Beiträge von .me

    Re: Eingeschränktes Halteverbot


    Zitat

    Original geschrieben von N°5
    ... Ergebnis: Die Person bekommt jetzt n Brief von der Polizei, dass sie mich angedischt hat und ich bekomme halt n Bußgeld, dass ich im eingeschränkten Halteverbot stand.


    Es könnte auch noch schlimmer kommen,


    der "Anditscher" könnte behaupten, dass das nicht passiert wäre, wenn Du nicht
    ?verbotenerweise? dort gestanden hättest
    und darum musst Du für den Dir entstandenen Schaden selbst haften.

    Bei Telefonanlagen ist das sehr variabel,
    das unterste ist so ca. 24V= plus Wechselspannungaufschlag beim Rufen (Klingeln),
    im öffentlichen Netz der Ex-DBP waren ca. 60 V= üblich,
    in Firmen-Telefonnetzen sind / waren auch schon mal ca. 90V= anzutreffen.


    Nachtrag: IMHO gibts im Endverbraucherumfeld irgendsoeine Kleinspannungsgrenze so bei ca. 42V=, darüber bekommt man eine gewischt, wenn man an die Dose fasst :-) , das könnte vielleicht auch ein Grund für die niedrige Spannung sein, ist aber eine ungeprüfte Vermutung von mir.


    Früher - als Fernsprechendgeräte noch vom FTZ genehmigt wurden - mussten diese Unter- und Obergrenzen noch "amtlich" eingehalten werden,
    heute ist der Markt vollkommen offen - mit den bekannten Folgen.


    Auch darum sind Foren wie dieses hier nun notwendig.

    Re: KABEL DEUTSCHLAND Start-Aktion!!!



    Also das finde ich mal richtig gut, dass
    der Grundpreis für den Kabelanschluss selbst auch in diesem Gesamtpreis enthalten ist :top:


    Oder habe ich da was falsch verstanden ? :rolleyes: