Beiträge von denitroy

    Ich melde mich sobald ich näheres in Erfahrung gebracht habe. Ich hoffe das Mobilcom einsichtig wird, da aus der Email eindeutig die Zustimmung der Widerufs über den Händler erfolgte.


    Ich hatte Ihm ja angeboten das ich für den nachweislichen Schaden am internen Speicher des Gerätes gerne meine Haftpflicht in Anspruch nehme.

    UPDATE 29.01.2008


    Ich erhielt heute wieder einen Anruf von der Mobilcom Kundenbereuung. Die Dame teilte mir mit, dass nach nochmaliger Rücksprache mit dem Händler die Innendienstabteilung den Widerruf nicht anerkennt da der Händler dieser nicht zustimmt.


    Es kommt jetzt also wider das leidige Thema mit den Bilder und der angeblichen Intersiven Nutzung hoch.


    Am 24.01.2008 erhielt ich eine Email wo der Händler eindeutig und somit rechtsgültig dem Widerruf zustimmt.


    Habe diese Email jetzt zu Mobilcom geschickt nartürlich als Einschreiben Einwurf und werde sehe was als nächstes kommt.


    Ich verstehe nicht wie der Händler am 24.01.2008 per Email ja sagt und wenn Mobilcom nachfragt heißt es auf einmal wieder nein.


    Rechtlich gesehen sind Verträge und Handy 2 voneinander unabhängige Verträge.


    Mobilcom weißt in ihren AGB auch nicht darauf hin, das mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bereits Leistungen in Anspruch genommen werden.


    Der Passus Widerruf fehlt komplett in den mir zugesandten ABG von Mobilcom.


    Somit wurde ich von Mobilcom nicht über den Widerruf bzw. Ferabsatzgesetz aufgeklärt was wahrscheinlich auch nicht zu deren Gunsten ausfallen wird?

    Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Die (Rechtsberatung der) Verbraucherzentrale ist günstiger ;)


    Habe die schon bei einer Auseinandersetzung gegen eine bundesweite Kabelfernsehgesellschaft in Anspruch genommen - erfolgreich :)



    Ich wusste nicht das die einen auch rechtlich vertreten, dachte die sind nur Beratung zuständig.



    Nein die SIM Karten wurden auch nicht aus dem Plastikträger gebrochen. Es sind 2 Verträge damit war das N95 8GB billiger hat rein garnichts mit dual SIM zu tun.

    UPDATE 28.01.2008


    Ich erhielt heute einen Anruf von der Mobilcom Kundenbetreuung. Es wurde mit mitgeteilt das der Widerruf nicht ankannt wurde, da auf dem Mobiltelefon Bilder gespeichert waren. Es sollen auch Anrufe getätigt sein worden.


    Ich teilte den Herrrschaften mit das dies auf einen Funktionstest zurückzuführen sei. Telefonate wurden nicht mit dem Gerät geführt, da die SIM Karten zusammen mit dem Widerruf am 17.01.2208 zu Mobilcom gesandt wurden und das versiegelt keine Nutzung der SIM Karten durch mich möglich.




    Ich glaube ich werde noch bekloppt. :confused:

    UPDATE



    Heute Post im Briefkasten von Mobilcom datiert auf den 24.01.2008 also an dem Tag wo der Händler dem Widerruf zugestimmt bzw. diesen anerkannt hat.



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    Sehr geehrter Herr xxx,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Sie wünschen die Stornierung Ihres Mobilfunk-Vertrages.


    Nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde der Mobilfunk-Auftrag von Ihnen unterzeichnet. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift den Antrag mit den zugehörigen vertragsrelevanten Unterlagen, insbesondere den AGB. Entsprechend Ihrer ausdrücklichen Beauftragung haben wir mit der Ausführung unserer Dienstleistungen begonnen und den Mobilfunkanschluss wunschgemäß freigeschaltet.


    Im weiteren Verlauf haben Sie nachweislich Mobilfunk-Dienste in Anspruch genommen. Die Ihnen zustehende Widerrufsmöglichkeit nach Fernabsatzrecht ist damit gemäß der gesetztlichen Gegebenheiten erloschen und eine Stornierung des Vertrages kommt nicht in Betracht.


    Gern ermöglichen wir Ihnen die weitere Nutzung Ihres Vertrages. Sofern Sie Ihr Handypaket zwischenzeitlich zurückgesandt haben, veranlassen wir für Sie eine erneute Zustellung nach Ihrer Beauftragung.


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    Bla Bla Bla noch über die Übernahme somit vorzeitige entlassung aus dem Vertrag möglich.


    Meine Frage:


    Die beiden SIM Karten wurden nicht benutzt wie kann ich dann Dienste in Anspruch genommen haben?



    hier nochmal ein Auszug aus den AGB was wahrscheinlich nicht zu meinen gunsten Ausfällt.



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    2. Vertragsdauer
    2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das umseitige Formular ausgefüllt und unterschrieben
    der mcC zugeht und mcC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte
    freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden.


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    Wenn ich das richtig interpretiere, habe ich bereits Leistungung in Anspruch genommen mit der Freischaltung der SIM-Karten oder wie sol ich diesen Passus verstehen.


    Habe ich noch Anspruch auf das Handy in dem Fall N95 8GB?


    :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von SonyT610
    Sowas ähnliches habe ich auch geplant:


    Ich würde gerne von Genion-M-mit-Handy (20 €/Monat) in Genion-L-Aktion (25 €/Monat) wechseln.


    Aber: ich habe noch 200 Frei-SMS, würde ich diese bei einem Upgrade verlieren?



    ruf an und frage lieber nach. :D