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Entscheidend ist nicht, ob mit einem Einschreiben verschickt wurde, sondern, ob das Schreiben in den Empfangs- und Verfügungs(ZUgriffs)kreis eingedrungen ist, wo der Empfänger hätte Kenntnis vom Schreiben erlangen können.
Wenn z.B. die Anschrift richtig ist, der Aufenthaltsort der Firma aber eine andere ist, ist es Essig mit der Zustellung. Es gab in der Vergangenheit schon mehrere OLG und sogar BGH Urteile, das ein Einschreiben nicht ausreichend wäre, insbesondere ohne Rückantwort des Empfängers.
Einziger Ausweg: Gerichtsvollzieher beauftragen, denn der kann auch öffentlich zustellen.
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Manchmal frage ich mich wirklich....
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Dass das Lumia 900 sich schlecht verkauft ist kein Geheimnis. Ich hatte bereits Ende Mai darauf hingewiesen, und 49.99 Dollar kostet es nur im billigsten Vertrag. Mit allen anderen nur 1$, wie seit Monaten bei Amazon.com
WP7 ist gescheitert, so einfach ist das. Und wenn es weiter so geht, kracht Nokia in den nächsten 4 Monaten.
Was man mit der Aktie aktuell an Kohle machen kann ist nicht mehr feierlich.
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Willst du das jetzt überall fragen?
Dafür gibt es das "Suche".
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Nein.
Einmal im Halbjahr. Und das zweite Halbjahr hat gerade erst angefangen.
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Deine Art der Schreibweise.
Genauer gesagt würde in der Schule am Rand der Arbeit stehen:
Ausdruck!
Stil!
Rechtschreibung!
Zeichensetzung!
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Nochmal:
Die sind schon ewig durch. Wer enormes Glück hat, findet auf dem platten Land eines, was verkauft werden kann und will.
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zentralflughafen:
Ok, mal deutlich: Lass es bei den PMs bleiben, ansonsten melde ich deinen Beitrag, Einverstanden?
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Ach, die werden auch wieder billiger.