Erinnert mich irgendwie penetrant an diese Diskussion
Und irgendwie erinnere ich ich auch an den oben geposteten Vorfall. Der ist auch nicht gerade neu. Wurde hier glaub ich auch schon mal Diskutiert, ich finde das nur gerade nicht. Oder hat sich das ganze schon mehrfach bei de Sender so zugetragen ![]()
Beiträge von Brainstorm
-
-
Und das war es auch schon wieder.
Naja, und alle "Ich kauf nix" Zuschauer, hätten bestimmt nicht so viel Spaß gehabt, wenn ich nicht eingekauft hätte. Das Billigmaterial, daß man sonst zu sehen bekommt, taugt nämlich nix. Man muß dazu schon etwas mehr ausgeben, aber dafür hat man dann auch die Staunenden Gesichter bei sich.
Das ist der Große Vorteil vom selbst kaufen, man kann es sich aussuchen, was es zu sehen gibt.
-
Zitat
Original geschrieben von golbärchen
Naja, die Straße wird sowieso gereinigt weil man im Dunklen eh nicht jeden Fetzen von diesem Böller-Zeugs aufsammeln kann. Wenn man seine "Sauerei" nicht in der freien Natur liegen lässt sondern dort, wo die Kehrmaschine gut hinkommt geht das schon in Ordnung oder?Wo wohnst Du denn? Da will ich auch wohnen...
Bei uns kommt nie eine Kehrmaschine, folglich liegen die Teile so lange rum, bis sie verrottet sind, auch auf der Straße.
Letztes Jahr bin ich im Dunkeln mit dem Auto auf eine Feuerwerksbatterie draufgefahren. War zwar schon ausgebrannt, aber trotzdem freut sich die Achse, wenn man da mit dem Rad genau draufknallt. Die Dinger sind tierisch stabil.Ich habe nix gegen Feuerwerk, und lass auch selbst jedes Jahr etwas rauf. Aber danach das Material wegzuräumen gehört genauso dazu wie nach dem WC-Gang Papier zu benutzen.
-
Nachrichtenagenturen wissen auch nicht alles. Vorallem die bei Privatsendern nicht

-
Zitat
Original geschrieben von Timba69
...das heist, man(n) kann ab heute nacht (Übergang vom 30.12 zum 31.12.) Punkt 0.00 Uhr anfangen zu knallen, und das endet erst am 1.1.08 um 6 Uhr morgens ?Kann ich nicht glauben.....
Zu den 6 Uhr wurde schon was gesagt.
Zum Rest: Da ist die bundesweite Grundregelung. Es gibt darüber hinaus noch Kommunale Regelungen (oder kann sie geben, muß nicht überall so sein) die den Zeitraum zu dem man Böllern darf noch weiter Einschränken. Länger wird es auf keinen Fall, kürzer kann es werden. Dazu die Örtlichen Regelungen beachten. Wo man die jetzt noch auf die Schnelle herbekommt, kann ich Dir aber auch nicht sagen. -
Hier wird mal wieder manches fleißig mißverstanden.
Die Frage nach der Legalität bedeutet doch noch lange nicht, daß damit sofort nach einem Rechtsanwalt gerufen werden soll.
Natürlich kann man sowas locker sehen, und muß nicht sofort einen Rechtsanwalt rufen. Wnn man das Eingangsposting liest, geht es auch gar nicht darum. Sondern nur um die grudsätzliche Rechtslage. Und die sagt eben, daß es nicht erlaubt ist. Fertig.
Daß man im Einzelfall dann etwas entspannt prüfen kann, ob man dagegen etwas unternimmt (in welcher Form auch immer) muß man dann sehen.
Wenn es nicht stört, und auch keine größeren Schäden zu erwarten sind, kann man das recht entspannt sehen. Wenn dadurch Haustiere eingeschüchtert werden, kann man den Böllerwerfen das durchaus sagen, daß die sich einen anderen Platz suchen sollen.
Wenn die Böllerei in Sachbeschädigung ausartet, oder die Kurzen der Aufforderung zum Ortswechsel nicht nachkommen, kann die Rechtslage schon etwas enger ausgelegt werden.Aber jetzt würde mich mal interresieren, wo diejenigen, die hier sofort rufen, daß nicht alles einen Rechtsanwalt erfordert, aus dem Eingansposting herauslesen, daß ein solcher auch konsultiert werden sollte.
-
Und nebenbei ist es Kindern ohnehin verboten, egal wann.
Außer die haben "Böller" der Klasse I verwendet (Kinderfeuerwerk) Das darf ganzjährig verkauft, und benutzt werden, auch von Kindern, das ist aber so klein, und "knallt" so leise, daß das Dein Hund kaum mitbekomen dürfte. Und wenn dann bekomm der davon bestimmt keine Angst. -
Ich kenne zwar die Spiele selbst nicht, aber grundsätzlich lassen sich Spiele (wenn es nicht die absoluten Kassenschlager sind) meist schlechter verkaufen, als eine PS2. Daher würde ich folgendes Vorschlagen.
Schritt eins: Alle Spiele einzeln in je einer Auktion anbieten. Was Du los wirst, hast Du als Guthaben, die anderen, kannst Du, wenn es sinnvoll ist, zu Spielebündeln zusammenschnüren, und das Bündel nochmal anbieten.
Sind zu wenige Spiele übrig, oder lässt sich kein sinnvolles Bündel schnüren, die übriggebliebenen Spiele zusammen mit der PS2 verkaufen.Die PS2 düftes Du recht problemlos loswerden. Der Preis der dabei rauskommt ist aber mit oder ohne Spiele nur Minimal unterschiedlich. Daher macht es wenig Sinn, bei der PS2 die Spiele beizulegen (Preistechnisch gesehen). Andererseits ist die Gefahr sehr Groß, daß Du auf einzelnen Spielen sitzenbleibst, wenn Du die einzeln verkaufst. Wenn Du aber die PS2 dann schon verkauft hast, dürfen sich noch Deine Erben an den übriggebliebenen Spielen erfreuen.

Deswegen erst die Spiele verkaufen, die Du loswerden kannst, den Rest zusammen mit der PS2. -
Zitat
Original geschrieben von aikoN_Nokia
Hallo,war heute bei Müller Drogerie, und dort sind mir Feuerwerkskörper (Raketen) aufgefallen, diese hatten statt der üblichen Spitze eine Art Ball. Meine frage jetzt, was ändert dieser?
Bei Professionellen Feuerwerken ändert der Ball daß, das die Leuchtkörper (Sterne) in der Rakete gleichmäßig in alle Richtungen um die Zerlegerladung gruppiert sind, und somit der Effekt gleichmäßig in alle Richtungen ausgeworfen wird. Sieht dann natürlich schöner aus, wenn sich am Himmel nicht alles in eine Richtung verteilt, sondern schön Kugelförmig verteilt wird.
Bei den kleinen Effektladungen der Feuerwerke für Sylvester dürfte das aber nicht so extrem auffallen.
-
Schau mal auf der Tüte. Da ist im Allgemeinen sowas wie ein "Verfallsdatum" aufgedruckt.
Allgemein kannst Du, wenn die Samen nicht schon ewig beim Händler rumliegen, mit ein bis zwei Jahren rechnen.