Beiträge von Brainstorm

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Fährt ein Lokführer z.B. kontinuierlich zu schnell bekommt er die Anweisung langsamer zu fahren tut er das nicht wird er zwangsweise runtergebremst.
    Er ist in ständigen Kontakt zur Leitstelle, passt irgendwas nicht oder treten Unregelmäßigkeiten auf, dann kann es bis zur automatischen Notbremsung kommen und der Zug steht.


    Ich welchem Zug gibt es sowas? Das geht noch nichtmal im ICE, in anderen Zügen erstrecht nicht.
    Bei LZB geführten Zügen wird die Geschwindigkeit zwar weitgehend automatisch geregelt, aber da gibt es nicht erst eine "Anweisung" (in welcher Form soll die kommen?) sondern der Zug fährt gleich von vorne herein nicht schneller.
    Bei normal gefahrenen Zügen gibt es gar nichts. Die werden ohne Vorwarnung an PZB-Prüfabschnitten gebremst, und zwar bis zum Stillstand, mit Vermerk auf dem Fahrtenschreiber, wenn der zu schnell fährt.
    Lediglich bei GNT Überwachung gibt es sowas ähnliches, hier kommt die Vorwarnung aber nur bei einer reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit.
    Im Übrigen ist es äußerst unelegant, immer den zug automatisch bremsen zu lassen. Die Bremsung ist alles andere als Fahrgastfreundlich. Da ist es doch besser den zug vorher von Hand auf die passende Geschwindigkeit zu bringen.


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    Original geschrieben von arne
    Kann mal jemand genau auflisten, was ein Lokführer nun verdient (Grundgehalt+Zuschläge)


    Ist nicht so einfach. Es gibt sehr unterschiedliche Gehälter, je nachdem ob man Beamter oder Angestellter ist. Zudem wurden Angestellte früher in einer höheren Lohngruppe eingestellt, als das heute der Fall ist.
    Der größte Teil liegt bei ca 1500 Euro Monatlich Grundgehalt und 200 bis 300 Euro Zulagen. Dazu Weihnachts und Urlaubsgeld, in höhe eines Monatsgehaltes (ohne Zulagen natürlich).
    Die Gehaltsforderung lautet, 30% mehr Grundgehalt, dafür sollen die Zulagen reduziert werden, und das Weihnachts und Urlaubsgeld wegfallen. Außerdem reduzierung der Wochenarbeitszeit um 2 Stunden. Von 41 Stunden auf 39 Stunden.
    Und als Hauptforderung soll das alles in einen eigenständigen Tarifvertrag gebracht werden, weil sonst die besonderen Belastungen im Schichtdienst immer im normalen Tarifvertrag untergehen.

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Denn dass sie damit eine entsprechende Haltung bei der Bahn hervorruft wundert mich überhaupt nicht.


    Dazu sei gesagt, daß die GDL schon seit 2002 den eigenständigen Tarifvertrag fordert. Damals wurde das kaum von der Öffentlichkeit beachtet, weil eben nicht mit Streiks versucht wurde das durchzusetzen. Damals wurden die eben von der Tarifgemeinschaft immer wieder zurückgedrückt, und hatten wenige Chancen.
    Irgendwann reißt auch dem Geduldigsten Schaf der Geduldsfaden.
    Und daß die DB erst seit heute eine so sture Haltung einnimmt ist nicht wahr. Das war schon 2002 so, als der FPTV erstmals verlangt wurde. Ist also im Grunde nix neues. Nur wird das erst jetzt in der Öffentlichkeit ein Thema.


    Aber es passiert viel, auch wenn die öffentlichkeit davon nicht viel mitbekommt.

    Adresslöschung verlangen


    Folgendes:
    Ich werde schon seit längerer Zeit von einem Verlag mehr oder weniger Regelmäßig mit Werbung auf allen möglichen Wegen belästigt. E-Mail, Telefon, Post.
    Meine Adressdaten haben die, weil ich vor Jahren mal ein Zeitschriftenabo dort hatte. Das ist aber schon seit Jahren gekündigt.
    Daher wollte ich jetzt mal Schriftlich dagegen vorgehen, und dabei gelich die komplette Löschung meiner Daten verlangen.
    Ist nur die Frage: Auf welche Paragaphen kann ich mich diesbezüglich berufen? Oder habe ich da keine Chance, und muß weiter mit dem Mist leben?

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Das was ich mich immer wieder frage: wo war denn die GDL bei all diesen Themen? Haben die das jahrelang verpennt???


