Hallo,
Herr Renz behält sich vor, in Betrugsfällen und absichtlicher Nichtnutzung nicht zu zahlen.
Was ist eine absichtliche Nichtnutzung ?
Ich würde es so definieren : "Der Kunde bestellt mit dem Vorsatz, die Karte unter keinen Umständen zu nutzen, und somit die Karte z.B. ungeöffnet in die Schublade zu legen. "
Sobald aber die Karte mindestens 1x ins Netz eingebucht war, ist eine Nutzung erfolgt. Eine absichtliche Nutzung, und zwar die Nutzung zum Empfang von Telefonaten/SMS.
Nirgendwo steht in den Vertragsunterlagen, daß man mit der Karte kostenpflichtige Umsätze machen muss, damit Herr Renz auch zahlt.
Einzig und alleine steht drin, daß Herr Renz nicht zahlen wird, wenn die Karte mit voller Absicht nie benutzt wird (es sich also um eine absichtliche Nichtnutzung handelt - wie er es formuliert.)
mal sehen, was Herr Renz auf meine mail antworten wird.
Christian
