Nein, für Dich kostet diese Anrufinfo per SMS nichts. Nur für den Anrufer.
Beiträge von ganymed
-
-
Bin gerade am Überlegen, ob man die Lösung in §346 III 2 findet. Kann das aber momentan nicht genau subsumieren.
Als Beispiel für eine solche Bereicherung wir angegeben, dass zB jemand von einer mangelhaften Farbe schon einen Teil verbraucht hat.
-
Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Wobei ich mich echt frage, wo sich der Klau eines Handys noch lohnt, wenns die Dinger an jeder Häuserecke für 1 Euro gibt.
Das wundert mich jetzt aber, dass Du selbst so rechnest.
Du weißt sehr wohl, dass der wahre Wert eines offenen Handys ohne Vertrag bei weitem höher liegt als 1 EUR.
-
Zitat
Original geschrieben von mr2000
Du bist der Meinung . es sei unqualifiziert ? Fehlmengen werden bei einer DOA -Gutschrift einfach abgezogen . War das genau genug ?War´s nicht, da es hier um keinen DOA geht, sondern um einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Der Knackpunkt ist Folgender: Es ist ja gerade alltägliche Praxis, dass Fehlmengen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Fraglich ist jedoch, ob dies mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht.
Und nochmal:
Der Fall ist fiktiv. Ich würde keinen Aufstand wegen 15 EUR machen. Aber es gibt sicher Leute die das tun würden. Außerdem kann das Zubehör ja durchaus mehr wert sein.
-
Zitat
Original geschrieben von mr2000
der Lieferant beißt sich vor Lachen ins Knie .Etwas qualifizierte Antworten würden nicht schaden, da der Lieferant mit Sicherheit die fehlenden Teile verrechnen wird.
-
Zitat
Original geschrieben von mr2000
Moin ,
der Käufer hat (aus meiner Sicht ( die Ware komplett wieder abzugeben . Wenn ich bei Dir ein Auto kaufe, den Motor bei ebay verticke , und dann das Auto zurückgebe , weil der Motor fehlt , obwohl (als Mangelgrund) die Wischer zweimal nachgebessert werden musten , was dann ?Zum einen wirst Du bei einer zweimaligen Nachbesserung des Scheibenwischers wegen §323 V 2 nicht vom Kaufvertrag des Autos zurücktreten können.
Was heißt der Motor fehlt? Wenn Du denn Motor natürlich selbst ausgebaut hast ist das ja wieder eine ganz andere Situation.
-
§ 346 III 1 Nr. 3 ist übrigens nach Erklärung des Rücktritts nicht mehr anwendbar. Hier kommt es auch zu keinem Problem.
Nehmen wir mal an der Käufer muss keinen Wertersatz bzgl. der fehlenden Teile leisten. Kann der Lieferant dann beim Verkäufer Wertersatz hinsichtloch dieser Teile fordern?
-
Die IMEI wird je jetzt schon bei jedem Einbuchen ans Netz übertragen.
Ob´s was bringt ist fraglich.
Es hilft ja nur was, wenn alle Netze weltweit mitmachen. -
Genau um diese Frage geht´s ja.
Vom Gefühl und sicher von der alltäglichen Praxis ist es so, dass der das fehlende Teil vom Käufer gezahlt wird. Sieht man sich aber die rechtlichen Vorschriften an ist das aber gar nicht mehr so klar.
-
Re: 'Provider' bei Callya herausfinden
ZitatOriginal geschrieben von aikhoch
Kann dies Providerabhängig sein? Woher weiss ich welcher Provider das ist, ohne die SIM raus nehmen zu müssen?
BTW: Warum schaust Du nicht mal auf die SIM. Normalerweise steht das da drauf.