Beiträge von n3o

    Hey,


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    Mit einem kleinen Kniff dieses Rechtssystem zielorientiert auszunutzen, halte ich nicht für opportunistisch.


    Ich find es nach wie vor lustig, wie booners Vorschlag euphemisiert wird. "Ein kleiner Kniff"... De facto wird da ganz einfach gelogen! Natürlich hätten die Eltern dem Ticketkauf bzw. dem Vertragsabschluss voll und ganz zugestimmt (abgesehen davon, dass sie es eventuell sogar getan haben) auch wohlwissend, dass es bei Ticket-Vergessen 40 EUR kostet, was ja nun allgemeinhin bekannt ist!


    Nur jetzt wo die 40 EUR aktiv in's Spiel kommen, soll man das Gegenteil behaupten, sich auf die Nicht-Geschäftsfähigkeit der Schwester berufen (die ich nach wie vor nicht verstehe...) und sagen, dass man dem Ticketkauf nie zugestimmt hätte. Sorry, aber das könnte man als Beispiel so im Wörterbuch neben "opportunistisches Verhalten" schreiben :).

    Hi,


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    Kostenfrei? Auf welcher Insel der Glückseligkeit lebst du denn? Oder gibt es wirklich noch Gegenden, wo die Schüler kostenlose Fahrkarten erhalten?


    War bei uns definitiv kostenfrei (galt aber auch definitiv nur für die direkte Strecke zur Schule und nicht in den Ferien bzw. an Samstagen und Feiertagen). Kostenfrei für die Schüler im Sinne von: Antrag ausfüllen und Karte abholen. Ich war Gymnasiast aber ich denke es galt für alle Schüler gleichermaßen und auch das Einkommen der Eltern spielte keine Rolle (vergl. Bafög). Dass die Kosten des Tickets natürlich gesamtwirtschaftlich betrachtet nicht 0,- waren ist mir klar. Wie die Regelung heutzutage aussieht weiss ich nicht.


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    Ja, die §§ 2, 106, 107, 108 I BGB sind dir wohl nicht bekannt.[...]


    Flüchtig,... ich studiere ja etwas anständiges, da kommt man über zwei Privatrechtsvorlesungen nicht hinaus :). Ich frage mich aber: Warum erübrigen sich die o.g. Paragraphen nicht durch 110 BGB?


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    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


    Ich gehe einmal davon aus, dass eine moderne 16 jährige heutzutage ca. einen dreistelligen Betrag im Monat zur freien Verfügung hat. Ein Einzelticket aber imho auch ein Monatsticket von vielleicht 30 EUR (?) sind doch Peanuts. Also warum gilt dieser Paragraph nicht?


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    Im zweiten Fall dagegen wäre ein solcher jedesmal abzuschließender Vertrag m.E. auch dann rechtlich nachteilhaft i.S.d. § 107 I BGB, wenn die Entgeltzahlungspflicht durch Erwerb des Jahrestickets bereits erfült wäre. Denn die ABB enthalten scheinbar einen Passus, dass der Fahrgast bei Antreffen ohne/mit ungültiger Fahrkarte, bei personengebundenen/rabattierten Fahrkarten ohne Legitimation ein erhöhtes Beförderungsentgelt (40€) bzw. eine Bearbeitungsgebühr (5€) zu zahlen hat. Das macht den Vertrag in jedem Falle rechtlich nachteilhaft.


    Wieder: Rechtlich Nachteilhaft hin oder her. 40 EUR fallen doch bei einer 16 jährigen auch unter 110 BGB oder wie sieht die aktuelle Rechtsprechung aus (da ja kein konkreter Betrag genannt wird)?


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    Was ich vorschlage, ist nichts anderes, als den gesetzlich gewollten Schutz des Minderjährigen geschickt zu praktizieren.


