Welche TakeMS Karten hast du vorliegen? Es gibt ja zwei verschiedene Arten davon. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass Händler mit über 470 Bewertungen (99,6% positiv) zig negative Bewertungen riskieren wollen und ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen...
Beiträge von unikum
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Zitat
Original geschrieben von Geribaldi
PS.: die Version heißt V 3.45 113 die letzte war die V 3.45 111Welches Datum hat diese? Und ist es eine generic oder nur eine gebrandete?
Irgendwo ein Changelog? -
Na mittlerweile gibt es ja jede Mene Angebote für 256 MB Karten
http://search.ebay.de/DV-Rs-MMC-6630_W0QQfromZR40QQsojsZ1 -
Lest euch das mal durch:
http://www.umtslink.at/3g-foru…agenum=2&time=1107170556&Komisch, dass der Verkäufer sagt, dass alle ausverkauft seien, wenn man persönlich vorbeischauen will...
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Ich frage mich nur, weshalb noch vor ener Woche eine 64 MB DV RS-MMC 25,- Euro, eine 128 MB DV RS-MMC bei Phone House etc. gut 45,- Euro kostete und jetzt eine 512 MB für 49,-?? Das kann ja eigentlich fast nicht sein.
Vielleicht ist es wirklich nur eine RS-MMC die zufälligerweise auch mit dem 6630 geht (wie angeblich bei den ATP RS-MMCs); das würde aber einen höheren Stromverbrauch und damit niedrigere Akkulaufzeiten bedeuten.
Die bei TakeMS hätten meiner Meinung nach doch längst eine Pressemitteilung rausgegeben, wenn sie die ersten Hersteller einer DV RS-MMC dieser Größe wären. Ich finde es jedenfalls komisch. -
Ich bekam dies zur Antwort
"Es funktioniert, kein Rückgaberecht!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr TOP MobileCity-Team"Ich habe trotzdem meine Zweifel, ob es sich um eine DV RS-MMC handelt. Vielleicht ist es doch nur eine normale RS-MMC die zufälligerweise mit dem 6630 kompatibel ist. Der Akkulaufzeit würde das dann sicher schaden.
Denn merkwürdig ist ja doch, dass auf der Herstellerseite
http://www.takems.de/mmccard.htm
von einer 512 MB RS-MMC noch gar nicht die Rede ist - geschweige denn von einer 512 MB DV RS-MMC -
Vom selben Anbieter
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…0246&item=6363819158&rd=1Ich bin trotzdem skeptisch
Hier: werden de beschrieben
http://www.speichertempel.de/product_details.php?id=10141
und diese MMCs gehen höchstwahrscheinlich nicht mit dem 6630 -
Hallo, kann einer derjenigen, die ein Motorola A1000 haben, mal einen Erfahrungsbericht schreiben.
Stabilität, Funktionsumfang, vielleicht auch ein Vergleich mit Nokia 6630 usw.
Insbesondere z.B. auch das Branding bei Geräten von "3" aus Österreich. Wie gut funktionieren die Geräte mit deutschen Providern?
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Nein § 312f Abs. 1 BGB: Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden.
So jedenfalls in Deutschland. Ich schätze mal, dass es eine ähnliche Regelung auch in Österreich gibt.
Für Österreich:
§ 5e KSchG. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den
Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts.§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
(§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen
Einfluß hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1
und 2).