Beiträge von SvenBln

    Moin :D


    Ich habe hier eine nagelneue 2 GB Highspeed SD Karte mit 133 facher Geschwindigkeit liegen. Hersteller ist magu. Die Karte habe ich bei Memoryworld erworben und habe sie noch nie benutzt.


    Für 15,- € zzgl. Versand nach Wunsch oder Abholung geht sie auf die Reise...


    Grüße,
    Sven

    Zitat

    Original geschrieben von DarkEye
    Handgepäck Maße: 55 x 40 x 20 cm


    Meinst Du wirklich schnibbel befürchtet ein Problem bei der Größe der Kennzeichen? :D Nicht alles was von der Größe her als Handgepäck gilt, darf auch mit ins Flugzeug ;) Kennzeichen selbst sind wohl aber nicht verboten. Es sei denn jemand sagt Du könntest mit den Dingern zuschlagen oder jemanden schneiden o. ä. :D

    Zu a) Ich habe da sehr gute Erfahrungen mit der HUK24 gemacht. Doppelkarte kam immer gleich als .pdf per Mail.


    Zu b) hier solltest Du mal die Suche bemühen ;) Auf jeden Fall kannst Du die alten Kennzeichen nicht einfach ans neue Auto schrauben :D Es wird sicherlich interessant für den Käufer dass Auto neu zuzulassen wenn er die alten Kennzeichen nicht hat :D


    Wie habt Ihr Euch denn die Abmeldung vorgestellt? :D

    Re: Re: Re: Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von datmoe
    Was halt wirklich schlimm wäre, wäre eine Vorstrafe. Aber da mir eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, wird es wohl darauf hinaus laufen, oder? Kann ein Anwalt da was machen?


    Hast Du mein Posting zu dieser Frage überlesen? :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Das ist völliger Unsinn, wer sagt denn sowas?


    Ich glaube kaum, dass Du für eine Trunkenheitsfahrt zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wirst... :D Es sei denn, sowas ist schön öfter mal vorgekommen ;)


    Eine Vorstrafe ist IMHO völlig Weltfremd. Du hast doch geschrieben dass Du noch nie auffälig warst...

    Re: Re: Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von datmoe Deutlich schlimmer finde ich, dass ich deswegen wahrscheinlich vorbestraft bin...


    Das ist völliger Unsinn, wer sagt denn sowas?


    Ich glaube kaum, dass Du für eine Trunkenheitsfahrt zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wirst... :D Es sei denn, sowas ist schön öfter mal vorgekommen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Tobbi
    haben die keinerlei personalien von dir? ich würde erstmal nix machen, einfach gucken was passiert ;)


    Was meinst Du wie man ihm ohne Personalien das Schreiben zukommen lässt? :D


    Was Du bekommen hast ist wohl vermutlich ein Anhörungsbogen. Damit wird Dir rechtliches "Gehör" angeboten und Du vermeidest ggf. eine Vorladung zur Polizeidienststelle.


    Edit: man bin ich lahm :D

    Zitat

    Original geschrieben von tector
    ... und wie es definitiv mit der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges.


    Braucht man nach TÜV-Ablauf während der abgemeldeten Zeit tatsächlich ein Vollgutachten zur Anmeldung?


    Falls ja, was kostet dies so ungefähr?


    Was denn für ein Vollgutachten? Wenn die HU während der Stilllegungszeit (3 x "l" :D) abgelaufen ist, führst Du Dein Fahrzeug einfach bei einem Prüfer vor und lässt es nach erfolgreicher Prüfung wieder zu... Oder habe ich die Frage falsch verstanden?


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Denke mal so, je nach Fahrzeug 300,- bis 800,-.


    Wofür das? :confused:


    IGGY: Fall Du das fehlende Dokument nicht mehr bekommst, bleibt Dir tatsächlich nur der Weg den Wagen einer neuen HU zu unterziehen.