Hat noch einer bei der Telekom im Premium Magenta L zugeschlagen?
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Hat noch einer bei der Telekom im Premium Magenta L zugeschlagen?
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Simon: Das ist das Problem, wenn man(n) falsch einfach so aus Wikipedia zitiert. Nochmal: Wo täuscht der VK? Im Rechtssinne ist ein aktives Handeln von Ihm (!) notwendig, oder wahlweise passives Unterlassen.
Die Täuschung muss kausal bei dir einen Irrtum auslösen (!).
Im Übrigen würde ich langsam aber sicher den ebay-Namen des Verkäufers, und die Auktion hier herausnehmen. Nicht, dass der VK diesen Thread entdeckt und seine Persönlichkeitsrechte einfordert oder gar schlimmeres; vgl § 185, 186, 187 StGB; denn deine Schilderungen werden ziemlich detailliert, um das mal vorsichtig auszudrücken.
Ich möchte nämlich nicht wissen, wie viele Leute den ebay-Namen gegoogelt und für sich beschlossen haben, den VK in die eine oder andere Schublade zu packen.
Das wird dauern, wenn überhaupt.
Den Rest wissen wir aber nicht, daher: reicht.
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Simon: Wo täuscht der Verkäufer? Im Rechtssinne hat er nicht getäuscht; nicht mal ansatzweise.
Eben. 36. Aber eben nicht 12+24, sondern 12 und 24. Kleiner, aber feiner Unterschied, den du scheinbar nicht so für wichtig erachtest. Denn bei 12+36 ist die Anrechnung bei Laufzeiten und vorläufiger Kündigung oder Sonderkündigung eine andere, als bei 12 und 24 Monate, das gleiche bei Optionen und ähnlichem.
Ich hatte ja schon in der Tarifberatung gefragt:
Wenn ich jetzt den Magenta Premium L wähle, wo das iPhone 6 schon sehr günstig war, und demzufolge auch das 6s günstig(er) werden wird: kann ich das 6s nach Ablauf von 12 Monaten als mein Eigentum betrachten, wenn ich nächstes Jahr dann das iPhone 7 wähle?
Die AGB und die Tarifinfos sprechen von Erwerb (!) nach 12 Monaten und erneuter Verlängerung um 24 Monate. DAS wäre ja ein Bombengeschäft, wenn man das 64´er 6s für einen Euro bekommt.
1) Ist das bei iPhone-Nutzern sehr wahrscheinlich.
2) Wieso 36 Monate; es sind 12 und 24 Monate, die man für ein neues Telefon eh überall eingehen muss. Es sind nicht 12(+12)+24 Monate. Das ist gesetzlich nicht zulässig.
3) Ja. Sonst wäre es ein schlechter Deal.
Wie immer:
-Den Schuldner auf Lieferverzug setzen (wenn möglich).
-Ohne Lieferung: Strafanzeige stellen (Protipp: Direkt bei der örtlich zuständigen StA. Bringt mehr "Drive" in die Sache, als bei der Polizei direkt, da die StA bei Betrug als Offizialdelikt direkt Ermittlungen einleiten lässt)
-Mit den erlangten Personaldaten (wenn sich ein Täter ermitteln lässt) zivilrechtlich die Forderung betreiben.