    Möglich.
    Es war so, daß die Transnet (damals noch unter dem Namen GdeD) und die GDL und die GDBA eine Tarifgemeinschaft gebildet haben. Das heißt, das alle Tariffragen gemeinsam beschlossen und mit der DB verhandelt wurden. Da die GDL aber bei den Abstimmungen zum Thema, welche Tarifforderungen gestellt werden, gegen die Übermacht der Transnet wenig ausrichten konnte, wurden die belange der Lokführer lange etwas stiefmütterlich behandelt. Das ist auch der Grund, warum die GDL aus der Tarifgemeinschaft ausschert, und einen eigenständigen Tarifvertrag fordert, damit die speziellen Themen für Zugpersonal genauer berücksichtigt werden.
    Man kann natürlich streiten, ob man das nicht hätte früher machen können, aber die Diskussion ist müßig, weil es nun eben so ist, wie es ist, und man die Geschichte kaum wird ändern können (oder hast Du eine Zeitmaschine dabei).

    Also wenn man die veröffentlichungen genau liest, dann relativieren sich dei 30% sowiso.
    Selbst wenn diese Forderung 1:1 durchgeht (was sowiso nicht geplant ist), dann setzt diese sich aus der Umlage der Zulagen etc. zusammen, und ist keine Reallohnerhöhung.
    Wenn wir die 1500 € mal also grundgehalt ansehen, dann bekommen Lokführer derzeit noch etwa 200 € monatlich, an Zulagen für Sonntags und Nachtarbeit etc. Diese Zulagen sollen verringert werden, und dafür das Grundgehalt steigen. Außerdem sollen Weihnachts und Urlaubsgeld gestrichen werden. Alle diese Streichungen sind gewissermaßen auf das Grundgehalt umgelegt, daraus ergeben sich dann die auf den ersten Blick überhöht scheinenden 30%.
    Wenn man die Umlagen der Zuschläge etc. rausrechnet, dann bleiben bestenfalls noch 10% Lohnforderung übrig.
    Angesichts der in den letzten Jahren eingeführten verschlechterungen, der Arbeitszeit (Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden, etc.) und der Belastungen durch Schichtdiest, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit etc. eine absolut legitime Forderung.


    Was auch mich etwas stört, sind die Pendlerunfreundlichen Streikzeiten, das könnte man anders organisieren. Auch daß die GDL sich in der Öffentlichkeit recht schlecht verkauft, und die Hintergründe der Lohnforderungen kaum in der Öffentlichkeit bekannt werden (wenn man nicht in den letzten Winkeln des Internets sucht, kommt man auf sowas nicht) ist nicht sehr sinnvoll. Wenn diese Hintergründe bekannt würden, würde wohl auch das Verständliß bei den hängengebliebenen Reisenden steigen. Daß es bei Betroffenen immer frustrierte gibt, liegt in der Natur der Sache. Leider kann ein Lokführer nur einen Zug stehen lassen, was anderes bleibt dem ja nicht übrig.

    Wenn ich die Bedingug genau lese, heißt die nur, daß ich etwas kaufen muß. Es steht nicht dabei daß die 150 Euro komplettausgegeben werden müssen. Geht auch gar nicht, weil es nur sehr wenige Produkte gibt, die auf den cent genau 150 Euro kosten.


    Folglich würde ich mir einen Kaugummi kaufen, und den Rest aufs Konto packen :)

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    Original geschrieben von booner
    Ebay löscht grds. keine negativen Bewertungen, außer wenn sie gegen die ebay Grundsätze verstoßen (wie etwa bei Beleidigungen oder rassistischen Äußerungen), da kann die Bewertung in der Sache noch so unzutreffend sein.


    Naja, wenn Du ein Gerichtsurteil hast, dann schon :)
    hatte den Fall mal, daß einer zuerst nicht bezahlt hat, und mich dann auch noch "Rachebewertet" hat.
    Daraufhin hab ich meine Rechtsschutzversicherung bemüht, und nach erfolgter Verhandlung, wurde Ebay das urteil zugestellt, und noch am selben Tag war die Rachebewertung spurlos verschwunden.

    Da hilft nur der negative Ausschluß:


    Dieser Briefkasten dient ausschließlich der Zustellung von Poststücken, die persönlich an den Briefkasteninhaber andressiert sind.
    Der Einwurf jeglicher anderer Schriftstücke ist untersagt, und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.


    Ob in dem Fall wirklich eine entsprechende Straf oder Zivilrechtliche verfolgung möglich oder sinnvoll ist, dürfte erstmal egal sein. Allein der Hinweis darauf dürfte den eventuell in rechtsfragen unerfahrenen Zusteller abschrecken.