2. Es können nur folgende Namen als Domänennamen registriert werden:
(i) verfügbare Namen; ein Name ist verfügbar, wenn:
a) er noch nicht als Domänenname registriert ist;
b) er nicht reserviert, gesperrt oder dem Register gemäß den Allgemeinen Regeln als „nicht registrierbar“ gemeldet wurde, soweit in diesem Dokument nicht anders geregelt;
c) er nicht während der gestaffelten Registrierung beantragt wurde, es sei denn, dass er vom Register entsprechend der Sunriseregeln zur Verfügung gestellt wurde;
(ii) Namen, die die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen und:
a) aus mindestens 2 Zeichen aus der Buchstabenfolge „a bis z“ in standardmäßiger lateinischer Schrift, der Ziffernfolge „0 bis 9“ und dem Bindestrich („-“) bestehen;
b) aus höchstens 63 Zeichen (ohne das Suffix „.eu“) bestehen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung von .eu Domänennamen
F.1.0
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c) nicht mit einem Bindestrich („-“) beginnen oder enden;
d) an der 3. und 4. Stelle keinen Bindestrich („-“) aufweisen;
e) entsprechend den Allgemeinen Regeln nicht ausschließlich aus einem Alpha-2-Ländercode besteht.