Abweichung
Auf
http://handyflash.de/handyflas…allnet-100-tarif-506.html
steht -300
auf der Übersicht
http://handyflash.de/handyflas…ife-bei-handyflash-2.html
steht dazu -370
Für -370 wäre es interessant.
Was nun ?
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Abweichung
Auf
http://handyflash.de/handyflas…allnet-100-tarif-506.html
steht -300
auf der Übersicht
http://handyflash.de/handyflas…ife-bei-handyflash-2.html
steht dazu -370
Für -370 wäre es interessant.
Was nun ?
Tip von mir:
bei Lichtzeichenanlagen wird das Licht nur in einer Richtung benötigt.
Daher würde ich auf einen Ein-Richtungs-Strahler gehen. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Unternehmen, die auf diese Weise einfacher ohne Drucken-Eintüten-Frankierstempel ihre Post verschicken können. Eben auch an Leute, die nicht bei epost registriert sind.
So bekommen dann die Postagenturen und der Briefkasten-Post-Einsammler auf diesem Weg die Kündigung.
Wie praktisch :mad:
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
... 55c ... ist noch mehr Abzocke als vorher schon. Nein, danke.
*unterschreib*
Kläre tunlichst vorher:
Darfst Du privat damit fahren?
Falls ja, wie weit höchstens?
Ab wann steuerlich schädlich (mehr privat als dienstlich)?
Darf Dein(e) Lebenspartner(in) auch damit fahren? Mit oder ohne Deine Begleitung?
Auch in der EU und im Ausland?
Versicherungsverhältnisse?
Fahrlässigkeitsklauseln?
Was ist, wenn kaputt und selbst schuld?
Beispiel:
Wenn Du Dich vollgesoffen nach Hause fahren lässt, dann darf Dein Partner damit fahren.
Zum Tanken allein an die Tanke aber nicht.
Mit was DSL-t Deine Freundin? Ist deren Vertrag eher und evtl. kostenlos kündbar? Kann/Könnte ArcorVodafone Dich überhaupt in der Wohnung Deiner Freundin bedienen? Was wäre, wenn Du Vodafone anbietest einen Mobilfunk-Vertrag gegen Storno des DSL-Vertrages abzuschliessen?
Fragen über Fragen?
Re: Finanzamt reagiert nicht auf Einspruch
ZitatOriginal geschrieben von LordExcalibur
ein Schreiben bekommen, indem steht das der Einspruch angewiesen wird.
Ähh, was bitte?
Wie angewiesen? Abgewiesen?
Gegen einen EkStBesch ist ein Widerspruch zulässig.
Ausserdem: selbst bei Anwendung des richtigen Rechtsmittels hast Du es zu eilig, knapp vor Ablauf der Frist von 4 Wochen solltest Du das Eintreffen (nicht die Bearbeitung) Deines Widerspruchs hinterfragen.
Irgendwas möglichst ungefährliches zum Beruhigen einwerfen?
Mit Freund einen Verkehrsübungsplatz besuchen?
Elke meinte wahrscheinlich
die Mehrzahl von Geizkragen, das sind dann wohl die Geizkrägen ![]()