Hallo!
Mal wieder VV..... nach dem ich im letzten Fax noch die Einzuermächtgung widerrufen habe (kann ich jederzeit wieder erteilen, wenn die Sache auf die eine oder andere Art geklärt ist).....
VV:
ZitatAlles anzeigen(...)
Die Erstattung der bisherigen Gutschriftsbeträge erfolgte lediglich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. (...)
Tatsächlich war die Aussage in der jeweiligen Rechnung übder die Überweisung des Guthabens auf Ihr Konto irreführend Diese wurde jedoch allein durch die Tatsache des positiven Rechnungsbetrages automatisch zu Ihrer Information generiert.
Eine Ersatattung werden wir nicht mehr vornehmen. Wir weisen darauf hin, dass die Barauszahlung des Guthabens kein Bestandteil des Mobilfunkvertrages ist.
Die Einzugsermächtigung haben wir wunschgemäß aufgehoeben. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass wir aufgrund des erhöhten Mehraufwandes paer Überweisung gemäß unserer gültigen Preisliste eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,65 EUR erheben.
(...)
Neben der üblichen Anmahnung der letzten 2 Rechnungen (habe 2 solche Verträge), habe ich noch folgenden Brief rausgefaxt:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal möchte ich Ihrer Aussage von wegen Barauszahlung sei ausschließlich aus Kulanz erfolgt, widersprechen. Gemäß Ihrer AGBs, welche mit Abschluß des Mobilfunkvertrages akzeptiert habe, erfolgt eine Auszahlung ab einem Mindestbetrag von 5,- EUR (Abschnitt IX, Absatz 1).
Nichtsdestotrotz würde ich der Gutschrift auf mein Kundenkonto zustimmen, falls dieses auf den monatl. Rechnungen ausgewiesen werden würde.
Nicht akzeptieren kann ich jedoch Ihre Aussage des Schreibens vom 06.02.2006, daß das Startguthaben nach Ablauf des 12 Monates verfallen würde. Dies wurde mit keinem Satz bei Vertragsabschluß erwähnt und war damit nicht Teil des geschlossenen Vertrages. Einseitige Vertragsänderungen Ihrerseits habe ich niemals zugestimmt und werde ich auch nicht akzeptieren.
Ich verweise hierbei ausdrücklich auf den bereits oben erwähnten Abschnitt IX, Absatz 1 Ihrer AGBs, aus welchem Sie allenfalls einen Einwand gegen die Barauszahlung herleiten könnten.
Als Kompromiß wäre ich bereit auf die Barauszahlungen zu verzichten, wenn Sie im Gegenzug die Unverfallbarkeit der 10x 5,- EUR während der gesamten Laufzeit garantieren würden.
Ich möchte nochmals betonen, daß der Verfall nach dem 12 Monat nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages waren und die erste Barauszahlung explizit nicht als "Kulanz" deklariert war. Vielmehr bestärkten Sie den Eindruck, daß dies ein Bestandteil des geschlossenen Vertrages ist.
Mal schauen, wie's weitergeht......