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Wenn Du den Studentenvertrag lieber als den Onlinevertrag haben willst mach Folgendes.
Schildere den Sachverhalt und mach denen klar, dass die Umstellung (nehme mal an im Rahmen der Vertragsverlängerung) vergessen wurde.
Mach zusätzlich eine Kopie vom Studentenausweis und faxe das Ganze an die 01805 571766.
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Beim Studium der einschlägigen BGB-Vorschriften zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag (früher Wandlung) bin ich in meinen Augen auf ein Problem gestoßen.
Bin mal gespannt wie Eure rechtliche Meinung und Einschätzung ausfällt.
Fiktiver Sachverhalt:
Der Kunde K hat gegenüber dem Mobilfunkhändler V den Rücktritt vom Kaufvertrag seines Mobiltelefons erklärt, da die zweite Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Die Wirkungen des Rücktritts bestimmen sich nun nach §346 BGB. Demnach müssen die empfangenen Leistungen zurückgewährt werden. D.h. der Käufer gibt sein Telefon zurück und bekommt dafür seinen Kaufpreis erstattet (sehen wir mal von etwaigen Nutzungsersatz ab).
Stellen wir uns nun vor, dass beim Handy noch ein Zubehör dabei war (zB Headset, Speicherkarte o.ä), das der Kunde verloren hat.
Normalerweise müsste er ja nach §346 II 1 Nr. 3 Wertersatz leisten, da eine Herausgabe ja nicht mehr möglich ist.
Allerdings könnte doch die Ausnahme des §346 III 1 Nr. 3 greifen, der die Wertersatzpflicht entfallen lässt. Wenn der Kunde letztlich das Zubehör verloren hat, hat er doch die Sorgfalt beobachtet, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Frage: Ist der Verkäufer berechtigt dem Kunden das fehlende Zubehörteil in Rechnung zu stellen?
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Hast Du schon mal beim Loop Service nachgefragt, ob die einen Rufnummerntausch machen können (beim Vertrag ist das für 12,50 EUR ja möglich). In diesem Fall würde das Guthaben ja erhalten bleiben.
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Was ist denn als Vertrag eingetragen, wenn Du Dich unter o2online.de einloggst?
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Kann man egtl. mit T-mobile xtra auch Videotelefonie machen? Bei mir klappt das irgendwie nicht.
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was ist das für eine Stimmung da... Wahnsinn!
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Vielleicht wird das Gerät als eine Art "SIM-Box" erkannt.
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Ich dachte, dass gerade bei UMTS die Feldstärke auf die Datenübertragungsrate überhaupt keine Auswirkung hat.
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Zitat
Original geschrieben von eierohr
edit: Meinst du eine Privatperson oder den Netzbetreiber?
oder Ermittlungsbehörden 
Nein mal im Ernst. Geht nicht.
Am meisten bietet in dieser Hinsicht o2, die mit ihrem Handyfinder eine Standortbestimmung online auf einige hundert Meter genau ermöglichen.