Beiträge von infoman
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Es geht ja nicht um die Gutschrift (Stand über *100# stimmt ja), dann wäre es wirklich ein Problem.
Die haben ja lediglich Probs mit der Dartsellung im Netz.
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Fakt ist, dass man einen Nachmieter bringen kann, räumst du ja selbst ein.
Dass es schwer wird diesen durchzusetzen ist auch klar, aber es gibt diese "Option". -
Ich finde es immer amüsant, wie selbsternannte Profis (sorry Tha Masta
) versuchen "Ordnung" rein zu bringen und selbst keinen Plan haben:Denn die Aussage bis zu diesem Punkt war o.k. - dann kam jedoch eine grundlegende "falsche Aussage":
ZitatGenau das geht aber - sorry chickenhaw - NICHT! siehe §573c Abs. 4 BGB
denn:ZitatDer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03 - (MM 4/04, Seite 31) lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Vertrag war auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei das Mietverhältnis am 1. Januar 2002 beginnen sollte. In § 28 des Mietvertrags war durch handschriftlichen Zusatz vereinbart: "Die Mieter verzichten für die Dauer von 60 Monaten auf ihr gesetzliches Kündigungsrecht." Die Mieter kündigten jedoch alsbald. Der Vermieter pochte auf die Verzichtsklausel. Nachdem das Amtsgericht und das Landgericht Krefeld sich mit dem Fall befasst hatten, entschied der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren, dass die Kündigungsverzichtsklausel wirksam sei.
Insbesondere verstoße die Vereinbarung nicht gegen § 573 c Absatz 4 BGB, wonach Vereinbarungen unwirksam sind, die zum Nachteil des Mieters von der dreimonatigen Kündigungsfrist des § 573 c Absatz 1 BGB abweichen. Durch den vereinbarten Kündigungsverzicht würden die einzuhaltenden Kündigungsfristen nicht verändert. Die Frage, mit welcher Frist das Mietverhältnis gekündigt werden könne, stelle sich vielmehr erst, wenn dem Kündigenden ein Kündigungsrecht zustehe; Letzteres solle aber durch einen von den Parteien vereinbarten Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sei in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 575 BGB ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Parteien weiterhin einen unbefristeten Mietvertrag schließen und für einen vertraglich festgelegten Zeitraum auf das ordentliche Kündigungsrecht beiderseits verzichten könnten. ....du solltest vielleicht mal genauer sagen, ob es ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit bzw. einen auf unbestimmte Zeit mit begrenztem "Verzicht" des Kündigungsrechts ist.
Ein-/Auszug ist auch nicht gerade toll für die Wohnung/Vermieter, daher sind solche Begrenzungen durchaus sinnvoll.
2 Jahre sind ja aber auch schnell rum und im Notfall kannst du ja immer noch einen Nachmieter bringen.
Frage mal am Rand, was machst du wenn dein Handy-Vertrag noch 18 Monate läuft und du aber von deinem neuen Arbeitgeber ein Firmen-Handy mit Privatnutzung bekommst ???
Du siehst jede Möglichkeit kann man nicht absichern, das ist halt mal so. -
Da du die Anlage weiter mieten wolltest, scheint diese ja o.k. zu sein.
Warum kaufst du sie nicht (also die Alte!) es gab das mal ein Berechnungsmodell (weiß nich ob das aktuell auch noch gilt) da mußte man nach Ablauf der Vertrags, bei Übernahmeder "Alt-Anlage/Geräte" 6 Monatsmieten als Kaufpreis bezahlen. Frag nochmal diesbezüglich bei der T-Com nach :top:Denn bei den ganzen neuen Angeboten darf man die Kosten der Neu-Inst. nicht unberücksichtigt lassen.
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Einschreiben ist zwingend !! :mad: :mad:
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OHNE den anderen Thread gelesen zu haben, möchte ich noch ergänzend darauf hinweisen, dass es auch eine Freeware im Netz gibt (Name fällt mir gerade nicht, google müßte jedoch helfen) welches einen "Mail to Pop3" Service anbietet.
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Garantie = 12 Monate
Gewährleistung = 24 Monate -
ZitatAlles anzeigen
08.07.05 Teltex GmbH (HRB9238)
Handelsregister/Veränderung
Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 38 Wörter; 2.67 EUR
24.06.05 Teltex GmbH (HRB2436)
Handelsregister/Neueintragung
Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 164 Wörter; 2.67 EUR
23.05.01 Teltex GmbH (HRB9238)
Handelsregister/Veränderung
Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 84 Wörter; 2.67 EUR
21.12.00 Teltex GmbH (HRB9238)
Handelsregister/Neueintragung
Bundesanzeiger Zentralhandelsregister, Volltext; 124 Wörter; 2.67 EURschaut euch mal die HRB-Nummern an, am 24.06. wurde eine NEUEINTRAGUNG mit dem Namen Teltex gemacht !!