich Dir von hier aus nicht sagen, wie das in Deinem Fall auskommt.


    Jedenfalls eine gute Reise" "Flying is not dangerous - crashing is dangerous." :D

    Ich wohne bei Bonn und bin aufgrund der Kosten seinerzeit auf DVB-T umgestiegen. Einmalige Anschaffungskosten, 23 gängige Sender werden geboten, keinerlei Probleme. Ich würde es immer wieder so machen.


    Was schlecht funktioniert ist der DBV-T-USB-Stick an meinem PC. Das liegt aber am Gerät (MSI PC-TV Sky Star 580) und vor allem der unsäglichen Software, die mitgeliefert wird. Im MSI-Forum beschweren sich Viele über die gleichen Schwierigkeiten, die ich auch habe. Das Ding ist einfach Schrott, sobald man zusätzliche Fenster in Windows öffnet ruckeln Bild und Ton. Ein anderes Programm hat leichte Besserung gebracht.
    Zu allem Unglück hat dieser Raum kein freies Fenster, davor liegt ein Hof, der auch noch wie ein Carport überdacht ist. Ein alternativ ausprobiertes GErät funzte trotzdem tadellos. Shame on MSI!


    Ansonsten habe ich einen TechniSat DigiPal2 als Receiver am Fernsehen. Da Ding ist erste Sahne, qualitativ wie von den Funktionen her. Kann ich Dir also empfehlen. Ich fange bei neuen Geräten meist nicht an zu fummeln und zu probieren, sondern lese erst das Manual. Bei dem Gerät ist es wirklich so einfach und intuitiv bedienbar, daß Du nichts falsch machen kannst. Es geht alles von alleine oder ist so offensichtlich daß ich sehr positiv überrascht war.


    Fazit: Am PC eine Scheiß-Hardware gekauft, ansonsten keinerlei Probleme mit dem Überall-Fernsehen. Funzt absolut gut und zufriedenstellend. Ich würde es immer wieder nehmen.


    Ich kann es Dir also guten Gewissens empfehlen, und allein das Kostenargument liesse mich keine weitere Sekunde zögern, wenn ich Du wäre...