Beiträge von lmn

    Re: Rechtliche Frage: Autoversicherung/Fahranfänger


    Du scheinst da das hier geltende Versicherungssystem misszuverstehen. In Deutschland ist nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug selbst versichert. Prinzipiell kann also jeder den Wagen Deiner Eltern bewegen (natürlich mit gültigem Führerschein).
    Aufpassen musst Du nur, ob Deine Eltern eine bestimmte Rabattart abgeschlossen haben, z.B. "nur Fahrer über 25" oder ähnliche. Das kannst Du mit einem Anruf bei der Vers. schnell rausfinden. Wenn ja, müsste der Tarif entsprechend geändert werden. Ansonsten Gute Fahrt!


    Gruß, lmn

    Hallo funkwelle,


    zunächst einmal bekommst Du einen Halterauskunft über das zuständige Straßenverkehrsamt. Dort musst Du ein berechtigtes Interesse nachweisen, welches Du durch den Unfall hast. Kurze schriftliche Anfrage reicht, kostet ein paar Euro. Der Halter wird von Deiner Anfrage ebenfalls benachrichtigt.


    Die oben erwähnte Nummer 01802-5026 ist die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer und damit erste Ansprechadresse nach einem Unfall, wenn die Versicherung nicht bekannt ist. Dort erhälst Du über das Kennzeichen die Versicherungsnummer und -anschrift des Unfallgegners.
    Ruf dort auf jeden Fall an, ist oft überlastet, also notfalls öfter versuchen.
    Danach kannst Du Dich direkt an die gegnerische Versicherung wenden.
    Der Anruf kostest übrigens, da billige 01802, nicht viel.


    Gruß, lmn

    Ne, die P&P meine ich nicht, bei der gibt es kein Problem. Ich meine die Festeinbauvariante.
    Bei den "einfacheren" war da zumindest in der Vergangenheit die Sprachanwahl blockiert.


    Gruß, lmn

    Tach zusammen,


    ich weiss ja, dass es dazu schon einige Threads drüben bei HK gab, die aber meines Wissens nur das s35 betrafen.


    Wie ist das mit der Siemens Comfort? Blockiert diese die Sprachwahl auch beim ME45, so dass kein Weg an einer Professional Voice vorbeiführt?


    Gruß, lmn

    Wenn Du den Wagen als Selbständiger verkaufst, läufst Du Gefahr, als Händler zu gelten.
    Wenn der Wagen entnommen wurde und Du als Privater verkaufst, kannst Du die Gewährleistung ganz normal ausschließen (Formularvertrag ADAC etc.).


    Gruß, lmn


    Ja, damals gab es noch das "Verkehrsgericht" in Spielfilmlänge im ZDF.
    M.E. die einzig wirklich realistische Gerichtsshow, die es je gegeben hat. Ist glaube ich zwischenzeitlich mit einer Länge von 45 min. nochmal aufgelegt worden, damit war dann aber auch der Realismus hin.


    Gruß, lmn

    Re: Re: Re: Abgelaufen HU


    Zitat

    Original geschrieben von King



    So steht es im Bussgeldkatalog! Was ist mit Versicherungsschutz im Fall der Fälle?


    Im Zweifel nix schlimmes, da der technische Mangel ursächlich für den Unfall sein müsste. Das ist mehr als unwahrscheinlich. Anders sieht es da aus bei modifizierten Bremsen usw.


    Gruß, lmn



    (Wow, mein erster Beitrag! :D )