-
Zitat
Original geschrieben von diego206
Soalnge es wegen 5 Mp3's im Monat noch keine Hausdurchsuchung (in Deutschland) gibt, solange versuch ich wenigstens noch daran zu glauben. Das kann sich aber von heute auf morgen ändern 
Dafür braucht man keine Hausdurchsuchung. Die Beweise werden Online gesichtet, und Du erfährst erst davon, wenn Du die Vorladung zum Gericht im Briefkasten hast. Dann wird zwar festgestellt, daß die Art der Beweissicherung nicht ganz einwandfrei war, aber wenn man Dich schonmal hat, nützt Dir das auch nix mehr. Daß unrechtmäßig beschaffte Beweise vor Gericht nicht gelten, ist leider nur in Amerika so.
Zitat
Wer kam eigentlich auf die Schnapsidee den Rollstuhlfahrer als Innenminister zu nehmen? Sorry der Mann wurde Opfer eines Attentates, wie kann man sojemanden dann als Innenminister einsetzen? :mad:
Nun ja, grundsätzlich kann natürlich auch ein Rollstuhlfahrer Minister werden. Der war ja irgendwann auch mal als Kanzler im Gespräch. Gleichberechtigung für Behinderte macht es möglich. Solange er normal Denken kann, kann der werden was er will. Nur ist es fraglich ob jemand der Opfer eines Attentats wurde für die Aufgabe des Innenministers geeignet ist, egal ob mit oder ohne Rollstuhl.
-
Zitat
Original geschrieben von diego206
Wobei sich das wirklich noch auf Verbrecher richtet und noch nicht auf den MP3-Sauger oder den normalen Bürger. Noch Nicht!
Woher willst Du das wissen?
Rein vom Gesetz her ist auch ein MP3 Sauger ein Verbrecher. Daß das vom normalen Menschenverstand anders ist, interresiert da nicht.
Ich hoffe blos daß diejenign die immer laut rufen, daß sie nichts zu verbergen haben, noch rechtzeitig aufwachen, bevor wir plötzlich daß Jahr 1985 schreiben. (Ja 85, denn 84 ist ja schon lange überschritten).
Allein die Aussagen von unerem Innenrollstuhlfahrer hätten fast Wörtlich auch von Honnecker stammen können: "Wir machen das nur um diejenigen zu finden die dem Staat schaden zufügen wollen, und nicht um den Bürger zu überwachen" Aha.
-
Zum Teil.
Es gibt sogenannte Systemschlüssel. Das ist dann der Fall, wenn zB ein Hauptschloss von mehreren Schlüsseln gesperrt werden kann, aber dann dahinter einzelschlösser nur von jeweils einzelnen Schlüsseln. Ist also meist bei öffentlichen Gebäuden, aber zum Teil auch bei Mehrfamilienhäusern der Fall.
Solche Systemschlüssel kann man nicht einfach nachmachen, eben weil die eine Nummer haben. Nachmachen geht dann nur, wenn man eine Karte dazu hat, die zum Nachmachen berechtigt. Hat meist der Hausmeister, Hausverwalter etc.
Bei anderen Schlüsseln ist Nachmachen kein problem, kann jedezeit für ein paar Euro in Baumärkten oder ähnlichen Läden gemacht werden.
-
So um mal wieder abwechslung in den Thread zu bringen, eine Frage die es bisher noch nicht gab
(ja sowas gibt es noch)
Bekanntlich sind ja inzwischen auch Computer bei Internetfähigkeit als Emfangegeräte anzusehen.
Sicher wissen auch einige hier, daß ich mit einigen anderen in Stuttgart immer einen Messestand mit einem Computerclub habe.
Die Rechner die da am Stand stehen, sind alle in Privatbesitz, also keine Clubeigenen Rechner. Und natürlich ist jeder Privat auch GEZahlt.
Wir stellen auch nichzt als Firma kommerziell aus, sondern als Privaer Club. Also völlig ohne kommerzielle Interessen.
Ausreden gibt es natürlich auf der Messe auch nicht, weil da jeder sehen kann, was da rum steht.
Daher stellt sich die Frage: Muß für einen Computer der in Privatbesitz ist, aber derzeit in öffentlichem Bereich ausgestellt ist nochmal extra GEZahlt werden? Muß für jeden Rechner einzeln GEZahlt werden, oder nur einmal für alle, oder reicht die Anmeldung als Privathaushalt?
Bisher hat das keinen Interressiert, weil Computer nicht anmeldepflichtig waren, und Fernseher und Radios waren nicht dabei. Aber jetzt müssten diese Fragen langsam geklärt werden.
