Reicht es nicht, die Netbooks mit in den Notebook-Thread zu posten? Sonst brauchen wir wohl auch noch einen Thread für Subnotebooks, Tablets usw. usf.
Beiträge von SvenBln
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Dein Link mag nicht so recht...
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Original geschrieben von andia24
Ab dem K700 bleiben die SMS wohl nach dem Sim Wechsel erhalten. Klick
Komisch, aber wo sind die SMS dann hin? :confused: -
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Original geschrieben von Jochen
Und sie tauchen auch nicht wieder auf, wenn Du die ursprüngliche SIM einlegst?
Leider nicht
Kasst ja mal berichten was du ermittelst hast

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Also das K810i meiner Freundin ist auch frei.
Ich hatte die Sache mit dem automatischen Löschen über die Suche gefunden und dachte es wäre bei allen Modellen von SE so.
Die SMS wurden definitiv nicht versehentlich gelöscht. Das hätte bei 1200 Stück auch eine Weile gedauert. Trotzdem sind sie plötzlich weg :confused:
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Zitat
Original geschrieben von MikeBauer
PS: Was kostet der Halter? Ebay-Link?
Der ist sehr günstig
Ich poste den Link hier lieber nicht, sonst werde ich noch zerrissen was ich denn für einen Müll gekauft habe.Wenn das Ding hängt und funktioniert, kann ich ja mal ein Foto machen. Wenn er wirklich Müll ist, geht er halt zurück.
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Wenn du keinen Strafantrag stellst, kommt es wegen der Körperverletzung an sich zu keiner Verhandlung. Den Schadensersatz kann Dein Anwalt auch ohne den Strafantrag geltend machen.
Wenn der Unfallgegner da aber nicht mitmacht, müsste man sich wohl gerichtlich einigen. An sich ist das kein Problem. Nur wenn der Richter dann sagt: "Sie wollen Summe X als Schadenersatz. Aber wenn sie keinen Strafantrag gestellt haben, kann ihre Verletzung ja gar nicht so schlimm gewesen sein".
Nicht sonderlich wahrscheinlich, aber sicher wäre ich mir da nicht.
Dein Anwalt kann Dir das sicher besser erklären

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Original geschrieben von JeGe
Na ja, selbst dieses Telefonat in die Türkei wird ihm dann sicher schon zu teuer sein

MfG
Brauchst du Postings?
ZitatOriginal geschrieben von MikeBauer
Also nimm einen Zollstock und mies den Abstand der Schrauben und du weißt welche VESA Größe dein TV braucht.
Ich habe gestern Abend so eine Universalhalterung bestellt. Bei der kann man ja beliebig in Höhe und Breite verstellen. Falls es interessiert, kann ich berichten ob´s geklappt hat
Danke für die Hilfe :top:
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Normal sind das zwei verschiedene paar Schuhe.
Einmal der Unfall, also die fahrlässige Sachbeschädigung. Das ist reines zivilrecht und wird i. d. R. zwischen den Versicherungen geregelt. Dazu bedarf es im Normalfall keiner Gerichtsverhandlung.
Dann der Personenschaden, also die fahrlässige Körperverletzung. Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt im Strafrecht.
Du solltest Dir also überlegen, ob du einen Strafantrag stellst. Natürlich nur, wenn du möchtest, dass der Unfallverursacher für seine "Tat" strafrechtlich belangt wird. Du kannst natürlich auf den Strafantrag verzichten und versuchen Schadenersatz vom Unfallverursacher zu bekommen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ein Strafantrag muss also nicht gestellt werden, um zivilrechtliche Ansprüche für den Personenschaden geltend zu machen.
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Re: Beweispflicht der Polizei
ZitatOriginal geschrieben von BurningCat
Ist das überhaupt rechtens?
Sicher ist das rechtens, wieso sollte es das auch nicht sein? :confused: Auch wenn der Beamte alleine unterwegs ist...Wenn du Einspruch einlegst, wird es im schlimmsten Fall eine Gerichtsverhandlung zwischen Dir und dem Beamten geben. Der Richter wird dann vermutlich fragen, warum der Beamte ausgerechnet Dich angehalten haben soll um zu behaupten Du wärst nicht angeschnallt gewesen.
Aber da du ja nicht angeschnallt warst, solltest du einfach bezahlen. Was sollte der Käse sonst? Sieh es sportlich