    Nett formuliert. Ich sehe gerade vor meinem geistigen Auge die 16 jährige Schwester in Rotkäppchen-Kostüm und Zöpfen mit Lolli im Zeugenstand, wie ein Tränchen ihre Wange herabläuft und sie schluchzend bejaht, dass sie doch ach so schützenswert sei. In summa tun unsere Vorschläge beide das Gleiche. Durch nachträglich opportunistisches Verhalten mit allen Mitteln versuchen die bescheuerten 40 EUR nicht zu zahlen!


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    Auch moralisch stellt man sich nicht unterhalb der Gegenseite:


    Wer Minderjährige mittels Einschüchterung "abzzuzocken" versucht, handelt um Einiges verwerflicher. Die Schutzwürdigkeit solcher Verkehrsbetriebe würde ich ganz weit hinten anstellen, insbesondere weil die Rspr. aus politischen Gründen entgegen gewichtigen Stimmen der Lehre das Schwarzfahren im ÖPNV immer noch als Leistungserschleichung verfolgt (vgl. auch RA-kessel).


    Da gebe ich dir natürlich vollkommen Recht und das ist auch der Grund warum ich in besagtem Fall (WENN denn nicht schon alles längst geregelt wäre...) nicht das geringste Problem damit hätte meine Variante durchzuführen.

    Hi,


    ???


    In wie fern ist denn eine 16 jährige beschränkt geschäftsfähig, was eine Busfahrt im Wert von einem oder zwei Euro angeht? Hab ich da irgendwelche Gesetzesänderungen nicht mitbekommen?


    Ich denke aber, dass es sich um eine von der Schule ausgegebene (bzw. der Gemeinde gestellten) kostenfreie (!) Halb-Jahres oder Jahreskarte handelt. Bei uns war es damals so, dass die im Morgen zur Hinfahrt auf einer Strecke berechtigt und Nachmittags zur Rückfahrt. Die Haltestellen standen da glaube ich sogar auch explizit drauf.


    Seit ich 16 bin versuche ich den ÖPNV weitesgehend zu meiden, davor war ich leider 2 Jahre auf Busse angewiesen um zur Schule zu kommen und in der Zeit habe ich auch die ein oder andere Kontrolle miterlebt. Auch wenn es mich persönlich nie betroffen hat, da ich als vorbildlicher Schüler meine Tickets immer bei mir hatte, war es doch befremdlich wenn da irgendwelche Vögel sich daran hochziehen mussten zwölfjährige Schüler vor versammelter Mannschaft anzumachen weil sie ihren Ausweis vergessen haben obwohl sogar der Busfahrer die Jungs mit Namen kannte. Mangeder beschreibt es ja auch ganz passend. Überhaupt nichts dagegen habe ich, wenn Leute die vorsätzlich Schwarzfahren ihre Quittung dafür bekommen und besagte 40 EUR zahlen müssen, aber wie Mangeder schon sagt, mit ein wenig gesundem Menschenverstand kann man solche Situationen ja von z.B. der o.g. trennen. Gerade wenn z.B. das eigentliche Ticket vorhanden war und nur ein Lichtbildausweis fehlte. Wie man diese Situation besser hätte lösen können sagte ich ja bereits...


    Dann noch einmal: Die Situation hat sich ja erledigt. Hätte sie es jedoch nicht, sprich die Schwester hätte die 40 EUR zahlen sollen, dann bleibe ich dabei, dass ich mir in ihrer Situation etwas überlegt hätte um eben diese lächerliche Gebühr nicht zu zahlen. Und ich glaube da sind wir von der Überzeugung her die Gebühr nicht zahlen zu wollen alle d'accord, wie ja z.B. auch Erik Meijer schreibt.


    Und auch du, booner, schlägst nüchtern betrachtet nichts anderes vor als zu versuchen der Zahlung durch nachträglich opportunistisches Verhalten zu entgehen indem du sagst, dass die Eltern es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen sollen. Selbst WENN es keine notwendige Schulfahrt gewesen wäre und selbst WENN das Ticket ein selbst gekauftes Monatsticket war (was imho aber dann immer noch unter den Taschengeldparagraphen fallen würde??!) wird es keine 16 jährige in ganz Deutschland geben, deren Eltern einer solchen Transaktion bei vorheriger Kenntnisnahme nicht zugestimmt hätten.

