Beiträge von xoduz

    Tach,


    gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich bei Euch auch um


    "Samsung SGH-P510 f|r nur 9,99 EUR"


    handelt?


    Eine EMail mit diesem Betreff habe ich jedenfalls vorhin erhalten. Allerdings ohne an obiger Umfrage teilgenommen zu haben. Vielleicht verkauft ja auch Carsten die Adressen? :D ;)

    Sagt mal,


    wir verkaufen demnächst unseren Vectra (BJ '96). Wir besitzen dazu die Grunddachträger, auf die dann andere Komponenten aufgesetzt werden können. Konkret ist das eine Skibox [Fahrraddachträger existieren auch noch, allerdings sind die noch eine Generation älter und größtenteils verrostet].
    Keines dieser Teile passt auf den neuen Wagen, es muss also alles verkauft werden.


    Alles im Paket verkaufen? Auch getrennt verkaufen (Klar - der Wagen geht dann evtl. besser weg, man bleibt aber u. U. auf dem Zubehör sitzen)? Oder gar nur als Verhandlungsmittel gebrauchen, also zugeben?
    Was ist Eurer Erfahrung oder auch Vorstellung nach am besten?


    Danke & Gruß
    Oliver

    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Quelle? Bei der Garantie kann ich mir das durchaus vorstellen, nicht aber bei der Gewährleistung.


    Schon alleine das Satzkonstrukt "Garantie bzw. Gewährleistung" ist Quark. ;)


    Ich kenn es nur von Peter Licht - Wenn es blaue Löwen gäbe.
    Zu finden aber so oder so an den üblichen Quellen.

    Re: Re: Re: Neue Frage


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    D.h. z.B. in Hessen, wo zwei Fahrspuren voneinander getrennt sind kann ich fahren ohne Begrenzung? Für mich sah es immer nach einer Schnellstraße, anstatt einer Autobahn aus.


    Ich hab mir zu dem Thema auch die letzten Tage aufgrund einer Diskussion mit einem Freund einiges rausgesucht.
    Grundsätzlich: Eine "Schnellstraße" als solche gibt es nicht, der Begriff ist kein in der StVO definierter.
    Davon abgesehen gilt: Auf Bundesstraßen mit zwei Spuren pro Richtung _oder_ baulicher Trennung der Fahrspuren gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h - also keine Geschwindigkeitsbegrenzung.


    Das was Du mit Schnellstraße meinst, ist vermutlich eine Kraftfahrstraße - hier gelten andere Regeln.

    Re: Amazon.co.uk Bestellung


    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wenn ich bei Amazon UK 4,5,6... Artikel über verschiedene private Anbieter (bei Amazon alles vergriffen) bestelle zahle ich auch für jeden Artikel einzeln Versand (wenn er nicht von ein und derselben Person kommt), oder?


    Ja.


    Im Marketplace tritt Amazon lediglich als Vermittler auf, der Versand erfolgt dann vom Verkäufer, als Privatleute wie Du und ich, ohne zentrales Lager o. ä.



    Hast Du Dir seit neuestem einen Plattenspieler zugelegt oder wie? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Mein lieber Christian...Wenn du mal Zeit hast,würde ich dich gerne meiner neuen Freundin vorstellen und vielleicht lernt man sich ja mal bei Gelegenheit kennen.


    Na dann: Ventil auf, Luft raus, rein ins Paket! ;)


    Zitat


    Und im übrigen bin ich nur halb so blöd, wie mich mich einge hinstellen.Dein Satz war nicht wirklich kompliziert ;) .


    Also daran bist Du nu aber wirklich selber schuld!
    ;)