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Kurz zur Info: meine Erfahrungen mit Quam bezüglich der Online-Rechnung:
Vor ca. 2 Wochen bekam ich schriftlich die Auskunft, dass die Möglichkeit, per Internet seine Rechnungen einzusehen, bereits seit Anfang August zur Verfügung steht. Es werde auch definitiv nach der Juli-Rechnung keine weiteren schriftlichen Rechnungen per Post geben.
Tja, da läuft offensichtlich weiter so einiges schief bei Quam, denn das mir vom Quam-"Service"-Team beschriebene Verfahren, um an die Online-Rechnung zu kommen, war nicht durchführbar.
Daher erneute Mail an Quam; Antwort: Die Abfrage der Rechnung per Internet ist bis auf weiteres nicht möglich. Sie arbeiten daran (...). Die August-Rechnung soll nochmal per Post kommen, evtl. die September-Rechnung ebenfalls nochmal.
Naja,... warten wir mal ab.
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Klingt nach "I Want to Know What Love is" von Foreigner.
Bye
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7110
Hi,
wenn ich mich nicht täusche, dann kann bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft bei Unternehmer) die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden - auch nicht bei gebrauchten Gütern.
Anderweitige Abreden sind unzulässig; Mindestens 1 Jahr Gewährleistung entsteht auf jeden Fall.
Kann jemand was dazu sagen?
Bye,
Bullet
EDIT: Ich lese das aus §475 II BGB - wie gesagt, ich bin mir da nicht 100%ig sicher.
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Hab auch 'ne Dachwohnung mit saunamäßigen Graden im Sommer. Dann - eines Tages - hatte ich die Schnauze voll: ich hab' mir eine Klima-Anlage gekauft und eingebaut. Das Top-Model (ok, dafür war das Geld für'n Urlaub weg... egal!). Damit kann ich meine kleine Wohnung komplett schockfrosten! Seitdem... hmmm... traumhaft.
Fazit: Zwar sauteuer, aber jeden Cent wert!!!
Bye
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---ist verkauft---
Gruß,
Bullet
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Verkaufe Siemens S25 in der Farbe "silver midgrey".
---ist verkauft---
Bye
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Da soll mich doch der Blitz treffen, wenn das nicht "Livin' on a Prayer" von Bon Jovi ist.
Bye,
Bullet
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Tach Jungs!
Bullet bleibt Bullet!
Also, gemeinsam auf zu neuen Ufern...