Beiträge von lmn

    Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK
    besser ist, du rufst die Rechtsanwltskammer an.
    Da kann man sich auch informieren. Dann am besten einen RA, der sich mit Vertragsrecht beschäftigt.
    Telefonbuch ist nicht immer aufschlussreich, da nicht immer die Interessenschwerpunkte aufgeführt sind.


    "Vetragsrecht" = allgemeines Zivilrecht... Einen Fachanwalt brauchst Du dafür ganz sicher nicht, zumal es den gar nicht gibt... und ehrlich gesagt hört sich die Problematik auch nicht sonderlich kompliziert an.
    Also wird der Blick ins Telefonbuch wohl reichen, aus dem Du Dir natürlich nicht gerade einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aussuchen wirst... ;)


    Gruß, lmn

    Zitat

    Original geschrieben von händiemän
    Das Ladegerät ist auch deutlich größer und bei meinem frühen ME45 waren noch Geräteöffner und Ersatzgummistöpsel dabei.




    ...Du meinst wahrscheinlich den Stöpsel-wieder-Entferner, keinen Geräteöffner! Das wäre natürlich mal ein Fortschritt, einen solchen beizulegen... :D ;)



    Gruß, lmn

    Re: Re: Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!


    Nebelfelsen:


    Mh, die Frage verstehe ich jetzt leider nicht so ganz, formuliere die bitte nochmal um. (Definitiv der :gpaul: ! :D )


    Vielleicht ist das die Antwort:
    Der Bank ist die PFG egal, die rücken raus was auf dem Konto ist und "nehmen" sich zur Dispodeckung, was reinkommt (ist ja auch klar, wenn das Konto im Minus ist wird es halt aufgefüllt).
    Sofern ich oben vom Dispo sprach, so meinte ich damit das (umstrittene) Problem, ob ein Schuldner das noch nicht unbedingt überzogene Konto des Schuldners bis zur vereinbarten Dispolinie "leerpfänden" lassen kann.
    Bsp.: Schulden 3.000 €, Kontostand Schuldner 1.000 €, aber Dispolinie bis minus 2.000 € vereinbart. Kriegt der Gläubiger nun nur 1.000 € oder kann er den Schuldner quasi zwingen, den Dispo auszuschöpfen?


    Die PFG beachten muss aber der Arbeitgeber bei Gehaltspfändung. Diese hat nichts mit einer Bank zu tun, sondern Du pfändest beim AG direkt und ausschließlich das Gehalt.



    Gruß, lmn

    Nebelfelsen:


    Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf das monatliche Einkommen, daher ist es egal, in welchen "Stückelungen" gezahlt wird. Auf den Monat verteilt darf die Grenze halt nicht unterschritten werden.


    Bei Kontopfändungen ist die Sache eine andere.


    Du hast ja verschiedene Möglichkeiten zu pfänden. Z.B. kannst Du eine Pfändung direkt beim Arbeitgeber oder auch beim Arbeitsamt ausbringen, diese dürfen dann als Drittschuldner den die PFG übersteigenden Einkommensteil nur noch an den Pfändenden überweisen. Die PFG ist also zu beachten, d.h. übersteigt das Monatseinkommen diese nicht, gibt es auch kein Geld für den Schuldner (Pfändung von z.B. Sozialhilfe kann man sich daher sparen...). Das beachten der Arbeitgeber und die Ämter von sich aus (sollten sie zumindest, in der Praxis gibt es da natürlich ganz andere Stories).


    Wenn Du nun ein Konto pfändest, weist Du als Gläubiger die Bank an, Dir das komplette Guthaben (evt. auch den Dispo) eines Kontos zur Schuldtilgung zu überweisen. Die Bank weis natürlich nicht und es ist ihr auch egal, was nun genau für Gelder auf dem Konto lagen. Dementsprechend ist der Bank auch die PFG egal, das Geld ist erstmal weg. Ob Du als Schuldner DANACH dann dagegen vorgehen kannst, ist eine andere Frage.


