Beiträge von SvenBln
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Gibt es denn an Deinem Fahrzeug einen offensichtlichen Schaden?
Ansonsten ist es ganz einfach für die Polizei: Kein sichtbarer Schaden, kein Verkehrsunfall. Damit gibt es auch keinen "Verursacher".
Unfallflucht liegt dann vor, wenn mindestens eins der Fahrzeuge beschädigt wurde und sich ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt.
Grundsätzlich ist ein solcher Auffahrunfall reines Zivilrecht. Die Polizei hat mit der Regulierung so gar nichts zu tun. In einigen Bundesländern ist es noch eine "Serviceleistung", dass die Polizei kommt und die Angaben der Beteiligten in einem "Unfallbericht" protokolliert.
In einen solchen Sachverhalt jetzt etwas von möglicher Alkoholisierung o. ä. hinein zu interpretieren ist schon etwas arg konstruiert. Für die Polizei müssen dafür schon Anhaltspunkte vorliegen. Oder "musstest" Du pauschal einen Alkotest machen?

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Garantiert klappt das mit der Tiefpreisgarantie aber nur, wenn das Angebot aus der gleichen "Region" ist, und der "Konkurrent" das Gerät auch vorrätig hat... Alles Andere ist Glückssache...
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Re: Iphone aus USA?
ZitatOriginal geschrieben von lastica
...Da kostet es ja nur 199 Dollar!...
Das glaubst Du nicht wirklich, oder? :gpaul:Ab $ 199 mit Zwei-Jahres-Vertrag... Und dass Du den als in Deutschland Lebender bekommst, wage ich zu bezweifeln

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Zitat
Original geschrieben von Bigbamboo
Du musst halt nur am 01.01.11 die Kiste wieder versichert haben - wann Du den Antrag stellst ist ziemlich egal.
So stelle ich mir das auch vor, nur bin ich irgendwie verunsichert
Eigentlich wäre es ja sinnlos, wenn man die Versicherung für das neue Jahr bis zum 30.11. des alten Jahres abgeschlossen haben muss.ZitatOriginal geschrieben von Bigbamboo
Zur zweiten Frage: Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das geht. Es kann durchaus sein, dass eine Tarifwechsel unterjährig nicht möglich ist.
Hm, diese Antwort hatte ich nicht erhofft
Der "Tarifwechsel" würde der Versicherung ja mehr Kohle bringen...Aber danke schonmal! :top:
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Ich habe meine aktuelle Versicherung vor ein paar Tagen rechtzeitig zum Jahresende gekündigt.
Muss ich denn bis zum Ablauf des heutigen Tages auch eine neue Versicherung beantragen, oder kann ich mir damit noch bis kurz vor dem nächsten Jahr Zeit lassen?
Überall wird ja vom 30.11. als letztmöglichen "Wechseltermin" gesprochen. Ist damit aber nicht eigentlich der letztmögliche "Kündigungstermin" gemeint?
Sven
P. S. Wollte den neuen Vertrag über FS24 buchen, um ein paar Euro Cashback zu erhalten. Leider kann man nur den "Grundtarif" auswählen. Kann ich diesen eigentlich bedenkenlos buchen und ihn dann in ein paar Tagen um eine kostenpflichtige Option erweitern? Diese Option (Rabattretter) wird vom Anbieter direkt angeboten, bei FS24 lässt er sich aber nicht direkt mit abschließen...
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Zeigt die Zahl nicht eher die Samsung-Apps, für welche ein Update bereitsteht?
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In dem zuletzt verlinkten Artikel wird doch nur von WVGA gesprochen?! :confused:
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Zitat
Original geschrieben von JDRavenhorst
Probiert doch mal mit dem Galaxy S die Website http://www.bild.de aufzurufen und mit 2 Fingern zu zoomen, bei mir klappt das nicht. Wie sieht es bei euch aus? Liegt es nur am Update auf 2.2 oder funktioniert diese Seite nicht mit dem Galaxy?
Bei mir klappt das zoomen einwandfrei. Sowohl auf der WAP-Seite, als auch auf der normalen. Habe noch 2.1 am Laufen