Sorry, falls die Frage schon in diesem ellenlangen Thread aufgetaucht ist, aber die Suchfunktion innerhalb dieses Beitrags will gerade nicht 
Ich frage mich schon länger, wie sich die Sache bei Handys mit Radio verhält?
Gerade hinsichtlich der Tatsache, dass man für ein Radio, das man mit zur Arbeit nimmt (also dann am Arbeitsplatz hat) auch bezahlen muss. Und sein Handy hat man ja auch immer dabei.
Ist klar, dass eine Verfolgung ziemlich aussichtslos ist (ich meine, wer ist schon so blöd und holt sein Handy raus, wenn der GEZ-Mann danach fragt). Aber mich würde es einfach mal interessieren.
Achja: An diejenigen, die auf die Frage von Action Andy (wegen defektem Autoradio) gesagt haben, dass es egal ist ob defekt oder nicht:
§1 Absatz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags bezieht sich auf Geräte, die zum Empfang bereit sind.
(Das ist ein defektes Gerät ja nicht mehr.)
Absatz 2 definiert den "Rundfunkteilnehmer". Ein solcher ist man dann, wenn man ein Gerät zum Emfpang bereithält. Das "Bereithalten" wiederum ist nur dann gegeben, wenn man "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" empfangen kann.
(Ein defektes Radio müsste repariert werden - und das ist in meinen Augen ein besonderer zusätzlicher technischer Aufwand.)
Alle Klarheiten beseitigt? 
Gruß >> kingpulp.