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stimmt nicht, VioP mit z.b. Sipgate geht.
Was ist mit der Advo-Card, denn die ist doch Anwalts-Liebling ?..:-)
Du bist weder selbstständig, noch Mitarbeiter einer Firma, noch Firmenbesitzer ?
Das Angebot gilt "für alle", auch wenn es nicht dasteht. Mober weist im Angebot auf der Hompage auch darauf hin.
....nochmal:
Es muß nicht in den AGBs stehen, um Vertragsbestandteil zu werden, und natürlich kannst du andere Klauseln und Vertragsbestandteile definieren, wenn sie den gesetzlichen Regeln nicht zuwiderlaufen.
Und welcher Regelung im BGB sollte ein freiwilliges Rückgaberecht zuwiderlaufen ?
Gan in Gegenteil, im Bedarfsfalle kannst du es in Anspruch nehmen..
Scheinbar...:-( Leider....
ich will jetzt nicht näher ins Detail gehen, aber wenn es juristische Fragen geht, verweise ich hier im Forum nur noch auf booner, auch wenn ich die Fragen durchaus selbst beantworten könnte..:-)
Das Rückgaberecht muß nicht unbedingt in den AGBs stehen, um Vertragsbestandteil zu werden.
mmmh, das Bullenreiten hatte eigentlich Raab gewonnen.
Gene war auch am Bullen und hat sich festgehalten und das schon deutlich früher.
Wenn man alles in der Slow-Motion betrachtet will, dann den ganzen Ritt von beiden....
Merkwürdig.
Aufgrund der Freiwilligkeit kann im Zuge der Vertragsgestaltung von einem Vertragsbestandteil gerdet werden.
was hat das mit Esoterik zu tun ?
Der Unterdruck, der durch die Kerze erzeugt wird, entfernt den Ohrenschmalz.
Und im Falle von Elton war das sehr viel....