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Meine Putzfrau bekommt 8€ je Stunde und
die Fahrkarte steuerfrei extra, die kann ich absetzen, sie aber nicht.
Bist Du weniger wert als eine Putzfrau ?
Für weniger würde ich auch nicht arbeiten wollen,
trotzdem meinen einige Zeitarbeitsfirmen weniger bieten zu müssen.
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Zitat
Original geschrieben von pomfiedel
allerdings was das ehrlich sein mit dummheit zu tun hat, müsstest du hier noch mal erklären 
Die Antwort kennst Du,
sie steht im ersten Post in Zeile 12 ( Überschrift und Leerzeilen mitgezählt )
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Richtig ist:
mit der Kündigungsrücknahme hast Du einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von 12 Monaten zugestimmt.
Miit einer aktiven ( und eben nicht stillschweigenden ) Vertragsverlängerung hättest Du nur um 24 Monate verlängern können.
Falsch ist:
die ( neuerliche ) Kündigungsfrist beträgt dann nicht 3 Monate, wenn sie in dem alten Vertrag nicht auch schon 3 Monate war.
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung verändert nur die Laufzeit, nicht jedoch die Bedingungen des Vertrages ( es sei denn, Du hättest es explizit unterschrieben ).
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Marko
Eigentlich mü6ste ich alles zitieren, was Du hier geschrieben hast.
Ich will mich kurz fassen:
Du sprichst mir aus der Seele - aber was nützt das.
Die ( dumme ) Mehrheit will es anders und
so bekommt das Volk, was es verdient.
Das gilt - Gott sei es geklagt - auch für die Regierung
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Nein,
nämlich dann nicht, wenn das kein Bestandteil des vorher gekündigten Vertrages war.
Aber schaue im evtl. vorgedruckten Text der Kündigungsrücknahme,
es ist in Mode gekommen, dass einem nebenbei andere Bedingungen untergejubelt werden.
Hoffentlich hast Du nichts unterschrieben.
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Wenn Du die Kopie eines schriftlichen Auftrages für die neue Wohnung hast,
also die richtige Antragstellung beweisen kannst, dann würde ich
eben gerade keinen Umzugsantrag stellen,
sondern alles so weiterlaufen lassen und nur auf die Installation am falschen Ort aufmerksam machen.
Vertraglich bist Du ja nicht umgezogen, wenn Du das für den neuen Ort beauftragt hast.
Der Auftrag ( am neuen Ort wie beantragt ) wurde nicht erfüllt, somit besteht keine Handlungs- und auch keine Zahlungspflicht.
Was interessiert es Dich wenn irgendwer irgendwo auf Deinen Namen etwas installiert ?
Du hast es ja nicht beauftragt, sondern im Gegenteil grosszügigerweise freiwillig auf den Irrtum aufmerksam gemacht.
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Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter über eine Mietsache
und mit der T-Com über einen Telefonanschluss.
Die Zuständigkeit der T-Com endet an der ersten TAE-Dose, in welcher sich üblicherweise der Prüfwiderstand befindet.
Ist ( altersmässig noch ) keine TAE vorhanden, so geht die Zuständigkeit bis zur ersten Anschlussdose ( alter Art ) oder falls eine alte Telefonsteckdosenanlage montiert ist über diese insgesamt ( DBP-Regelung alt ).
Was interessiert Dich wer warum wo welches Kabel abgehackt hat ?
( Und warum warst Du so dumm, das gegenüber der T-Com zu erwähnen ? )
Störung melden, auf beseitigung der Störung bestehen.
Du könntest allerdings auch eine Mietminderung vornehmen, weil Dein Vermieter durch das Kappen des Kabels eine Wohnwertminderung vorgenommen hat,
das wäre eine positive Vertragsverletzung.
Er wird allerdings behaupten, dass es leider aus Versehen geschehen ist.
Anderes müsstest Du beweisen können, das wird schwierig und teuer.
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Ich meinte die Web-URL. http://www. davor und .de dahinter 
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Zitat
Original geschrieben von Carsten
Das gilt nicht, es handelt sich vermutlich um eine Sendeanlage und nicht um eine Empfangseinheit. 
Folglich käme dann für dies
eine Absonderungsgebühr in Betracht,
bei Funkamateuren heisst das EMV-Gebühr.
Es wäre mal zu prüfen, ob man sowas hier auch einführt,
aber das gehört ja schon wieder in den Anregungs- und Kritik-Topf 
Je Post 1 Cent, vergangenheitsgültig bis zur Forums-Eröffnung ?
Moderatoren und Admins zahlen auch ?
Ach ja, ich vergaß: 2 Hacken - 1 Staubwolke
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Wer ja immer eine detail(ver)(be)liebte Informationsquelle
Weiss jemand näheres ?