Ein Erklärung :
Aus den Displayreihen, welche oben seitlich an den Decken stehen...
Die Hersteller buchen eine ganze Wandreihe, wenn die Frist abläuft, werden die Geräte einfach verkauft (und waren zu 90 % die gesamte Laufzeit an)
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Ein Erklärung :
Aus den Displayreihen, welche oben seitlich an den Decken stehen...
Die Hersteller buchen eine ganze Wandreihe, wenn die Frist abläuft, werden die Geräte einfach verkauft (und waren zu 90 % die gesamte Laufzeit an)
die Argumentation kann ich ebenfalls nachvollziehen, die gleiche Geschichte hatte ich bei paypal.de auch, allerdings bin ich besser weggekommen als Handy-Outlet.
Hallo !
Falls falsches Unterforum, bitte verschieben...:-)
Kurze Frage, kurze Antwort:
kennt jemand diesen Ebay-Händler hier und hat schon Erfahrungen sammeln köönen bezgl. des Zustandes der angebotenen Ware und der Abwicklung !?
Nick: www_handy-outlet_com
Mich interessiert das 8910i, wird angeboten für 249 Euro incl. 12 Monate Gewährlesitung/Garantie..
Sind das alles Originale ?!
Danke
Tommy
@sebsatian_s und hirschi:
Das Urteil ist "Höherinstanzlich", allerdings weis ich nicht, ob OLG oder sogar BGH.
Ich werde Samstag im Workshop mal fragen.
Die Polizei stellt grundsätzlich den UnfallVERURSACHER nach Beweis-/Aktenlage fest, dein Rechte sind davon unbenommen.
mittels einer USA-Prepaid-Store-Karte kannst du im US Store auch die Sachen downloaden, welche sonst nur US-Einwohnern zur Verfügung stehen.
Mein Anmeldung ist schon lange her, ob das jetzt bei einer Neuanmeldung möglich ist, weis ich nicht.
@goodilla:
Einfach Itunes-Prepaid-Karte aus den USA benutzen.
Klappt wunderbar....:-)
...Möp, nach einem neuen Gerichtsentscheid (gerade gestern in der Uni gehört; allerdings weis ich nicht mehr, ob Höchstrichterlich) kann und muss dem "Blinkenden" eine Fahrtrichtungsänderung unterstellt werden.
Sollte der/diejenige nicht abbiegen, so ist er/sie alleiniger Unfallverursacher.
Sollte ich das Aktenzeichen finden, reiche ich es sofort nach.
senderlisteffm: Das ist total Humbug, was du erzählst.
Die sog. Haftpflicht-Nachversicherungspflicht ist gesetzlich geregelt und hat den Sinn, das niemand ein Auto ohne KFZ-Haftpflicht verkauft bzw. kaufen sollte/könnte, ausser es ist
a) abgemeldet
oder
b) vorsätzlich ohne Versicherung verkauft worden.
Das deine Versicherung korrekt abrechnet ist auch richtig; sollte jedoch der neue Eigentümer/Besitzer mit dem Auto schuldhaft einen VU verursachen wird immer erst deine Versicherung in Anspruch genommen.
Erst im Zuge des Regresses wird dann auf den neuen Eigentümer zugegriffen.