UPDATE
Heute Post im Briefkasten von Mobilcom datiert auf den 24.01.2008 also an dem Tag wo der Händler dem Widerruf zugestimmt bzw. diesen anerkannt hat.
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Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie wünschen die Stornierung Ihres Mobilfunk-Vertrages.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen wurde der Mobilfunk-Auftrag von Ihnen unterzeichnet. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift den Antrag mit den zugehörigen vertragsrelevanten Unterlagen, insbesondere den AGB. Entsprechend Ihrer ausdrücklichen Beauftragung haben wir mit der Ausführung unserer Dienstleistungen begonnen und den Mobilfunkanschluss wunschgemäß freigeschaltet.
Im weiteren Verlauf haben Sie nachweislich Mobilfunk-Dienste in Anspruch genommen. Die Ihnen zustehende Widerrufsmöglichkeit nach Fernabsatzrecht ist damit gemäß der gesetztlichen Gegebenheiten erloschen und eine Stornierung des Vertrages kommt nicht in Betracht.
Gern ermöglichen wir Ihnen die weitere Nutzung Ihres Vertrages. Sofern Sie Ihr Handypaket zwischenzeitlich zurückgesandt haben, veranlassen wir für Sie eine erneute Zustellung nach Ihrer Beauftragung.
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Bla Bla Bla noch über die Übernahme somit vorzeitige entlassung aus dem Vertrag möglich.
Meine Frage:
Die beiden SIM Karten wurden nicht benutzt wie kann ich dann Dienste in Anspruch genommen haben?
hier nochmal ein Auszug aus den AGB was wahrscheinlich nicht zu meinen gunsten Ausfällt.
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2. Vertragsdauer
2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn das umseitige Formular ausgefüllt und unterschrieben
der mcC zugeht und mcC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die Netzkarte
freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden.
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Wenn ich das richtig interpretiere, habe ich bereits Leistungung in Anspruch genommen mit der Freischaltung der SIM-Karten oder wie sol ich diesen Passus verstehen.
Habe ich noch Anspruch auf das Handy in dem Fall N95 8GB?
:confused: