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@TBCMagic:
Zitat
Stimmt so nicht. Es muß etwas erfüllt sein, damit EPS den Vertrag nach 1 Monat kündigen kann.
Die AGB mal vollständig lesen!
Glaub mir, das kann ich. Und, oh Wunder!, sogar verstehen; incl. des BGB. DAS solltest du dir auch mal durchlesen.
Back to Topic.
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Eben. Und selbst wenn man(n) dies als Eigenschaft werten würde, wäre dies eine, die nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem Monat eh egalisiert wäre. Ergo: Es ist und bleibt kein Mangel, da Neulieferung.
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Ähm, hier im TT wäre ein Versuch wert. Ansonsten in den größeren Foren, wo das in den großen Threads mittels PLZ "überprüft" wird. Stichwort LTE Verfügbarkeit.

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Amazon.de und es hatte sich sogar um 3 Tage verzögert, obwohl schon in Versand, da die Post an eine Packstation liefern wollte, trotz Prio-Express-Aufkleber. Laut Amazon wurden nur wenige Stück geliefert und diese wurden den offenen Bestellungen zugewiesen.
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Dann gibt es da kein 3G. Die Netzabdeckungskarte ist auch nicht bindend, siehe AGB.
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Nein. Ich denke nicht. Dazu gibt es genug Urteile. Das der Anwalt meint, gewinnen zu können, ist klar. Denn der will was verdienen.
BTW:
Es kostet die Hausgemeinschaft doch etwas. Wenn der Wert der Anlage sinkt (eben durch Bebauung) oder wenn Defekte an der Anlage auftreten, die Beschädigungen nach sich ziehen, etc...
Dazu kommt, das tatsächlich auch ein Recht der anderen Miteigentümer besteht, dass die Ansicht des Hauses nicht verändert wird.
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Digi66:
Nein, der tatsächliche Mangel wurde beseitigt. Durch Neulieferung. Du meinst aber, dass du einen Anspruch auf das 50GB Paket der alten Karte hättest, wenn es nicht mehr buchbar sein sollte bei den neuen Karte. Und das ist falsch. Das ist kein Mangel.
Oder verstehe ich da was falsch?
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Ich hoffe doch. Wenn 12 Stunden oder drunter: Geht sie gleich Retour.

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@al und beugelbuddel:
Am WE habe ich Zeit..:-) Die Akkulaufzeit soll sich mit den beiden Updates massiv verbessert haben. Ich bin gespannt. Aktuell lädt sie.....
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Welchen Mangel meinst du?