Ich würde mir ein Profigerät von Wella kaufen (Frisörbedarf).
Beiträge von Timba69
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Das kann ich sehr wohl. Das weißt du auch. Ich erkläre es dir aber gerne nochmals:
Gemeinhin sollte man(n) jemanden, der nicht vorbestraft ist und sich in strafrechtlicher Hinsicht so Verhalten hat wie Herr E. nicht öffentlich "Kinderschänder" nennen. Das kann unter Umständen teuer werden bzw. strafrechtlich verfolgt werden; wenn es über die bloße Meinungsfreiheit hinausgeht. Und so, wie ich Herrn E. einschätze, war auch genau das sein Ziel: Der Ruf. Darum kämpft er. Daher stimmen meine grundsätzlichen Ausführungen. Und daher auch der Hinweis an Murmelchen zur Meinung(-sbildung).
Nochmal: wenn ein Verfahren gegen Geldbuße eingestellt wird, dann gilt "man" als weiterhin als unschuldig, eben weil "man" nicht als "Schuldig" verurteilt wurde... Punkt. Was meinst du wohl, warum der StA so auf das (freiwillige) "Geständnis" gedrängt hat?
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Wie hoch ist die Anschlussgebühr?
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Rein rechtlich ist er nicht vorbestraft, also nein. Und er hat auch keine Kinder geschändet; damit meint man(n) ja wohl gemeinhin eine Person, der Kinder physisch und psychisch direkt missbraucht hat. Also auch hier nein.
Was du persönlich denkst und meinst, ist etwas anderes.
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Ich weiß gar nicht, was die Aufregung soll. Prozessökonomie ist seit Jahrzehnten Gang und Gäbe und Herr E. hat keine Politikerbonus bekommen. Er wurde tatsächlich, so wie viele andere, "bestraft" bzw. "mit der Einstellung des Verfahrens" bedacht. Wie ich weiter vorne auch schon vermutet hatte. Nur hat er (zusätzlich) ein Geständnis abgelegt; aus seiner kruden Sicht natürlich nicht, sondern nur "einen Fehler" eingestanden
Viel wichtiger ist, dass scheinbar viele immer noch nicht verstanden haben, wie Justiz funktioniert; der Richter kann nur über das entscheiden, was ihm vorliegt. Es fehlte aber mehr als genug:
Der Computer, den Edathy als gestohlen gemeldet hat, und die Warnung, die er offensichtlich von wem auch immer erhalten hatte. Gut möglich, dass Edathy viel mehr Material besaß, als ihm nachgewiesen werden konnte.
Aber der Richter kann das nicht erfragen; da nicht Gegenstand dieser Untersuchung; da nicht aufgeliefert. Der Richter und der Prozess ist keine Ermittlungsbehörde.
O-Ton Spiegel zur politischen Seite; die mindestens genauso interessant ist:
".....Der Fall Edathy ist auch ein erschütterndes Beispiel dafür, wie jemand, der offensichtlich ein menschliches Problem hat, sich in Paragrafen flüchtet, um jene Probleme zu verdrängen. Und der Fehler bei allen sieht - nur nicht bei sich selbst.
Nach der strafrechtlichen steht jetzt endlich die politische Aufarbeitung der Affäre im Vordergrund. Das ist für die Große Koalition keine angenehme Situation, schon gar nicht für die SPD. Bislang nutzten die Sozialdemokraten die persönlichen Verfehlungen Edathys, um seine Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Das wird künftig schwieriger, allein schon deshalb, weil jetzt die entsprechenden Schlagzeilen ausbleiben.
Netz aus Lügen?
Der Fall Edathy dreht sich ab sofort nur noch um die Frage, ob die SPD-Spitze die Wahrheit sagt, wenn sie beteuert, Edathy weder mittelbar noch unmittelbar vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt zu haben......."
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Kleiner Reminder:
http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=1
De facto seit heute (richtiger: 01.03.15) wirkt das obenstehende Urteil des EuGH und des BFH aus 2014, das jetzt gerichtlich festgestellt besagt, dass eine (Vermittler)Provision an den Endkunden nicht mehr mit(!) "Mehrwertsteuer*" angeführt bzw. aufgerechnet werden darf.
D.h., das Mobilfunkhändler nur noch in Netto rechnen (können) und das davon auch alternatives Guthaben, wie Gutscheine ala Amazon und Co. betroffen sind. Bei Hardware wird es anders aussehen; aber die Zeit der sehr guten Auszahlungsangebote dürfte (wahrscheinlich) vorbei sein; wenn das bei den Netzbetreibern/Resellern beachtet wird.
* aka Umsatzsteuer
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Da soll noch mal einer "Apple" sagen......