    Hi,


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    40 Euro wären happig gewesen. Da hätte ich mich dann schlichtweg geweigert, aber Deine Variante...neee. Gefällt mir mal gar nicht.


    Interessant, dass dir meine Variante nicht gefällt, du aber im gleichen Satz sagst, dass du die 40 EUR einfach nicht gezahlt hättest.


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    Die Kontrolleure haben wohl kaum die Zeit dafür, bei jedem Ticket, wo etwas nicht stimmt / unvollständig ist, erst mal in Ruhe die Sachlage zu klären.


    Wenn der Kontrolleur die Zeit hat die Schulbücher des Mädels anzuschauen, dann kann er auch schnell zu Hause anrufen ;). Aber ich sagte ja, dass in einem solchen Fall die einfachste Lösung gewesen wäre, dass man nachdem man die Schulbücher gesehen hat einfach sagt: "Kommt aber bitte nicht nochmal vor" und fertig ist der Keks! Die komischen Schülertickts reichen doch eh immer nur für den regionalen Verkehrsverbund oder meistens sogar nur für eine bestimmte Strecke, also wird sich die Schwester wohl selbst rein theoretisch keine Fahrt nach Waikiki erschlichen haben wollen, sondern eher eine Fahrt im Bereich Eineurosechsunddreißig.


    Aber so wie es verstehe hat sich ja eh alles in Wohlgefallen bzw. sieben EUR aufgelöst :). Ich schrieb ja schon zu Beginn, dass ich meine Variante wählen würde, wenn man sonst nicht um die 40 EUR herumgekommen wäre.

    Hi,


    ra-kessel: Ich kann nichts dafür, dass du es nicht verstehst :)


    @No-Teen: Fraglich was moralisch verwerflicher ist: Einer Schülerin mit gültigem Ticket (und vergessenem Perso) 40 EUR auf's Auge zu drücken (und sie ggnfalls vor allen Leuten wie eine Schwerverbrecherin zu behandeln (hab solche Szenen schon erlebt, unglaublich wie sich die Kontrolleure benehmen können, auch wenn ich natürlich nicht weiss, wie es in dem konkreten Fall zuging...)) obwohl man das auch hätte anders regeln können (z.B. über das Nachreichen des Persos, einem kurzen Anruf bei den Eltern zwecks Identitätskontrolle oder die wohl passendste Lösung: einfach mal ein Auge zudrücken, wer schleppt schon Schulbbücher mit falschem Namen herum?) oder meine Masche.


    Dass das ganze rein rechtlich betrachtet natürlich nicht sauber ist, versteht sich von selbst.


    Da sie aber ja anscheinend eh durch das Nachzeigen des Ausweises mit 7 EUR davon kommt erübrigt sich ja mein Vorschlag.

    Hi,


    wenn die tatsächlich 40 EUR von deiner Schwester haben wollen, würde ich an ihrer Stelle nicht das geringste Problem damit haben zu sagen, dass ihr vor ein paar Tagen das Ticket abhanden gekommen ist und sie seitdem nicht mehr Zug gefahren ist. Die junge Dame, die dann im Zug einen roten Zettel vom Kontrolleur erhalten hat, wird das Ticket wohl gefunden haben, woher sie die restlichen Daten deiner Schwester wusste, die sie dem Kontrolleur als ihre Adresse gegeben hatte, ist irrelevant. Wenn ein Ersatzticket dann unter 40 EUR kostet macht das auch ökonomisch Sinn.

    Hi,


    da die Identität ja NICHT ermittelt werden konnte. Wäre es nicht einfacher zur Infostelle zu gehen und zu sagen, das Ticket wäre geklaut worden? Von einer roten Karte hat deine Schwester dann natürlich noch nie etwas gehört :). Wenn ein Ersatzausweis günstiger ist, würde ich das so regeln...