ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Fährt ein Lokführer z.B. kontinuierlich zu schnell bekommt er die Anweisung langsamer zu fahren tut er das nicht wird er zwangsweise runtergebremst.
Er ist in ständigen Kontakt zur Leitstelle, passt irgendwas nicht oder treten Unregelmäßigkeiten auf, dann kann es bis zur automatischen Notbremsung kommen und der Zug steht.
Ich welchem Zug gibt es sowas? Das geht noch nichtmal im ICE, in anderen Zügen erstrecht nicht.
Bei LZB geführten Zügen wird die Geschwindigkeit zwar weitgehend automatisch geregelt, aber da gibt es nicht erst eine "Anweisung" (in welcher Form soll die kommen?) sondern der Zug fährt gleich von vorne herein nicht schneller.
Bei normal gefahrenen Zügen gibt es gar nichts. Die werden ohne Vorwarnung an PZB-Prüfabschnitten gebremst, und zwar bis zum Stillstand, mit Vermerk auf dem Fahrtenschreiber, wenn der zu schnell fährt.
Lediglich bei GNT Überwachung gibt es sowas ähnliches, hier kommt die Vorwarnung aber nur bei einer reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit.
Im Übrigen ist es äußerst unelegant, immer den zug automatisch bremsen zu lassen. Die Bremsung ist alles andere als Fahrgastfreundlich. Da ist es doch besser den zug vorher von Hand auf die passende Geschwindigkeit zu bringen.
ZitatOriginal geschrieben von arne
Kann mal jemand genau auflisten, was ein Lokführer nun verdient (Grundgehalt+Zuschläge)
Ist nicht so einfach. Es gibt sehr unterschiedliche Gehälter, je nachdem ob man Beamter oder Angestellter ist. Zudem wurden Angestellte früher in einer höheren Lohngruppe eingestellt, als das heute der Fall ist.
Der größte Teil liegt bei ca 1500 Euro Monatlich Grundgehalt und 200 bis 300 Euro Zulagen. Dazu Weihnachts und Urlaubsgeld, in höhe eines Monatsgehaltes (ohne Zulagen natürlich).
Die Gehaltsforderung lautet, 30% mehr Grundgehalt, dafür sollen die Zulagen reduziert werden, und das Weihnachts und Urlaubsgeld wegfallen. Außerdem reduzierung der Wochenarbeitszeit um 2 Stunden. Von 41 Stunden auf 39 Stunden.
Und als Hauptforderung soll das alles in einen eigenständigen Tarifvertrag gebracht werden, weil sonst die besonderen Belastungen im Schichtdienst immer im normalen Tarifvertrag untergehen.