Beiträge von Timba69

    @beesdo: Das ist klar. Denn Geldstrafen, Verfallsgegenstände/Erlöse aus Straftaten und ähnlich sind nicht vom Inso-Verfahren gedeckt. Aber um diese Art von Vollstreckung ging es nicht. Sondern um die Vollstreckung von Zivilsachen.


    Anja:


    Das P-Konto schützt aber nicht von Gerichtsvollzieherbesucher, EV-Abnahmen, Taschenpfändungen und ähnlich.


    Also ÜBERHAUPT nicht vergleichbar.

    @sar:


    Falsch. Im Inso-Verfahren kann ein Gläubiger, der vorher nicht bekannt war, nicht mehr vollstrecken.
    Voraussetzung ist, dass ohne grobe Fahrlässigkeit und ohne eigenes Verschulden die Gläubiger vollständig erfasst wurden und zusätzlich die Auskunftsteien hinsichtlich Eintragungen befragt wurden.


    Der Gläubiger kann versuchen, das seine Schulden noch mit eingetragen werden bzw. die Restschuldbefreiung zu verhindern. Was aber ohne gute Gründe (s.o.) nicht möglich ist.

    Warum sollte das Inso-Verfahren nicht von Vorteil sein? Größter Vorteil ist, dass man Vollstreckungsschutz für alle und vor allen Gläubigern hat, egal ob bekannt oder unbekannt.


    Insolvent ist man nicht, wenn man kein Geld mehr hat, sondern wenn man einen (die) Gläubiger nicht mehr befriedigen kann oder auch der Anschein besteht. -> Es können auch die Gläubiger eine Insolvenz beantragen, dass nur mal dazu.

    UK/FR-Verfahren sind nicht so einfach, wie man denkt. Seriös sind sie schnell, aber teuer und nur für Leute, die noch Geld haben.


    Nachteil ist zudem, dass in D die Vollstreckung nicht ausgesetzt ist. Erst mit einreichen der Postille der Schuldenbefreiung und deren Übersetzung und Annahme in Deutschland hast du dann das gleiche in grün. Und glaube mir: UK/FR-Insos anzufechten, bzw. die Restschuldbefreiung zu verhageln ist ungleich einfacher, wie in Deutschland.


    Alles andere an Versprechen ist unseriös oder die Kunden haben keine Ahnung. England und Frankreich haben die Regeln gerade wieder einmal verschärft.

    Quatsch. Und andere Länder sind da auch nicht "besser".


    BTW:


    Auch die Schufa löscht nach 3 Jahren die Daten, auch bei einer Insolvenz. Muss man(n) nur beantragen, denn die Speicherfristen und die dementsprechenden Verstösse gelten auch für die Schufa.


    BTW2:


    Es gibt nicht nur die Schufa. 50% der großen deutschen Kredithäuser fragen eher andere Boniquellen ab, die bessere Daten liefern.