Beiträge von polli

    Also das ist mit ein Grund weshalb ich mich grad nach nem neuen Gerät umschaue!
    Du kannst (ich glaub .wav) über den Audiorecorder von WinXP (unter Zubehör) lauter machen bevor du die Töne auf´s Handy überspielst - Problem kann aber sein dass es beim Handy übersteuert und kratzt - bei Midi bin ich auch am suchen wie ich die lauter machen könnte - alles in allem ziemlich unbedfriedigend (hab aber auch schon gehört dass das bei vielen Polyphon-Geräten so sein soll)

    Ok, so hatte ich das schon befürchtet - bei SonyEricson wurde das mal durch ´n FW Update geändert oder ging das da schon immer? (Ich stell es mir technisch äußerst anspruchsvoll vor so ne Änderung vorzunehmen - entweder es geht von anfang an oder nie...)

    Wo Bild beim Fotografieren?


    Hallo!
    Ich weiß jetzt nicht ob´s schon irgendwo beantwortet wurde - hab´s dann leider nicht gefunden...


    Bitte verratet mir wo das Bild beim Fotografieren zu sehen ist, wie beim S55 nur im Sucher der Kamera (der IMHO ziemlich ungenau ist) oder sieht man das Bild im Display des Handies?

    Hm, also bei mir mangelt es bereits an der Möglichkeit ne SMS per Infrarot zu versenden - somit also keine Möglichkeit die SMS aus dem Gerät raus zu bekommen...

    @Boruse: Was für ein BGB hast du denn? Das könntest du mir mal ausleihen:)
    Du hast grundsätzlich mal keine Möglichkeit abgeschlossene Verträge zu wiederrufen, ausnahmen gibts aber speziell im Mobilfunkbereich die Ausnahme bei Onlinekäufen ist schon ziemlich kompliziert (von wegen Karte darf nicht benutzt sein und so)
    Also kannst du nur auf Kulanz hoffen - wenn du natürlich nen Gerätedefekt haben solltest gibts möglichkeiten das Gerät nach misslungener Nachbesserung zurück zu geben - mit dem Mobilfunkvertrag hat das aber nix zu tun.

    Vielleicht eine Lösung für euer Problem, was spricht denn dagegen dass der Händler welche die Daten via PC sichert diese auf Diskette anstelle Festplatte sichert?
    Also, wenn der das beim abgeben gleich macht und ich die Diskette mitnehme?
    Oder hab ich das Problem falsch verstanden?

    Abi99: Das hängt davon ab wie man das definiert. Ich konnte Telefonbucheinträge problemlos zum PC übertragen - es spricht nix dagegen dass es auch umgekehrt geht.
    Was du sicher meinst ist der Ärger dass die Syncronisierung nicht funktioniert (hab jetzt 150 Telefonbucheinträge auf den PC übertragen wg Handytausch und es bislang mangels Zeit noch nicht geschafft das Tauschgerät wieder damit zu "befüllen")

    So, hab nochmal nachgeschaut:
    In § 478 IV steht sogar nochmal explizit drin dass "Auf eine vor Mitteilung eins Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung die zum Nachteil des Unternehmens von ... sowie Absatz1-3 (in 2 stand das wo ich´s von hatte mit dem Rückgriffsrecht drin) und von ... abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird.


    Soll also heisen dass der Lieferant sich wie du sagtest schon davon befreien kann dass du Rückgriffsrecht hast, gleichzeitig muß er aber gleichwertigen Ersatz anbieten (wie auch immer der dann aussieht).


    Selbstverständlich hast du mit dem HGB auch recht da der Händler danach unverzüglich Ware die geliefert wurde prüfen muß um die Gewährleistungs-bzw. Rückriffsrechte zu haben.