Beiträge von Bullet

    Kurz zur Info: meine Erfahrungen mit Quam bezüglich der Online-Rechnung:


    Vor ca. 2 Wochen bekam ich schriftlich die Auskunft, dass die Möglichkeit, per Internet seine Rechnungen einzusehen, bereits seit Anfang August zur Verfügung steht. Es werde auch definitiv nach der Juli-Rechnung keine weiteren schriftlichen Rechnungen per Post geben.
    Tja, da läuft offensichtlich weiter so einiges schief bei Quam, denn das mir vom Quam-"Service"-Team beschriebene Verfahren, um an die Online-Rechnung zu kommen, war nicht durchführbar.


    Daher erneute Mail an Quam; Antwort: Die Abfrage der Rechnung per Internet ist bis auf weiteres nicht möglich. Sie arbeiten daran (...). Die August-Rechnung soll nochmal per Post kommen, evtl. die September-Rechnung ebenfalls nochmal.


    Naja,... warten wir mal ab.

    7110


    Hi,
    wenn ich mich nicht täusche, dann kann bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft bei Unternehmer) die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden - auch nicht bei gebrauchten Gütern.
    Anderweitige Abreden sind unzulässig; Mindestens 1 Jahr Gewährleistung entsteht auf jeden Fall.
    Kann jemand was dazu sagen?


    Bye,
    Bullet


    EDIT: Ich lese das aus §475 II BGB - wie gesagt, ich bin mir da nicht 100%ig sicher.

    Hab auch 'ne Dachwohnung mit saunamäßigen Graden im Sommer. Dann - eines Tages - hatte ich die Schnauze voll: ich hab' mir eine Klima-Anlage gekauft und eingebaut. Das Top-Model (ok, dafür war das Geld für'n Urlaub weg... egal!). Damit kann ich meine kleine Wohnung komplett schockfrosten! Seitdem... hmmm... traumhaft.


    Fazit: Zwar sauteuer, aber jeden Cent wert!!!


    Bye