-
Zitat
Original geschrieben von grambler
@ xoduz
Ja, es ist sicher auch eine Gewöhnungssache. Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob du auch von der manuellen Bremse redest, welche man mit dem Fuss anziehen muss, oder ob du die elektronische meinst, welche man per Knopfdruck aktivieren kann. Das ist dann natürlich wieder was anderes.
Jepp, ich rede vom ganz normalen W203 bzw. W211, also nicht ganz aktuelle C-Klasse und aktuelle E-Klasse.
Mit digital meinte ich, dass der Handhebel nur zwei Zustände kennt, nicht dass es elektronisch funktioniert. 
-
Zitat
Original geschrieben von grambler
Mercedes Schalter & Fussbremse:
Sehr ungünstige Kombination, anfahren am Berg wirklich nicht einfach, bzw. wesentlich umständlicher als mit einer normalen Handbremse.
Wirklich? Ich finde es ehrlich gesagt um vieles einfacher, als mit einer normalen Handbremse!
Einfach Kupplung und Gas kommen lassen bis sich etwas tut und dann auslösen - genau wie Du es beschreibst! Der Vorteil aus meiner Sicht ist, dass das Ganze digital funktioniert, die Fußbremse ist dann sofort und ganz weg. Ich will gar nicht groß mit der Handbremse lavieren und sie gegen Gas/Kupplung ausspielen.
Ist vielleicht auch Übungssache, aber ich finde das so extrem komfortabel.
Noch besser ist natürlich die Hold-Funktion, allerdings funktioniert die bei sonderlich steilen Bergen nicht.
-
Jetzt wirds langsam wieder. 
Der "Arbeitnehmeranteil der SV" ist gleich dem "Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen RV und an berufsständische Versorungseinrichtungen", oder? (Ziffer 23)
Bei mir sind im letzten Jahr 750EUR aus Bundesschatzbriefen zurückgekommen - die waren da über Jahre angelegt, müssen die wirklich jetzt auf einen Schlag miteingerechnet werden? :confused:
Ich kapiere auch grade die Freibeträge nicht: Laut der Arbeitsagentur könnte ich von diesen Zinseinnahmen den Sparerfreibetrag abziehen - gilt der tatsächlich auch beim Kindergeld?
-
Gut, das ist schonmal ein Lichtblick, danke. 
Wird das Urlausbgeld bzw. das 13. Gehalt immer voll in dem Jahr angerechnet, in dem es gezahlt wurde?
Ich war von August bist Juni in dem Unternehmen - sprich den Anspruch darauf habe ich ja teilweise schon im Vorjahr erworben, und da würde ich es jetzt auch gerne hinverpflanzen. 
Würde natürlich aber auch Sinn machen, wenn das nicht geht, da eine Steuererklärung ja sonst nicht abgeschlossen wäre.. 
-
Ich komm grad nicht weiter:
Wenn ich für ein Jahr (konkret 2006) den Kindergeldanspruch aufgrund zu hohem Einkommens verliere, für 2007 aber unter der Grenze bleibe, habe ich dann für 2007 Anspruch auf Kindergeld?
Oder gilt einmal raus, immer raus?
-
Ist der Zettel selber denn auch noch dran oder nur nicht?
Wenn ja, dann ab damit an die von Sebastian genannte Adresse, wenn nicht, dann ist alles in Butter.
-
Wer schon den 12-Tabler für verrück hielt:
Link
Sehr effizient. :top: 
-
An sich ist die OMV österreichisch, "gibts nur in Bayern" ist also nur für Deutschland korrekt. 
-
Danke - wird gekauft (für PC allerdings)!
-
Genau deswegen sucht man ja als Student nach einer Ausbildung - weil das Studium zuviel Eigenintiative erfordert! 