Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich überlege gerade, wie das Ebay Biet-System konform der Regelungen in den AGB bei Gebotsrücknahme durch den Höchstbieter reagieren müsste:
Wenn mit Abgabe des (gestrichenen) Höchstgebots sämtliche früheren Gebote ihre Wirksamkeit verlieren, müsste bei jeder Gebotsrücknahme (die wie oben angeführt nur bei noch bestehenden Höchstgeboten vorgenommen werden kann) jede Auktion wieder zwingend beim Mindestgebot von 1,- € (in den meisten Fällen jedenfalls) beginnen.
Folge anhand eines Beispielfalls:
Ein Artikel steht aktuell bei 50,- €. Vertippt sich ein hinzustoßender Bieter beispielsweise drei Minuten vor Auktionsende und bietet - wie in einem der Beispielsfälle - 700,- € statt 70,- €, muss er dass 700€-Gebot streichen lassen, um im Anschluss sein Gebot von 70,- € abzugeben.
Durch die Streichung des 700,-€-Gebots wären nach den AGB (wie sie hier ausgelegt werden) sämtliche vorherigen Gebote (also auch das von 50,- €) unwirksam.
Gibt der neue Bieter nun sein richtiges Gebot von 70,- € ab, führt das bei einem nur durchschnittlich interessanten Artikel mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu der Folge, dass der hinzustoßende Bieter den Artikel mit seinem 70,-€-Gebot zum Preis von 1,- € erhält.
Obwohl es unter Zugundelegung der Egebnisse der hiesigen Diskussion so laufen müsste ... wäre das im Sinne des Erfinders?
Auch wenn ich ergebnisorientierte Subsumtionen nicht besonders mag, wäre dieses Szenario eher noch schlechter als das Gegenwärtige. Oder habe ich etwas übersehen ... ich stoße nur auf unbefriedigende Ergebnisse bei der Zulässigkeit von kurzfristigen Gebotsrücknahmen.
Frankie