-
Zitat
Original geschrieben von Percy
Ich las vor einiger Zeit mal die Begründung für den ruckartigen Gang von Tauben: Ihre Gehirnleistung reicht nicht aus, um gleichzeitig die sich beim Laufen verändernde Umwelt zu verarbeiten und das Laufen an sich zu koordinieren. Also wirklich ziemlich dumm 
Das ist mit Sicherheit falsch.
Immerhin können Tauben recht schnell fliegen. Und auch dabei müssen sie die sich verändernde Umwelt und ihre Bewegung koordinieren. Und das in drei Dimensionen. Das Gehirn von Vögeln ist in sehr hohem Maße genau auf diese Fähigkeit ausgelegt, sich bei Bewegungen bei hohen Geschwindigkeiten zu orientieren und zu koordinieren. Sonst würde ein Vogel im Flug nicht weit kommen.
Zwar können Tauben keine Wissenschaftliche Arbeit über Atomphysik schreiben, aber zumindest Bewegungen können sie recht gut erfassen.
-
Wenn Knut im normalen Werbeblock kommen würde wär der mir genauso egal wie der berühmte Sack Reis.
Aber die "Werbung" wird eben nicht als solche gekennzeichnet, sondern kommt wärend der Nachrichten, als normale Zeitungsmeldung etc. und DAS Nervt.
-
Hmmm...
Du bist 18. Du hast seit einem halben Jahr den Führerschein.
Ich darf doch mal davon ausgehen, daß die Personen in Deinem Freindeskreis sich auch in dieser Altersklasse bewegen. Jedenfalls würde es mich überraschen, wenn Du schreibst, daß die alle über 40 sind. 
Was ich damit sagen will, ist, daß ich es doch stark anzweifele, daß Du oder einer Deiner Freunde über die Fahrpraxis verfügen, um ein so leistungsstarkes Auto sicher zu fahren.
Zwar fährt man mit einem 50 oder 60 PS Auto schnell mal im oberen Leistungsbereich, aber nicht weil man das "austesten" will, sondern weil man bei einer Autobahnfahrt mit 140 dann oft schon da ist.
Mit einem 150 oder 180 PS Schlitten bist Du gerade was Kleine Autos mit dieser Motorisierung angeht schnell mit über 200 dabei.
Und gerade als Fahranfänger ist es unwahrscheinlich, daß Du eine solche Geschwindigkeit wirklich in allen Situationen sicher beherrscht. Selbst dann wenn Du gelegentlich "Möchtegernrennen" fährst (oder gerade deswegen). Ein solches Rennen ist mit der Situation auf einer Straße absolut nicht zu vergleichen, macht aber das Risiko der Selbstüberschätzung (ein Risiko daß bei Fahranfängern ohnehin immens groß ist) noch größer.
Und selbstüberschätzung, gepaart mit geringer Fahrpraxis und zusätzlich noch einem Leistungsstarken/schnellen Auto sind die absolut tödliche Kombination.
Gerade Dir würde ich daher dringend zu einem kleineren Motor raten.
Ich will damit nicht sagen, daß Du Dich zwangsläufig selbst überschätzt. Aber das Risiko daß es dazu kommt ist in Deiner Situation noch höher als es bei Fahranfängern ohnehin ist.
-
Re: KFZ-Kennzeichen wechseln?
Zitat
Original geschrieben von chung77
kann man eigentlich einfach an der Zulassungsstelle sein Kennzeichen (Wunschkennzeichen) für's PKW wechseln/ändern lassen?
Wenn das neue Kennzeichen noch frei ist, dann ja. Hab ich auch schon mal gemacht. Ist natürlich nicht umsonst, aber das hast Du ja hoffentlich auch nicht erwartet 
-
Die Suchfunktion sucht doch auch im Artikeltext. Also das Richtige Wort durch einen Angefügten Text mit reinbringen.
Und wer Manuell Sucht, indem er die einzelnen Auktionen einer Rubrik durchliest, findet das ja auch mit dem Buchstabendreher.
-
Es gibt nur die Möglichkeit eine Bewertung einvernehmlich zurückzunehmen. Dazu muß der Verkäufer aber zustimmen.
Du kannst auch versuchen den Verkäufer auf Gerichtichem Weg zu Packen. Dazu mußt Du aber Beweisen, daß der Text in der Bewertung unrichtige oder Beleidigende Aussagen enthält. Es ist da also Hilfreich, wenn Du den Mailverkehr aufgehoben hast. Außerdem ist das nicht ganz Billig. Zwar bekommst Du wenn Du den Rechtsfall gewinnst, das geld wieder, bzw. muß das der Verkäufer bezahlen, allerdings mußt Du das erstmal vorstrecken. Wenn Du ein Rechtskräftiges Urteil hast, Daß die Bewertung falsch ist, wird die von Ebay gelöscht. Das mußt Du Dir überlegen, ob Dir die Bewertung so einen Aufwand wert ist.