    Ich hoffe, die Antwort passte zu Deiner Frage, oder lag der
    :gpaul: bei mir? *g*



    Ergänzung:
    Die PFG sind zum 1.1.2002 deutlich angehoben worden, so dass man als Schuldner seitdem oft echt fein raus ist. Wir merken das im Moment ganz drastisch, wie schwer es geworden ist, an Geld bei Schuldnern zu kommen.
    Andererseits haben hoffnungslos überschuldete Fälle jetzt ganz andere Möglichkeiten gegenüber den Banken. So ist auch eine Privatinsolvenz mittlerweile recht interessant geworden. (Das ist jetzt o.T.)


    Gruß, lmn

    Sorry, aber das ist alles Blödsinn!


    Luposen:


    Dein Arbeitgeber darf definitiv NICHT soviel Geld einbehalten, dass Du unter das Existenzminimum rutscht! Der Einbehalt ist ja wie eine Pfändung durch den Arbeitgeber in eigener Sache, und dafür gelten natürlich die allgemeinen Pfändungsregeln!


    Alle vorgehenden Aussagen hierzu sind leider Blödsinn und wohl eher aus dem Bauch heraus entstanden, das ist auch immer das Problem mit Rechtsberatungen im Internet...


    Wenn Du bei Deinem Arbeitgeber eh nichts mehr zu verlieren hast, sofort auf zum Arbeitsgericht, in der Rechtsantragsstelle Klage aufnehmen lassen, dafür brauchst Du noch nicht einmal einen Anwalt (den zahlst Du nämlich auf jeden Fall selbst, falls Du keine RS-Versicherung hast). In spätestens zwei-drei Wochen solltest Du einen Gütetermin vor Gericht haben, dann wird die Sache schon geklärt werden.


    Gruß, lmn

    Das mit der Bohrinsel wurde schon gemacht, nette Idee, um ´ne wirklich coole Party zu feiern.
    Das Problem ist nur, dass sowas völkerrechtlich nicht anerkannt wird, da ein "Staat" nur auf Land gegründet werden kann, welches mit dem Festlandsockel verbunden ist (so ungefähr war die Erklärung im ersten Semester Staatsrecht). Eine Bohrinsel schwimmt halt nur, hat aber keine Verbindung zum Grund.
    Wird also eher eine Privatparty.


    Gruß, lmn

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wieso stellst du die Frage nicht an den Verkäufer?
    Der muss das doch wissen.


    -SF³


    ... weil die Fachkompetenz hier im Forum im Zweifelsfall doch um einiges höher einzuschätzen ist? ;)



    Gruß, lmn

    Hallo zusammen,


    bei ebay werden momentan einige Professional Voice in englischer Version angeboten. Dazu folgendes:


    1) Könnte es damit irgendwelche Schwierigkeiten hier in D geben/ fehlen Funktionen im Vergleich zur D-Version?


    2) Mir ist schon klar, dass die Sprachbedienung dann in Englisch erfolgt. Ist diese aber auf D umschaltbar?


    3) Spricht im Vergleich zum Nachfolger PV II irgendetwas gravierendes gegen die Professional Voice I ?



    Gruß, lmn

    Re: Rechtspezialisten aufgepasst: Familienrecht!?!


    BGH-Urteile findest Du unter BGH-Free .
    Wenn Du kein bestimmtes Urteil, sondern nach Stichworten suchst, wirst Du kaum etwas nichtkommerzielles finden.
    Wenn Du schon eine Fundstelle hast, bist Du in den Landgerichtsbibliotheken und oft auch in den Stadtbüchereien sehr gut aufgehoben, die haben die Standardzeitschriften.
    Ansonsten bieten eigentlich alle Zeitschriftenherausgeber ein Archiv auf CD-ROM (kosten natürlich auch...)


    Falls Du "fertige" Stichworte hast, kannst Du mir gerne mal eine PM schicken, dann schau ich mal in eine kommerzielle Datenbank.


    Gruß, lmn