Ich würde sagen: Was sagt A dazu? Sieht er seinen Fehler ein? Ist er bereit zu zahlen? Wenn ja, warum dann einen Anwalt nehmen?
Beiträge von Brainstorm
-
-
Ich denke das mit dem Burger bei Dir war einfach ein Versehen. Normal sind die eigentlich gut warm.
Letztens war ich auch mal wieder im BK in Nürnberg im Hauptbahnhof.
Was ich dann erlebt habe, verdient aber eine längere Story.
Vor mir war ein Kunde, gut ich hatte Zeit (wer den BK in Nürnberg am Hauptbahnhof kennt, weiss daß man dort für jeden Kunden vor sich viiiel Zeit einplanen muss). Aber scheinbar war der schon fertig, denn die Verkäuferin sprach mich direkt an, und bat um meine Bestellung. Den Kunden vor mir hatte sie wohl vergessen, weil der noch mehrfach darum bitten musste, doch sein Essen zu bekommen.
Schließlich konnte ich dann doch bestellen.
"Ein Angus XT Menü, Maxi mit Fanta ohne Eis bitte, und den Burger bitte..."
Schon als ich bei der Fanta angekommen war, verlangsamte sich die Reaktionszeit der Bedienung merklich. Als ich sagen wollte, daß ich den Burger gerne ohne Tomate will, merkte ich daß die Dame inzwischen völlig erstarrt war. In den Augen der Bedienung konnte man deutlich die Fehlermeldungen "Overflow Error" "Out of Memory Error" etc aufblinken sehen.
Ich konnte nur noch denken: "Oh mein Gott, ich hab sie umgebracht..."
Irgendwann aktivierte sich wohl ihr Notprogramm. Ohne mich anzusehen oder etwas zu sagen, drehte sie sich um, und verschwand. Kurze Zeit später erschien eine andere Bedienung, die es dann tatsächlich schaffte die komplette Bestellung aufzunehmen.
Die Bedienung die vorher an der Kasse war, stand hinten am Tisch, wo die Burger gebastelt wurden. Aber ihr Brainfreeze hatte sich wohl noch nicht vollständig gelöst, sie stand immer noch weitgehend bewegungslos da. Erst ach längerer Zeit kehrte Leben in Sie zurück, und sie begann den Burger zusammenzusetzen.
Nun gut, sagenhafte 15 Minuten nach der Bestellung hatte ich dann mein Essen, und es war sogar alles so wie bestellt und auch warm und schmeckte gut. Was will man mehr. Ja OK, die richtige Sauce zu den King Nuggets wäre noch nett gewesen. Sie hat mich ja noch gefragt, ob sie die richtige erwischt hatte, schaffte es aber nicht dabei die Sauce so zu halten, daß ich erkennen konnte, was sie da in der Hand hielt. Zum Glück hatte ich am Tag vorher bei McD eine Sauce mitgenommen, die war noch im Rucksack...
-
Was heißt "unbeabsichtigt" speichern. Denen bleibt gar nix anderes Übrig als den Schlüssel zu speichern, wie wollen die sonst wissen, ob Du den richtigen Schlüssel zum runterladen eingegeben hast?
-
Und selbst wenn er unter Eid aussagt, daß es nicht teurer wird? Was willst Du tun, wenn es dann doch teurer wird? Du müsstest dann beweisen, daß er beim ablegen des Eides von der Kostensteigerung wusste, oder davon hätte wissen müssen. Das dürfte schwer werden. Die Verantwortlichen solcher Projekte berechnen die Kostenkalkulationen im allgemeinen nicht selbst, sondern stützen sich auf das, was ihnen irgendwelche Fachleute vorrechnen. Ich würde mich nicht drauf verlassen, daß die Verantwortlichen heute schon auf Euro und Cent genau sagen könnten, was das ganze wirklich kostet. Ich kann mir gut vorstellen, daß er zumindest die aktuellen Zahlen glaubt, oder keine Unterlagen hat, die eine Preissteigerung vorhersagen. Somit wäre die Aktion mit der Aussage unter Eid ziemlich sinnlos.
-
-
Wie immer bei Elektrosachen:
Wenn Du nicht genau weisst, was Du tun musst, lass es besser. Oder such Dir jemand der sich damit auskennt.
Wenn Strom auf anderen Stellen zu messen ist, als den Kontakten selbst, ist das definitiv ein Mangel. In dem Fall solltest Du Deinen Vermieter informieren, daß der das in Ordnung bringen lässt. -
Exakt so habe ich gerechnet.
Netzteile bekommt man in jedem gut sortierten Elektronikmarkt. -
Hallo
Wenn die 30 bzw 18 W richtig sind, (davon würde ausgehen) dann brauchst Du ein anderes Netzteil. Die A (Ampere) Angabe gibt immer die maximale Belastbarkeit an. Du darfst daran also problemlos Geräte anschließen die weniger als 2 A aufnehmen, aber nie mehr. Denn sonst würde das Netzteil überlastet werden. Bei 4A Abnahme wird das Netzteil nicht gleich explodieren, aber nach etwas Zeit wird es zu heiß, und geht kaputt.
Also besorg Dir ein Netzteil das mindestens 4A verkraftet. Mehr darf es haben, aber nicht weniger. -
Bei einem Mangel ist das Fernabsatzgesetz ohnehin irrelevant. Denn hier hast Du Gewährleistung, und je nachdem was der Händler oder Hersteller anbietet auch evtl Garantie. Und da hast Du ohnehin deutlich mehr Zeit.
Das Widerrufsrecht gilt nur bei Mängelfreier Ware, die Du Zuhause geprüft hast, und die Dir doch nicht zusagt. -
Mich deucht, Bielefelder schreibt sich seine Verfassung auch gerne so, wie er sie gerne hätte. Mich würde mal interessieren, ob Bielefelder die entsprechende Paragraphen der Verfassung die die Fernsehgebühren betreffen überhaupt gelesen hat, und dazu die entsprechenden Punkte im Rundfunkstaatsvertrag. Und dazu gehört dann natürlich die Frage ob er überhaupt die nötigen Juristischen Fähigkeiten und Kenntnisse hat, um die Texte zu beurteilen und zu bewerten. Erst wenn er diese hätte, könnte er sagen, daß der Rundfunkstaatsvertrag Verfassungswidrig ist. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Entscheidung des BVerG zum EZB? Bist Du wirklich von der Verfassungswidrigkeit desselben (und entsprechend von der Fehlentscheidung des BVerG) überzeugt, weil Du alle Texte dazu gelesen und verstanden hast, oder nur weil Du es gerne so hättest?