Das Desire ist defintiv lieferbar, ich habe es gerade bestellen können, 60,91 netto +19% Steuer / -20% Rabatt, also wie immer. Guter Deal, meiner Meinung nach.
Beiträge von Timba69
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Nicht böse sein, aber:
DAS ist doch vollkommen egal, was geht dich das als Konkurrenz-Händler an?
Wichtig ist nur, das der Kunde was davon hat.
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Erstmal könnte man den Beitrag ein wenig netter im Unterton schreiben.
Und ja, ich habe es jetzt auch verstanden.
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Wobei man fairerweise bemerken muss, das ein DS-Lite deutlich mehr und auch bessere Spiele in allen Bereichen bietet, extrem lange mit einer Akkuladung durchhält und auch weitaus billiger ist, selbst wenn man noch ein Handy extra kaufen muss..:-)
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Scheinbar verstehst du nicht, was ich meine. Der Zulassungszeitraum aus Anlage III ist anders gemeint, als du es interpretierst.
Entweder hast du das Saisonskennzeichen nach der fälligen HU beantragt (die ja bei "Neuzulassung" fällig gewesen wäre), oder das Saisonkennzeichen (März-Nov) war bereits gültig, du hast es nur nochmals abgemeldet, so verstehe ich das.
Und damit greift die o.a. Regelung nicht, wieso auch? Die Regelung ist dafür gedacht, das falls(!) beim Wechsel auf ein Saisonkennzeichen der HU-Termin innerhalb des Nicht-Zulassungszeitraumes liegt, man genug Zeit hat, einen HU-TERMIN nachholen zu können...bzw. mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug (was zumeist auch nicht versichert ist) im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen.
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Klar. Das kann ich schnell runtertippen....:-)
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Das habe ich sehr wohl genau gelesen....ich habe dich damit a) darauf hinweisen wollen, das evtl. noch eine andere Owi im Raume steht... und b) das nicht unbedingt ein Fehler des Beamten vorliegt.
Denn: Sollte der TÜV vor dem Ablauf / der Gültigkeit / der Ruhephase des Kennzeichens fällig sein, rettet dich die Zeit der Stilllegung nicht. Im Gegenteil.
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Behördenangehörige auch möglich (Beamter, unser interner Vertreter bekommt so ein Angebot nicht hin!) ??
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Nunja, Glück gehabt, das der Beamte keine Ahnung hatte. Die Ordungswidrigkeit hast du trotzdem begangen, indem du dein Fahrzeug im öffentlichen Straßenland abgestellt hattest.
DAS ist mit einem Saisonkennzeichen nämlich nicht gestattet und wird empfindlich geandet.