Re: Eingeschränktes Halteverbot
ZitatOriginal geschrieben von N°5
... Ergebnis: Die Person bekommt jetzt n Brief von der Polizei, dass sie mich angedischt hat und ich bekomme halt n Bußgeld, dass ich im eingeschränkten Halteverbot stand.
Es könnte auch noch schlimmer kommen,
der "Anditscher" könnte behaupten, dass das nicht passiert wäre, wenn Du nicht
?verbotenerweise? dort gestanden hättest
und darum musst Du für den Dir entstandenen Schaden selbst haften.