War es nachweislich eine "notwendige" Schulfahrt? War es ein Wochen- oder Monatsticket, dass die Schwester selbst erworben hat?
Wenn erstens nein und zweitens ja, dann freundlich auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit der Schwester und darauf, dass Kartenkauf und Fahrt und Einwilligung der Eltern als reine Luxusfahrt stattfanden, und für beide Rechtsgeschäfte die Genehmigung verweigert wird, hinweisen.
Dann muss sie garnix zahlen. Vorausgesetzt, dem Betreiber ist durch die Mitfahrt der Schwester kein Gewinn entgangen.
n3o: Dumm, wer eine Straftat vortäuscht und sich deswegen strafbar macht oder gar noch eine weitere Straftat begeht, wenn er ohnehin nicht zahlen muss...